Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 JJ X 17 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 384100566 H 067 7x17 PCD 100 Ø73.1 Ø56.6 56,6 Aluminium 690 2100 01/07 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/40R17-84 21B; 22B; 22F; 24C Ab MJ 2000 (Facelift); Reinf e4*98/14*0018*.. 215/40R17 87 Kombi; 21B; 22B; Kombi; Stufenheck 4- 22F; 24C; 367 türig; 215/40R17-83 nicht Kombi; 21B; 10B; 11G; 11H; 11K; 22B; 22F; 24C; 367; 12A; 51A; 71K; 723; 5DW 73C; 74A; 74P; DF2 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 195/40R17 81 21P; 21T; 22I; 24J; Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 24M Version 5..; ab e4*2001/116*0063*18; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/40R17 81 Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 215/35R17 79 22I; 24J Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 205/50R17 89 Stufenheck; 215/45R17 91 Schrägheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 103 205/50R17 89 Stufenheck; 215/45R17 91 Schrägheck; 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17 84 24J; 24M Nur Fiat Punto; e3*2007/46*0009*.., 205/45R17 84 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e3*2007/46*0010*.. 215/40R17 87 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; FER Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 24J; 24M Nur Fiat Punto; 205/45R17 84 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 87 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 22I; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; FER Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : D-A Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X01Monocab; OPEL ASTRA-F-LFW; T98; VECTRA-A-CC; A-H; OPEL ASTRA-F-CC; T98C; X-C/ROADSTE R; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F-CABR.; VECTRA-A; GMIB; OPEL ASTRA-F; A-H/C; A-H/NB; CALIBRA-A; CORSA-C; T98/NB; VECTRA-A-X; S-D/VAN; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98V; S-D/V; J96; S-D; ASTRA-F-CARAVAN; T98/KOMBI; A-H/SW; CORSA-C-VAN Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/NB; A-H/SW; ASTRA-F-CARAVAN; CALIBRA-A; CORSA-C; CORSA-C-VAN; GMIB; J96; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.; OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D; S-D/V; S-D/VAN; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98; T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V; VECTRA-A; VECTRA-A-CC; VECTRA-A-X; X-C/ROADSTE R; X01Monocab 140 Nm für Typ : D-A Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 11K; e1*2007/46*0344*.. 215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 367 73C; 74A; 74P A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17 51G Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 367 73C; 74A; 74P Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17 51G Cabrio; Coupe; 215/45R17 87 QFA 10B; 11G; 11H; 11K; 225/45R17 90 367 12K; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 11K; e1*2007/46*0341*.. 215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 723; 225/45R17 90 367 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ASTRA-F- F854 40 - 110 205/40R17 QDY; 21B; 22B; 22D; nicht Pirschausf.; CARAVAN 24J; 364; 5DA; 631 10B; 11G; 11H; 11K; OPEL F972 215/40R17-83 QDY; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71K; 723; ASTRA-F- 24C; 364; 54A 73C; 74A; 74P LFW T92/Kombi e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*.. OPEL G065 40 - 92 205/40R17-84 21B; 22B; 22D; 24J; Stufenheck; ASTRA-F Reinf 33J; 364 10B; 11G; 11H; 11K; T92 e1*96/79*0074*.., 215/40R17-83 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0074*.. 33J; 364; 54A 73C; 74A; 74P OPEL G372 52 - 85 205/40R17-84 21B; 22B; 22D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; Reinf ASTRA-F- 215/40R17-83 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; CABR. 54A 73C; 74A; 74P T92/Conv e1*96/79*0076*.. OPEL F857 40 - 110 205/40R17 21B; 22B; 22D; 24J; Schrägheck; ASTRA-F- 33J; 364; 631 10B; 11G; 11H; 11K; CC 215/40R17-83 21B; 22B; 22D; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; T92 e1*96/79*0074*.., 33J; 364; 54A 73C; 74A; 74P e1*98/14*0074*.. Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 215/40R17 83 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24M; 5DW Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/40R17 84 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11G; 11H; 11K; e1*98/14*0101*.. 5EA 12A; 51A; 71K; 723; T98V e1*97/27*0092*.. 215/40R17 83W 21B; 22B; 22L; 24C; 73C; 74A; 74P; 915; 24M; 5DW QEV; VCW 215/40R17 87 21B; 22B; 22L; 24C; 24M T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/40R17 84 21B; 22B; 24J; 5EA Kombi; e1*98/14*0087*.. 215/40R17 83 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; T98V e1*97/27*0092*.. 5DW 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17 87 21B; 22B; 24C; 24M 73C; 74A; 74P; 915; VCW Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/40R17 80W 21B; 22B; 22L; 5DA; 10B; 11G; 11H; 11K; 51U 12A; 51A; 71K; 723; 205/45R17 84 21B; 22B; 22L; 5EA 73C; 74A; 74P; VCW 215/40R17 83W 21B; 22B; 22L; 5DW Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 85 - 110 205/40R17-84 21B; 22B; 24C; 51E; 10B; 11G; 11H; 11K; A Reinf 637 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17-83 21B; 22B; 24C; 51E 73C; 74A; 74P 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 51E; 54A Verkaufsbezeichnung: CORSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 205/45R17 84 Corsa D; 2-türig; 4- 215/45R17 22M; 51G türig; 225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K; 362 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P; FHD Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 Adam; nicht Adam 205/45R17 84 Rocks; 215/40R17 83 10B; 11G; 11H; 11K; 215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; FHF S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/45R17 85 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 205/40R17 84 26N; 26P ab 205/45R17 84 26P e1*2001/116*0379*30; 215/45R17 26N; 26P; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 205/45R17 84 Corsa D; bis 215/45R17 22M; 51G e1*2001/116*0379*29; 225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24M; 2-türig; 4-türig; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P; FHD S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 nur Adam Rocks; 205/45R17 84 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 83 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; FHF Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 195/45R17 85 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 205/40R17 84 26N; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 26N; 26P; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 205/45R17 84 Corsa D; bis 215/45R17 22M; 51G e50*2007/46*0055*04; 225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24M; 2-türig; 4-türig; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P; FHD Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 205/40R17 84 26N; 26P 10B; 11G; 11H; 11K; 205/45R17 84 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 26N; 26P; 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 205/45R17 84 Corsa D; bis 215/45R17 22M; 51G e1*2007/46*0505*08; 2- 225/45R17 91 21P; 22H; 22M; 24M; türig; 4-türig; 362 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 723; 725; 73C; 74A; 74P; FHD Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J; 2-türig; 4-türig; 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 nicht Dieselmotor; 12A; 51A; 71K; 723; 21B; 22B; 22F; 24D; 73C; 74A; 74P; 825; 24J; 5CN 915 215/35R17 83 21B; 22B; 22F; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 43 - 92 205/40R17 80 21B; 22B; 24D; 24J; 2-türig; 4-türig; VAN 54A 10B; 11G; 11H; 11K; 215/35R17 79 nicht Dieselmotor; 12A; 51A; 71K; 723; 21B; 22B; 22F; 24D; 73C; 74A; 74P; 825; 24J; 5CN 915 215/35R17 83 21B; 22B; 22F; 24D; 24J Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen D-A e4*2007/46*0957*.. 55 195/40R17 77 24M; 241; 246; 26B; nicht Karl/Viva Rocks; 26N; 27F 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 22Q; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K; 215/40R17 87 21M; 22Q; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 64 - 92 205/40R17 84 24M; 5EA 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 205/40R17 80 10B; 11G; 11H; 11K; C/ROADSTE 205/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 723; R 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA-A E947 42 - 95 205/40R17 21B; 22B; 24C; 33H; 10B; 11G; 11H; 11K; VECTRA- E948 51E; 631 12A; 51A; 71K; 723; A-CC 215/40R17-83 21B; 22B; 24C; 33H; 73C; 74A; 74P 51E 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 33H; 51E; 54A VECTRA-A E947/1 42 - 95 205/40R17 21B; 22B; 24C; 33H; 10B; 11G; 11H; 11K; VECTRA- E948/1 51E; 631 12A; 51A; 71K; 723; A-CC 42 - 110 215/40R17-83 21B; 22B; 24C; 33H; 73C; 74A; 74P 51E 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 33H; 51E; 54A VECTRA- E951, E951/1 65 - 110 205/40R17 21B; 22B; 24C; 51E; 10B; 11G; 11H; 11K; A-X 631 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17-83 21B; 22B; 24C; 51E 73C; 74A; 74P 215/45R17 87 21B; 22B; 22F; 24C; 51E; 54A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 215/45R17 87 22B; 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; e1*95/54*0030*.. 225/45R17-90 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 73C; 74A; 74P Hinweis: Teilegutachten dürfen nach dem 19.06.2025 nicht mehr neu erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Das vorliegende Teilegutachten ist daher nicht mehr unmittelbar verwendbar für Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum nach dem 19.06.2025. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im obe n genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 865kg. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. FER) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 251 mm bzw. 257 mm an der Vorderachse nicht zulässig. FHD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig. FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm (Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig. QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt. Teilegutachten 366-0220-07-WIRD-TG/N10 ANLAGE: 5 Radtyp: H 067 7x17 Hersteller: JMS-Fahrzeugteile GmbH Stand: 14.12.2016 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: D-A Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*.. Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 30 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00126-00 anerkannt.