Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51165
Gerät: Sonderräder für Pkw
7 J x 17 H2
Typ: IC7070
§ 22 51165
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51165
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51165
Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 28
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 21.02.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
CC 56,6 CC Ø56,6-F-Ø72 56,6 Kunststoff 655 2100 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : F3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ
§ 22 51165
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; Ab MJ 2000 (Facelift);
e4*98/14*0018*.. Reinf 367 Kombi; Stufenheck 4-
215/40R17 87 Kombi; 11A; 21B; 22B; türig;
22F; 24C; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17-83 nicht Kombi; 11A; 21B; 12A; 51A; 71K; 721;
22B; 22F; 24C; 367; 73C; 74A; 74P; 77E;
5DW DF2
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/40R17 81 Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 195/40R17 81 11A; 21P; 21T; 24J; Aveo Variante SH./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 24M Version 5..; ab
e4*2001/116*0063*18;
Schrägheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 103 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P;
77E
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 51165
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 215/40R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 77E;
FH0
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
205/45R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 11A; 22I; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 77E;
FH0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : VECTRA-A-CC; S-D/VAN; T98C; T98; A-H/SW; T98/KOMBI;
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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A-H; T98V; CORSA-C; VECTRA-A-X; A-H/C; GMIB; J96; J96/Kombi;
X-C/ROADSTER; X01Monocab; CALIBRA-A; CORSA-C-VAN;
T98/NB; VECTRA-A; S-D; S-D/V
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A-H; A-H/C; A-H/SW; CALIBRA-A; CORSA-C;
CORSA-C-VAN; GMIB; J96; J96/Kombi; S-D; S-D/V; S-D/VAN; T98;
T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V; VECTRA-A; VECTRA-A-CC;
VECTRA-A-X; X-C/ROADSTER; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 367 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 367 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51165
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 85 215/45R17 51G Cabrio; Coupe;
215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 367 12K; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 85 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 215/45R17 87 QFA 12K; 51A; 71K; 721;
225/45R17 90 11A; 367 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24C; 24M; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
T98V e1*97/27*0092*.. 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74P; 77E;
24C; 24M; 5DW 915; QEV
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24M
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi;
e1*98/14*0087*.. 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 5DW 73C; 74A; 74P; 77E;
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 915
24M
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
5DA; 51U 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
5EA 73C; 74A; 74P; 77E
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
5DW
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 85 - 110 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
A Reinf 51E; 637 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
51E
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 51E; 54A
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
§ 22 51165
73C; 74A; 74P; 77E
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
205/40R17 84 11A; 26P ab
205/45R17 84 11A; 26P e1*2001/116*0379*30;
215/45R17 11A; 26N; 26P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 Adam; nicht Adam
205/45R17 84 Rocks;
215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2001/116*0379*29;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2001/116*0379*29;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 nur Adam Rocks;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 87 73C; 74A; 74P; 76S;
77E
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
205/40R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 11A; 26N; 26P; 51G 73C; 74A; 74P; 77E
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e50*2007/46*0055*04;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51165
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
205/40R17 84 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 11A; 26N; 26P; 51G 73C; 74A; 74P; 77E
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2007/46*0505*08; 2-
türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2007/46*0505*08; 2-
türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 nicht Dieselmotor; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A; 74P; 77E;
5CN 915
215/35R17 83 nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 22B; 22F; 24M
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 nicht Dieselmotor; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A; 74P; 77E;
5CN 915
215/35R17 83 nicht Dieselmotor; 11A;
21B; 22B; 22F; 24M
Verkaufsbezeichnung: Karl or Viva
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 55 195/40R17 77 11A; 24J; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 88 11A; 21M; 22Q; 24M 10B; 11G; 11H; 12A;
215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 51A; 71K; 721; 73C;
64 - 92 215/40R17 83 11A; 21M; 22Q; 24M; 74A; 74P; 77E
5DW
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51165
215/40R17 87 11A; 21M; 22Q; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
64 - 92 205/40R17 84 11A; 24M; 5EA 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 205/40R17 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 205/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
R
73C; 74A; 74P; 77E
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 205/40R17 80 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 205/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
R
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947 42 - 95 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA- E948 33H; 51E; 631 12A; 51A; 71K; 721;
A-CC 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
33H; 51E
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 33H; 51E; 54A
VECTRA-A E947/1 42 - 95 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA- E948/1 33H; 51E; 631 12A; 51A; 71K; 721;
A-CC 42 - 110 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
33H; 51E
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 33H; 51E; 54A
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA- E951, E951/1 65 - 110 205/40R17 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
A-X 51E; 631 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P; 77E
51E
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 51E; 54A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 73C; 74A; 74P; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§ 22 51165
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 51165
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
§ 22 51165
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5CN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 865kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
§ 22 51165
der Vorderachse nicht zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl or Viva
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
§ 22 51165
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Gutachten 366-0416-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 17.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
§ 22 51165