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							                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM
                                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                CC 56,6             C                          Ø56,6-F-Ø72                 56,6                     600      2100    05/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
                                                             Daewoo, GM KOREA (ROK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100186*00




                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : KLAJ
                                                             120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
                 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/40R17-84              11A; 21B; 22B; 24C;      Ab MJ 2000 (Facelift);
                              e4*98/14*0018*..             Reinf                     367                      Kombi; Stufenheck 4-
                                                           215/40R17 87              Kombi; 11A; 21B;         türig;
                                                                                     22B; 22F; 24C; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/40R17-83        nicht Kombi; 11A;        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     21B; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P; DF2
                                                                                     367; 5DW

                 Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69        195/40R17 81                                 Aveo Variante SN./
                 KLAS         e4*2001/116*0063*..                                                             Version 4..; ab
                                                                                                              e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                              Stufenheck 4-türig;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74A; 74P




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                    Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.08.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CHIV         e50*2007/46*0087*.. 63              205/50R17 89                                Stufenheck;
                                                                 215/45R17 91                                Schrägheck;
                                                                 225/45R17 91                                Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74A; 74P
                KL1T           e4*2007/46*0270*..      51 - 103 205/50R17 89                                 Stufenheck;
                                                                215/45R17 91                                 Schrägheck;
                                                                225/45R17 91                                 Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             729; 73C; 74A; 74P


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
§22 100186*00




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17          84      11A; 24J; 24M           Nur Fiat Punto;
                             e3*2007/46*0009*..,          205/45R17          84      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                             e3*2007/46*0010*..           215/40R17          87      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                          215/45R17          87      11A; 24J; 24M           73C; 74A; 74P; FH0

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M                          Nur Fiat Punto;
                                                         205/45R17 84 11A; 24J; 24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/40R17 87 11A; 24J; 24M                          12A; 51A; 71A; 721;
                                                         215/45R17 87 11A; 24J; 24M                          73C; 74A; 74P; FH0


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : D-A
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3


                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : OPEL ASTRA-F-CC; S-D/V; GMIB; T92/Conv; T98;
                                                             T98/KOMBI; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D/VAN; T92; X01Monocab;
                                                             T98/NB; OPEL ASTRA-F-CABR.; S-D; T92/Kombi; T98C; T98V;
                                                             ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-C-VAN; OPEL ASTRA-F; CALIBRA-A;
                                                             CORSA-C
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 12
                Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 110 Nm für Typ : ASTRA-F-CARAVAN; CALIBRA-A; CORSA-C;
                                                         CORSA-C-VAN; GMIB; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.;
                                                         OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D; S-D/V; S-D/VAN;
                                                         T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98; T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V;
                                                         X01Monocab
                                                         140 Nm für Typ : D-A
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                ASTRA-F-     F854              40 - 110 205/40R17                QDY; 11A; 21B; 22B;     nicht Pirschausf.;
                CARAVAN                                                          22D; 24J; 364; 5DA;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 631
                OPEL          F972                           215/40R17-83        QDY; 11A; 21B; 22B;     12A; 51A; 71A; 721;
                ASTRA-F-                                                         22D; 24C; 364; 54A      73C; 74A; 74P
                LFW
                T92/Kombi     e1*96/79*0075*..,
                              e1*98/14*0075*..
                OPEL          G065                 40 - 92   205/40R17-84        11A; 21B; 22B; 22D;     Stufenheck;
                ASTRA-F                                      Reinf               24J; 33J; 364           10B; 11B; 11G; 11H;
                T92           e1*96/79*0074*..,              215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 22D;     12A; 51A; 71A; 721;
                              e1*98/14*0074*..                                   24C; 33J; 364; 54A      73C; 74A; 74P
                OPEL          G372                 52 - 85   205/40R17-84        11A; 21B; 22B; 22D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                ASTRA-F-                                     Reinf               24J                     12A; 51A; 71A; 721;
                CABR.                                        215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 22D;     73C; 74A; 74P
§22 100186*00




                T92/Conv      e1*96/79*0076*..                                   24C; 54A
                OPEL          F857                 40 - 110 205/40R17            11A; 21B; 22B; 22D;     Schrägheck;
                ASTRA-F-                                                         24J; 33J; 364; 631      10B; 11B; 11G; 11H;
                CC                                           215/40R17-83        11A; 21B; 22B; 22D;     12A; 51A; 71A; 721;
                T92           e1*96/79*0074*..,                                  24C; 33J; 364; 54A      73C; 74A; 74P
                              e1*98/14*0074*..

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 85       215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 22L;     Limousine; Stufenheck;
                              e1*98/14*0086*..                                   24J; 24M; 5DW           Schrägheck;
                T98/NB        e1*97/27*0101*..,    48 - 92   205/40R17 84        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0101*..                                   24J; 5EA                12A; 51A; 71A; 721;
                T98V          e1*97/27*0092*..               215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22L;     73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                 24J; 24M; 5DW           QEV
                                                             215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                 24J; 24M
                T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,    48 - 92   205/40R17 84        11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi;
                              e1*98/14*0087*..                                   5EA                     10B; 11B; 11G; 11H;
                T98V          e1*97/27*0092*..               215/40R17 83        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 24M; 5DW                73C; 74A; 74P; 915
                                                             215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                 24M




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/40R17 80W             11A; 21B; 22B; 22L;     Cabrio; Coupe;
                                                                                 5DA; 51U                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R17 84        11A; 21B; 22B; 22L;     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                 5EA                     73C; 74A; 74P
                                                             215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                 5DW

                Verkaufsbezeichnung:     CALIBRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                CALIBRA-     F406              85 - 110 205/40R17-84             11A; 21B; 22B; 24C;     10B; 11B; 11G; 11H;
                A                                       Reinf                    51E; 637                12A; 51A; 71A; 721;
                                                        215/40R17-83             11A; 21B; 22B; 24C;     73C; 74A; 74P
                                                                                 51E
                                                             215/45R17 87        11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                                 24C; 51E; 54A

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GMIB         e50*2001/116*0001*.. 44 - 74    215/45R17           51G                     Corsa D; 2-türig; 4-
                                                                                                         türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100186*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 215/45R17               51G                     Corsa D; bis
                                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85    195/45R17 85                                Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                             215/45R17           11A; 26P; 51G           ab
                                                                                                         e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85    205/40R17   80                              nur Adam Rocks;
                                                             205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                             215/45R17   87                              73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                         845; FHF
                S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85    205/40R17   80                              Adam; nicht Adam
                                                             205/45R17   84                              Rocks;
                                                             215/40R17   83                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17   87                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                         845; FHF


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 12

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74     215/45R17           51G                     Corsa D; bis
                                                                                                         e50*2007/46*0055*04;
                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF
                S-D/V         e50*2007/46*0055*.. 55         215/45R17           51G                     bis
                                                                                                         e50*2007/46*0055*04;
                                                                                                         Lkw; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76S
                S-D/V         e50*2007/46*0055*.. 51 - 85    195/45R17 85                                Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                             215/45R17           11A; 26P; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
§22 100186*00




                S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85                                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                        215/45R17    11A; 26P; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF
                S-D/VAN       e1*2007/46*0505*..   44 - 74   215/45R17           51G                     Corsa D; bis
                                                                                                         e1*2007/46*0505*08; 2-
                                                                                                         türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 845;
                                                                                                         FHF

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
                CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92       205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
                                                                                 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                                     FFJ

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
                CORSA-C-     L659              43 - 92       205/40R17 80        11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
                VAN                                                              54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 74P; 915;
                                                                                                     FFJ




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   195/40R17 77      11A; 21N; 21P; 22H         KARL ROCKS; VIVA
                                                                                                         ROCKS;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
                D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   195/40R17 77        11A; 24J; 248; 26N;     nicht Karl/Viva Rocks;
                                                                                 26P; 27H                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       205/45R17           11A; 21M; 22Q; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 51G                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                   64 - 92   205/40R17 84        11A; 24M; 5EA           73C; 74A; 74P; FFJ


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
§22 100186*00




                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
§22 100186*00




                22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 100186*00




                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                       eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                       berücksichtigen.
                364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck         zu informieren.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 900kg.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                 Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 06.08.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigk eit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 100186*00




                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
                     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
                     JW?/6?? für Kombi.
                FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm
                     (Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
                     ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
§22 100186*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     D-A
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0957*..
                       Handelsbez.:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 250              y = 250                 VA
                             26P                      x = 200              y = 200                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100186*00




                             26J                   x = 250        y = 250           30                VA
                             26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                             27F                   x = 300        y = 300           30                HA
                             27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100186
                zu V.1. ANLAGE: 8                                                Radtyp: AP7070
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 06.08.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
§22 100186*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                             27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100186*00




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      AP7070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100186*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      06.08.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00198-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 29

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100186*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100186*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       02.09.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100186*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100186*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        02.09.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00198-CX-GBM-00                                                 06.08.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      AP7070                                                             10.06.2025
§22 100186*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100186*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100186

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100186*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100186*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100186*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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