Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, FIAT, GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
CC 56,6 C Ø56,6-F-Ø72 56,6 600 2100 05/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM
Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 100186*00
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; Ab MJ 2000 (Facelift);
e4*98/14*0018*.. Reinf 367 Kombi; Stufenheck 4-
215/40R17 87 Kombi; 11A; 21B; türig;
22B; 22F; 24C; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17-83 nicht Kombi; 11A; 12A; 51A; 71A; 721;
21B; 22B; 22F; 24C; 73C; 74A; 74P; DF2
367; 5DW
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/40R17 81 Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. Version 4..; ab
e4*2001/116*0063*12;
Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 74P
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 103 205/50R17 89 Stufenheck;
215/45R17 91 Schrägheck;
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, ABARTH
§22 100186*00
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
e3*2007/46*0009*.., 205/45R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*2007/46*0010*.. 215/40R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; FH0
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
199 e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 205/40R17 84 11A; 24J; 24M Nur Fiat Punto;
205/45R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; FH0
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : OPEL ASTRA-F-CC; S-D/V; GMIB; T92/Conv; T98;
T98/KOMBI; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D/VAN; T92; X01Monocab;
T98/NB; OPEL ASTRA-F-CABR.; S-D; T92/Kombi; T98C; T98V;
ASTRA-F-CARAVAN; CORSA-C-VAN; OPEL ASTRA-F; CALIBRA-A;
CORSA-C
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: F1
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ASTRA-F-CARAVAN; CALIBRA-A; CORSA-C;
CORSA-C-VAN; GMIB; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.;
OPEL ASTRA-F-CC; OPEL ASTRA-F-LFW; S-D; S-D/V; S-D/VAN;
T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98; T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V;
X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ASTRA-F- F854 40 - 110 205/40R17 QDY; 11A; 21B; 22B; nicht Pirschausf.;
CARAVAN 22D; 24J; 364; 5DA; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
OPEL F972 215/40R17-83 QDY; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71A; 721;
ASTRA-F- 22D; 24C; 364; 54A 73C; 74A; 74P
LFW
T92/Kombi e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
OPEL G065 40 - 92 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 22D; Stufenheck;
ASTRA-F Reinf 24J; 33J; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71A; 721;
e1*98/14*0074*.. 24C; 33J; 364; 54A 73C; 74A; 74P
OPEL G372 52 - 85 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 22D; 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- Reinf 24J 12A; 51A; 71A; 721;
CABR. 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22D; 73C; 74A; 74P
§22 100186*00
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 24C; 54A
OPEL F857 40 - 110 205/40R17 11A; 21B; 22B; 22D; Schrägheck;
ASTRA-F- 24J; 33J; 364; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22D; 12A; 51A; 71A; 721;
T92 e1*96/79*0074*.., 24C; 33J; 364; 54A 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0074*..
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 - 85 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 24J; 24M; 5DW Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71A; 721;
T98V e1*97/27*0092*.. 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 73C; 74A; 74P; 915;
24J; 24M; 5DW QEV
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 92 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi;
e1*98/14*0087*.. 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71A; 721;
24M; 5DW 73C; 74A; 74P; 915
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 92 205/40R17 80W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe;
5DA; 51U 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71A; 721;
5EA 73C; 74A; 74P
215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
5DW
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 85 - 110 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
A Reinf 51E; 637 12A; 51A; 71A; 721;
215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24C; 73C; 74A; 74P
51E
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 51E; 54A
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; 2-türig; 4-
türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100186*00
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2001/116*0379*29;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
215/45R17 11A; 26P; 51G ab
e1*2001/116*0379*30;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 nur Adam Rocks;
205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 12A; 51A; 71A; 721;
215/45R17 87 73C; 74A; 74P; 76S;
845; FHF
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 205/40R17 80 Adam; nicht Adam
205/45R17 84 Rocks;
215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76S;
845; FHF
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e50*2007/46*0055*04;
2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 55 215/45R17 51G bis
e50*2007/46*0055*04;
Lkw; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71A; 721; 73C;
74A; 74P; 76S
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
215/45R17 11A; 26P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 100186*00
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/45R17 85 Corsa-E; Corsa-E Van;
215/45R17 11A; 26P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 215/45R17 51G Corsa D; bis
e1*2007/46*0505*08; 2-
türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 845;
FHF
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 915;
FFJ
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 915;
FFJ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/40R17 77 11A; 21N; 21P; 22H KARL ROCKS; VIVA
ROCKS;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 195/40R17 77 11A; 24J; 248; 26N; nicht Karl/Viva Rocks;
26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 21M; 22Q; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71A; 721;
64 - 92 205/40R17 84 11A; 24M; 5EA 73C; 74A; 74P; FFJ
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
§22 100186*00
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
§22 100186*00
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreic hend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§22 100186*00
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51U) Der Radhersteller hat den Kunden über den vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu informieren.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigk eit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 100186*00
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm
(Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QDY) Durch Nacharbeit des Federtellers im hinteren Radhaus ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
§22 100186*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: AP7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 100186*00
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 25-00198-CX-GBM-00
zur Erteilung der TTG 100186
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Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 06.08.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
§22 100186*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Teiletypgenehmigung
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 100186*00
special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2
Genehmigungsnummer: 100186*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
AP7070
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 100186*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 100186*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
06.08.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
25-00198-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 100186*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 29
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 100186*00
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 100186*00
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 02.09.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 100186*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 100186*00
Approval No.
Ausgabedatum: 02.09.2025 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
25-00198-CX-GBM-00 06.08.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
AP7070 10.06.2025
§22 100186*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 100186*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 100186
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100186*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 100186*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 100186*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.