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							             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                       VAUXHALL
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 38
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             M013856X            G038                    ohne                        56,6                    720     2117    06/15
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                       125 Nm für Typ : KL1B
                                                       140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
§ 22 51659




             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16             12N; 51G                   Kombi; Stufenheck;
             KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93          12A                        Schrägheck;
                                                       215/60R16             12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R16 95          11A; 12A; 22P              51A; 713; 721; 729;
                                                                                                        73C; 745

             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 85       195/55R16 87      12I; 5ET                   Stufenheck;
                                                           195/60R16 89      12A                        Schrägheck;
                                                           205/50R16 87      124; 5ET                   Frontantrieb;
                                                           205/55R16 91      124                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 713; 721; 729;
                                                                                                        73C; 745; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/65R16 92           12I                        Kombilimousine; MPV;
                                                      195/70R16              12T; 51G                   Allradantrieb;
                                                      205/65R16 95           12I                        Frontantrieb;
                                                      205/70R16              12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16 95           12A                        51A; 573; 713; 721;
                                                      215/65R16              12A; 51G                   73C; 745; 76U
                                             96 - 103 225/60R16 98           Allradantrieb; 12A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                       140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16    12T; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                                      205/60R16    12T; 51G           TOURER; Kombi;
                                                      205/65R16    12A; 51G           Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    12A; 51G           51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92 12A                73C; 745; 76U
                                                      225/55R16 95 12A
             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/55R16    51G                Stufenheck;
                                                      205/60R16    51G                Schrägheck;
                                                      205/65R16    51G                Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    51G                12K; 51A; 713; 721;
                                                      225/50R16 92                    729; 73C; 745; 76U
                                                      225/55R16 95

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51659




             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16              51G                      Stufenheck;
                                                      205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                                      205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16              51G                      12K; 51A; 713; 721;
                                                      225/50R16 92                                    729; 73C; 745; 76U
                                                      225/55R16 95

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16    12T; 51G                           Nur ASTRA SPORTS
                                                      205/60R16    12T; 51G                           TOURER; Kombi;
                                                      205/65R16    12A; 51G                           Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16    12A; 51G                           51A; 713; 721; 729;
                                                      225/50R16 92 12A                                73C; 745; 76U
                                                      225/55R16 95 12A

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16              51G                      Stufenheck;
                                                      205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                                      205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                                      215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      215/60R16              51G                      12K; 51A; 713; 721;
                                                      225/50R16 92                                    729; 73C; 745; 76U
                                                      225/55R16 95
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
             B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 110 195/55R16 87    12O                            Astra K;
                                                       195/60R16 89    12O                            Kombilimousine;
                                              70 - 147 205/55R16 91    12Q                            Schrägheck;
                                                       215/50R16 90    11A; 12A; 26P                  Frontantrieb;
                                                       215/55R16 93    11A; 12A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 713; 721; 73C;
                                                                                                      745; 76U

             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 205/65R16 95 12I                                MOKKA; MOKKA-X;
                                                      205/70R16    12A; 51G                           TRAX/TRACKER;
                                                      215/60R16 95 12A                                Kombilimousine; MPV;
                                                      215/65R16    121; 51G                           Allradantrieb;
                                             85 - 103 195/65R16 92 nicht MOKKA-X; 12I                 Frontantrieb;
                                                      195/70R16    nicht MOKKA-X; 12T;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   51G                                51A; 573; 713; 721;
                                             96 - 112 225/60R16 98 Allradantrieb; 12A                 73C; 745; 76U

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
§ 22 51659




                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§ 22 51659




             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             713) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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                   Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                   Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                  verwendet werden.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 51659
             Gutachten 366-0189-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51659
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: 7010
             Antragsteller: TOP RUOTE SRL                                     Stand: 12.06.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     OPEL
                    Fahrzeugtyp:    B-K
                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
                    Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                    Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 270             y = 240                   VA
                          26P                      x = 220             y = 190                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
§ 22 51659




                          26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
                          27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
                          27F                   x = 270       y = 280            30                 HA
						
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