Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49583
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ: WO5540
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49583
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49583
Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49583
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100456635 C Ø56.6-F-Ø72 56,6 Kunststoff 565 1985 07/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5,
für Typ : KLAJ; CHIA; CHIS; KL1T; CHIV; KL1M; KLAS
Zubehör : F2,F3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, für Typ : KLETN;
SUPJ; KLEJ; KLAT; SUPT; UU6J; KLAJ
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KLEJ; KLETN; KL1M; SUPJ;
SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO ESPERO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLEJ e13*93/81*0007*.., 66 - 77 185/65R14 51G nur ABV;
e13*95/54*0007*.. 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
KLEJ H019 66 - 77 185/65R14 51G nur ABV;
195/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
e4*98/14*0017*.. 73C; 74A; 74P
SUPT e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NEXIA, CIELO, RACER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLETN e13*93/81*0006*.., 44 - 74 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e13*95/54*0006*.., 185/60R14-82 11A; 22B; 22F 12A; 51A; 71K; 721;
H018 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86 11A; 22B; 24J Kombi; Stufenheck 4-
e4*98/14*0018*.. 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J;
DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 185/65R14 11A; 22B; 24J; 51G Kombi; Stufenheck 4-
e4*97/27*0018*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig;
e4*98/14*0018*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71K; 721;
UU6J e4*96/27*0004*.. 73C; 74A; 74P; 76J;
DF1
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 175/60R14 79 51J Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 51J Version 4..; ab
185/60R14 82 e4*2001/116*0063*12;
195/60R14 86 11A; 24J Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 175/60R14 79 51J Aveo Variante SH./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 11A; 21S; 51J Version 5..; ab
185/55R14 80 11A; 21S e4*2001/116*0063*18;
185/60R14 82 11A; 21S Schrägheck 4-türig;
185/65R14 86 11A; 21P; 21T Frontantrieb;
195/60R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 175/80R14 88 12T Stufenheck;
185/70R14 88 12M Schrägheck;
185/75R14 89 12T Frontantrieb;
195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R14 91 12M 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76J
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 175/80R14 88 12T Stufenheck;
185/70R14 88 12M Schrägheck;
185/75R14 89 12T Frontantrieb;
195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R14 91 12M 51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 155/65R14 75 4-türig; Frontantrieb;
155/70R14 77 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R14 75 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
165/65R14 79 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76J
175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248
175/65R14 82 11A; 22I; 24J; 248
185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 242;
245; 248; 270
185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 242;
245; 248; 270
Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75 4-türig; Frontantrieb;
155/70R14 77 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
165/60R14 75 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
165/65R14 79 11A; 24J 73C; 74A; 74P; 76J
175/60R14 79 11A; 22I; 24J; 248
175/65R14 82 11A; 22I; 24J; 248
185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 242;
245; 248; 270
185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 242;
245; 248; 270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Seite: 4 von 12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm
Zubehör : F1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ASTRA-F- F854 42 - 60 175/65R14 11A; 22B; 51G nicht Pirschausf.;
CARAVAN 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0075*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
ASTRA-F- F854 40 - 100 185/65R14-85 11A; 22B nicht Pirschausf.;
CARAVAN 40 - 110 175/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0075*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
OPEL G065 40 - 100 175/65R14 51G Stufenheck;
ASTRA-F 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0074*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
OPEL G065 40 - 60 175/65R14 51G Stufenheck;
ASTRA-F 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0074*.. 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
OPEL G372 52 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 175/65R14-82 51J 12A; 51G; 71K; 721;
CABR. 185/60R14 51G 73C; 74A; 74P; 76J
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 185/60R14-82 51J
185/65R14-85 51J
195/60R14-85 11A; 22B; 24J
205/55R14-85 11A; 22B; 24J
OPEL F857 40 - 60 175/65R14 11A; 22B; 51G Schrägheck;
ASTRA-F- 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 185/65R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
T92 e1*96/79*0074*.., 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0074*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24J
OPEL F857 40 - 85 185/65R14-85 11A; 22B Schrägheck;
ASTRA-F- 40 - 110 175/65R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 185/60R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
T92 e1*96/79*0074*.., 195/60R14-85 11A; 22B; 24J 73C; 74A; 74P
e1*98/14*0074*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 165/70R14 51G Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 85 175/70R14 51G Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 48 - 92 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 185/70R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
T98V e1*97/27*0092*.. 195/60R14-86 11A; 22L 73C; 74A; 74P; 76J;
195/65R14-89 11A; 22L 915; QEV
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 - 85 175/70R14 51G Kombi;
e1*98/14*0087*.. 48 - 92 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 185/70R14 51G 12K; 51A; 71K; 721;
195/60R14-86 73C; 74A; 74P; 76J;
195/65R14-89 915
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 85 195/60R14 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
A 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P; 76J
54F
205/60R14-87 11A; 21B; 22B; 24J
85 - 110 175/70R14 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 175/65R14 51G 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 185/60R14 86 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
Van e1*2007/46*0129*.. 195/60R14 86 5EM; 54F 73C; 74A; 74P; 76J
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84 12I Nur Adam;
175/75R14 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12I 51A; 71K; 721; 73C;
185/70R14 88 12I 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 12A
195/65R14 89 12A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 78 - 80 165/65R14 11A; 24C; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 11A; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
51G 73C; 74A; 74P
185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24C;
24D
185/60R14 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G
CORSA-B G290 33 - 66 165/65R14 11A; 24C; 24D; 33H; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71K; 721;
165/65R14-78 11A; 24C; 24D; 33H 73C; 74A; 74P
175/60R14-78 11A; 24C; 24D; 33H
185/55R14-78 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 33H
185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 24C;
24D; 33H
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 66 175/60R14-78 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P
24C; 24D; 33J; 54F
33 - 78 165/65R14 11A; 24D; 24J; 51G
185/55R14-78 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 33J
78 175/65R14 11A; 22B; 24C; 24D;
51G; 52J
185/60R14 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 66 185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
43 - 92 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
51G 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
CORSA-C- L659 43 - 66 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 2-türig; 4-türig;
VAN 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 11H; 12A; 51A; 71K;
195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
CORSA-C- L659 43 - 66 185/60R14 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/60R14 86 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 10S; 11B; 11G;
43 - 92 175/65R14 11A; 21B; 22B; 24M; 11H; 12A; 51A; 71K;
51G 721; 73C; 74A; 74P;
76J; 915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14 86 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
195/65R14 89 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-A- C961 33 - 51 165/65R14-78 11A; 22B; 33J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 175/65R14-82 11A; 22B; 33J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
40 - 51 165/65R14 11A; 22B; 33J; 51G 73C; 74A; 74P
CORSA-A- C961/1 33 - 51 165/65R14-78 11A; 22B; 33J; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 175/65R14-82 11A; 22B; 33J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
40 - 51 165/65R14 11A; 22B; 33J; 51G 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: OPEL CORSA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-A- C961/2 33 - 53 165/65R14-78 nicht CORSA GSI; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 22B; 33J; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
175/65R14-82 11A; 22B; 33J; 54F 73C; 74A; 74P
33 - 74 165/65R14 11A; 22B; 33J; 51G
53 - 74 175/65R14 11A; 22B; 33J; 51G
CORSA-A- C961/3 33 - 53 175/65R14-82 11A; 22B; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
CC 33 - 74 165/65R14 11A; 22B; 51G 12A; 33J; 51A; 71K;
53 - 74 175/65R14 11A; 22B; 51G 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 175/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 185/60R14 11A; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0014*.. 195/60R14-85 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 22F; 24D;
24J
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 185/70R14-88 12A; 51A; 71K; 721;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 195/65R14-89 11A; 22B 73C; 74A; 74P
205/60R14-88 11A; 22B; 24J; 24M
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 4 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.