Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 39 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 105556639 CARMANI CA 11 6516 ohne 56,6 665 2117 05/14 LK105 105556639 CARMANI CA 11 6516 ohne 56,6 725 1930 05/14 LK105 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL1T 125 Nm für Typ : KL1B 140 Nm für Typ : CHIR; KL1J Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIR e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16 12T; 51G Kombi; Stufenheck; KL1J e4*2001/116*0140*.. 215/55R16 93 12A Schrägheck; 215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1T e4*2007/46*0270*.. 55 - 85 195/55R16 87 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 Schrägheck; 205/50R16 87 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 729; 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: TRAX, TRACKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1B e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/70R16 51G Kombilimousine; MPV; 205/70R16 51G Allradantrieb; 215/65R16 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V 140 Nm für Typ : P-J/SW Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16 12T; 51G Nur ASTRA SPORTS 205/60R16 12T; 51G TOURER; Kombi; 215/55R16 93 12A Frontantrieb; 215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 729; 225/55R16 95 12A 73C; 74A; 76U Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16 12T; 51G Stufenheck; 205/60R16 12T; 51G Schrägheck; 215/55R16 93 12A Frontantrieb; 215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 729; 225/55R16 95 12A 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P-J/V e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16 12T; 51G Stufenheck; 205/60R16 12T; 51G Schrägheck; 215/55R16 93 12A Frontantrieb; 215/60R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 12A 51A; 71K; 721; 729; 225/55R16 95 12A 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: MOKKA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J-A e4*2007/46*0537*.. 85 - 103 195/70R16 51G Kombilimousine; MPV; 205/70R16 51G Allradantrieb; 215/65R16 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0252-14-WIRD zur Erteilung der ABE 50082 ANLAGE: 2 Radtyp: CARMANI CA 11 6516 Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 05.08.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.