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							Gutachten 366-0170-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.06.2016
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Fahrzeughersteller                     : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                         VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2            Einpreßtiefe (mm)     : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung          Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                    Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
105556639           PCD 5x105              ohne                        56,6                   680     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : KL1T
                                         125 Nm für Typ : KL1B
                                         140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16            12T; 51G                  Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93         12A                       Schrägheck;
                                          215/60R16            12A; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95         12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 85         195/55R16 87   5ET                       Stufenheck;
                                                195/60R16 89                             Schrägheck;
                                                205/50R16 87   5ET                       Frontantrieb;
                                                205/55R16 91                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/70R16             51G                       Kombilimousine; MPV;
                                         205/70R16             51G                       Allradantrieb;
                                         215/65R16             51G                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 76U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Gutachten 366-0170-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.06.2016
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                                                                                                    Seite: 2 von 5
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V
                                         140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16             12T; 51G                 Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16             12T; 51G                 TOURER; Kombi;
                                         215/55R16 93          12A                      Frontantrieb;
                                         215/60R16             12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/55R16 95          12A                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                        76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16             12T; 51G                 Stufenheck;
                                         205/60R16             12T; 51G                 Schrägheck;
                                         215/55R16 93          12A                      Frontantrieb;
                                         215/60R16             12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/55R16 95          12A                      725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16    12T; 51G                          Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16    12T; 51G                          TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                          Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                          51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/50R16 92 12A                               725; 729; 73C; 74A;
                                         225/55R16 95 12A                               76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16             12T; 51G                 Stufenheck;
                                         205/60R16             12T; 51G                 Schrägheck;
                                         215/55R16 93          12A                      Frontantrieb;
                                         215/60R16             12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R16 92          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/55R16 95          12A                      725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 110 195/55R16 87    12O                           Astra K;
                                          195/60R16 89    12O                           Kombilimousine;
                                 70 - 147 205/55R16       12K; 51G                      Schrägheck;
                                          205/55R16 91    11A; 12A; 26P                 Frontantrieb;
                                          215/50R16 90    11A; 12A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16 93    11A; 12A; 26P                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76U
Gutachten 366-0170-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.06.2016
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Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 103 205/70R16             51G                      Kombilimousine; MPV;
                                         215/65R16             51G                      Allradantrieb;
                                85 - 103 195/70R16             51G                      Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0170-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.06.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
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      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0170-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 14.06.2016
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    B-K
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
       Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

       Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 270            y = 240                   VA
             26P                     x = 220            y = 190                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 270       y = 280            8                HA
             27F                   x = 270       y = 280           30                HA
             26N                   x = 270       y = 240            8                VA
             26J                   x = 270       y = 240           32                VA
						
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