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							Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Fahrzeughersteller                      : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                          VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 105/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                     Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                     Rad                    Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
105556638            PCD 5x105              ohne                        56,6                    680     2150    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : KL1T
                                          125 Nm für Typ : KL1B
                                          140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16             12N; 51G                   Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93          12A                        Schrägheck;
                                          215/60R16             12A; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 22P              51A; 71A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           745

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 85         195/55R16 87    12I; 5ET                   Stufenheck;
                                                195/60R16 89    12A                        Schrägheck;
                                                205/50R16 87    124; 5ET                   Frontantrieb;
                                                205/55R16 91    124                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           745; 76U
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/65R16 92           12I                      Kombilimousine; MPV;
                                         195/70R16              12T; 51G                 Allradantrieb;
                                         205/65R16 95           12I                      Frontantrieb;
                                         205/70R16              12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16 95           12A                      51A; 573; 71A; 71C;
                                         215/65R16              12A; 51G                 71K; 721; 725; 73C;
                                96 - 103 225/60R16 98           Allradantrieb; 12A       745; 76U

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW463
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                          140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16    12T; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16    12T; 51G           TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G           Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G           51A; 71A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92 12A                721; 725; 729; 73C;
                                         225/55R16 95 12A                745; 76U
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/55R16    51G                Stufenheck;
                                         205/60R16    51G                Schrägheck;
                                         205/65R16    51G                Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    51G                12K; 51A; 71A; 71C;
                                         225/50R16 92                    71K; 721; 725; 729;
                                         225/55R16 95                    73C; 745; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16              51G                      Stufenheck;
                                         205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16              51G                      12K; 51A; 71A; 71C;
                                         225/50R16 92                                    71K; 721; 725; 729;
                                         225/55R16 95                                    73C; 745; 76U
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16    12T; 51G                           Nur ASTRA SPORTS
                                         205/60R16    12T; 51G                           TOURER; Kombi;
                                         205/65R16    12A; 51G                           Frontantrieb;
                                         215/55R16 93 12A                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16    12A; 51G                           51A; 71A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92 12A                                721; 725; 729; 73C;
                                         225/55R16 95 12A                                745; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16              51G                      Stufenheck;
                                         205/60R16              51G                      Schrägheck;
                                         205/65R16              51G                      Frontantrieb;
                                         215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16              51G                      12K; 51A; 71A; 71C;
                                         225/50R16 92                                    71K; 721; 725; 729;
                                         225/55R16 95                                    73C; 745; 76U

Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..  66 - 110 195/55R16 87    12O                            Astra K;
                                          195/60R16 89    12O                            Kombilimousine;
                                 66 - 147 205/55R16 91    11A; 12A; 26P                  Schrägheck;
                                          215/50R16 90    11A; 12A; 26P                  Frontantrieb;
                                          215/55R16 93    11A; 12A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 745;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 205/65R16 95 12I                                MOKKA; MOKKA-X;
                                         205/70R16    12A; 51G                           TRAX/TRACKER;
                                         215/60R16 95 12A                                Kombilimousine; MPV;
                                         215/65R16    12A; 51G                           Allradantrieb;
                                85 - 103 195/65R16 92 nicht MOKKA-X; 12I                 Frontantrieb;
                                         195/70R16    nicht MOKKA-X; 12T;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      51G                                51A; 573; 71A; 71C;
                                96 - 112 225/60R16 98 Allradantrieb; 12A                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         745; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Gutachten 15-00199-CC-GBM-06
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 16.07.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    B-K
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0996*..
       Handelsbez.:    Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

       Variante(n):    Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 240                   VA
             26P                      x = 220             y = 190                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 270       y = 240             8                 VA
             26J                   x = 270       y = 240            32                 VA
             27H                   x = 270       y = 280             8                 HA
             27F                   x = 270       y = 280            30                 HA
						
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