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							Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 17                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Fahrzeughersteller                       : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                           VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
DF                  DF                        ohne                        56,6                     740     2200    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : KL1T
                                           125 Nm für Typ : KL1B
                                           140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
Verkaufsbezeichnung:      CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/50R17         91    51J                        Kombi; Stufenheck;
KL1J         e4*2001/116*0140*..          205/55R17         91    51J                        Schrägheck;
                                          215/50R17         91    51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17         94    11A; 22P                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 745

Verkaufsbezeichnung:      KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 205/50R17 89                                        Stufenheck;
                                         215/45R17 91                                        Schrägheck;
                                         225/45R17 91                                        Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             729; 73C; 745

Verkaufsbezeichnung:      TRAX, TRACKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL1B         e4*2007/46*0696*..  85 - 103 215/55R17 94                                       Kombilimousine; MPV;
                                          215/60R17               51G                        Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 73C; 745; 76S
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 17                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Serie, s. Aufl. 745


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                           140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:      AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                     NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J                                  Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F                             Schrägheck;
                                         215/50R17     51G                                  Frontantrieb;
                                         225/45R17     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 745; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..     70 - 103 205/50R17 89W 12A; 51J                       Nur ASTRA SPORTS
                                               205/55R17 91  12A; 51J; 54F                  TOURER; Kombi;
                                               215/50R17     12T; 51G                       Frontantrieb;
                                               225/45R17     12A; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 729;
                                                                                            73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*..  64 - 103 205/50R17 89W           51J                       Stufenheck;
                                          205/55R17 91            51J; 54F                  Schrägheck;
                                          215/50R17               51G                       Frontantrieb;
                                          225/45R17               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:      ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/50R17 89 12A; 51J                              Nur ASTRA SPORTS
                                         205/50R17 93 12A; 51J                              TOURER; Kombi;
                                         205/55R17 91 12A; 51J; 54F                         Frontantrieb;
                                         215/50R17    12T; 51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R17    12A; 51G                              51A; 71K; 721; 729;
                                         225/50R17    12A; 51G                              73C; 745; 76S
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 17                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J                                  Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F                             Schrägheck;
                                         215/50R17     51G                                  Frontantrieb;
                                         225/45R17     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            729; 73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:      Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
B-K          e4*2007/46*0996*..   66 - 110 195/55R17 88                                     Astra K;
                                  66 - 147 205/45R17 88                                     Kombilimousine;
                                           205/50R17 89                                     Schrägheck;
                                           215/45R17 87W                                    Frontantrieb;
                                           215/50R17       11A; 21P; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/45R17       51G                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 745; 76S

Verkaufsbezeichnung:      MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/55R17 94                                       MOKKA; MOKKA-X;
                                         215/60R17    51G                                   TRAX/TRACKER;
                                                                                            Kombilimousine; MPV;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 73C; 745; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 17                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder ei nen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00524-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51165
zu V.1. ANLAGE: 17                                                  Radtyp: IC7070
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 07.07.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
     verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
						
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