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							Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                           Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), GMC, OPEL, OPEL /
                                             VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung       Kennzeichnung                       (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                 Zentrierring                                                 (kg)      (mm)     datum
115540702/UHN HE7070/UHNX LK5/115 ohne                                     70,2                    690     2260    01/16
X
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
                                          205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                          215/50R17 91              51J                       Frontantrieb;
                                          225/50R17 94              11A; 22P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99  51J                                   Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                        Frontantrieb;
                                          235/60R17 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17 102                                       12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99  51J                                   Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                        Frontantrieb;
                                          235/60R17 102                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17 102                                       12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91              12I                       Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/55R17 94              12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/50R17 94              12T                       51A; 71C; 721; 725;
                                          235/50R17 96              12A                       729; 73C; 74A; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                           Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GMC
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Volt
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
D1JCI        e13*2007/46*1158*..       111       215/55R17          51G                      Hybrid Benzin/E;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71C; 721; 725;
                                                                                             729; 73C; 74A

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/V
                                             140 Nm für Typ : D1JOI; GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     AMPERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
D1JOI        e13*2007/46*1159*.. 111             215/55R17          51G                      Hybrid Benzin/E;
                                                                                             Schrägheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71C; 721; 725;
                                                                                             729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99  51J                                  Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                          235/60R17 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17 102                                      12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97               12T                      ASTRA GTC;
                                                                                             CASCADA;
                                                 235/50R17 96       12A                      Frontantrieb;
                                                 235/55R17 99       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                        Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W           12A; 5FM; 51J            Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91            12A; 51J; 54F            TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91            12T                      Frontantrieb;
                                         225/45R17 91            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               12A; 51G                 51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   81 - 147 215/50R17 95        12A; 51J                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                             215/55R17 94        12A; 51J                 Frontantrieb;
                                             225/50R17 94        12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76S
P-J/SW         e4*2007/46*0204*..   81 - 147 215/50R17 95        12A; 51J                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                             215/55R17 94        12A; 51J                 Frontantrieb;
                                             225/50R17 94        12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 12A; 51J                            Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94 12A; 51J                            Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 12Q                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76S
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17 89W       12A; 5FM; 51J            Nur ASTRA SPORTS
                                             205/55R17 91        12A; 51J; 54F            TOURER; Kombi;
                                             215/50R17 91        12T                      Frontantrieb;
                                             225/45R17 91        12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17           12A; 51G                 51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76S
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   81 - 147 215/50R17 95        12A; 51J                 Nur ZAFIRA TOURER;
                                             215/55R17 94        12A; 51J                 Frontantrieb;
                                             225/50R17 94        12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                        Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                         205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17               51G                      12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                 10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                 12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                        Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-16-WIRD
zur Erteilung der ABE 50719
ANLAGE: 20                                                        Radtyp: HE7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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