ABE: 45421
Design:
C4
Radnummer:
C4 655 40 10
Daten:
6.5x15" ET40 LK5/114.3/R67.1
CMS 257/05
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 45421*09
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
6½ J x 15 H2
Typ: C4 655
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 45421*09
Die ABE-Nr. 45421 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2, Typ C4 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8 vom 13.11.2012
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-19, 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.11.2012 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.01.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 45421*09
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 12-TAAP-3590
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 45 421
366-0472-02-WIRD/N8
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ: C4 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit der Bezeichnung 6.5JX15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 655 35 09 C4 655 45 60S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR02 Ø67.1 - Ø54.1 100/5 54,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR02 Ø67.1 - Ø54.1 100/5 54,1 43 625 1995 06/08
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 590 2126 08/02
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 610 2055 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 590 2126 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR03 Ø67.1 - Ø56.1 100/5 56,1 43 610 2055 06/08
C4 655 34 53S CMS 257/10 ohne 100/5 57,1 34 600 2130 05/12
C4 655 43 06 CMS 257/1 SR05 Ø67.1 - Ø57.1 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06 R CMS 257/1 SR05 Ø67.1 - Ø57.1 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
C4 655 43 06C CMS 257/1 SR20 Ø67,1 - Ø57,1 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 06C CMS 257/1 SR20 Ø67,1 - Ø57,1 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
R
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 100/5 57,1 43 625 1995 08/02
C4 655 43 53S CMS 257/6 ohne 100/5 57,1 43 625 1995 06/08
R
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 108/5 60,1 43 640 2015 08/02
C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 108/5 60,1 43 640 2015 06/08
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR11 Ø67.1 - Ø63.4 108/5 63,4 43 650 1995 08/02
C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR11 Ø67.1 - Ø63.4 108/5 63,4 43 650 1995 06/08
C4 655 43 07 CMS 257/2 SR13 Ø67.1 - Ø65.1 108/5 65,1 43 650 1995 08/02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
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C4 655 43 07 R CMS 257/2 SR13 Ø67.1 - Ø65.1 108/5 65,1 43 650 1995 06/08
C4 655 35 59 CMS 257/3 ohne 110/5 65,1 35 650 1995 08/02
C4 655 35 59 R CMS 257/3 ohne 110/5 65,1 35 650 1995 06/08
C4 655 35 09 CMS 257/4 SR15 Ø72.5 - Ø57.1 112/5 57,1 35 650 1995 08/02
C4 655 35 09 R CMS 257/4 SR15 Ø72.5 - Ø57.1 112/5 57,1 35 650 1995 06/08
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 615 1973 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 620 1967 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 625 1950 08/02
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 615 1973 08/02
R
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 620 1967 06/08
R
C4 655 45 60S CMS 257/7 ohne 112/5 57,1 45 625 1950 06/08
R
C4 655 35 09 CMS 257/4 SR17 Ø72.5 - Ø66.6 112/5 66,6 35 650 1995 08/02
C4 655 35 09 R CMS 257/4 SR17 Ø72.5 - Ø66.6 112/5 66,6 35 650 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 114,3/5 56,6 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 114,3/5 56,6 40 635 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 40 635 1995 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 45 635 1995 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 114,3/5 60,1 45 635 1995 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 620 2040 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 620 2040 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 40 635 1995 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 45 620 2040 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 114,3/5 64,1 45 620 2040 06/08
C4 655 35 69 CMS 257/9 ohne 114,3/5 66,6 35 630 2000 07/04
C4 655 35 69 R CMS 257/9 ohne 114,3/5 66,6 35 630 2000 06/08
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 630 2000 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 635 1975 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 630 2000 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 114,3/5 67,1 40 635 1975 06/08
C4 655 45 10 CMS 257/8 ohne 114,3/5 67,1 45 630 2000 07/04
C4 655 45 10 R CMS 257/8 ohne 114,3/5 67,1 45 630 2000 06/08
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C4
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 8,2 kg
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 655 40 10:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Handelsmarke : -- : C4
Radtyp : -- : C4 655
Radausführung : -- : CMS 257/5
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen : KBA 45421 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 08.02
Gießereikennzeichnung : -- : CMS 257/xx w.w. R
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-MURD/N5-TB der TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH vom
28.07.2009.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-WIRD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
08.10.2012.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA C4 655 43 06; C4 655 43 06 43 13.11.2012 liegt bei
R
2 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER C4 655 43 06; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
06; C4 655 43 06 R; C4 655
43 06 R
21 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 34 53S 34 13.11.2012 liegt bei
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 43 06; C4 655 43 06 43 13.11.2012 liegt bei
R
4 CHRYSLER (USA) C4 655 43 06C; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
06C R
5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 43 53S; C4 655 43 43 13.11.2012 liegt bei
53S R
6 MATRA (F), RENAULT C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
7 FORD, VOLVO C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
8 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO C4 655 43 07; C4 655 43 07 43 13.11.2012 liegt bei
R
9 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB C4 655 35 59; C4 655 35 59 35 13.11.2012 liegt bei
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 45 60S; C4 655 45 45 13.11.2012 liegt bei
60S; C4 655 45 60S; C4
655 45 60S R; C4 655 45
60S R; C4 655 45 60S R
10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C4 655 35 09; C4 655 35 09 35 13.11.2012 liegt bei
R
12 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ C4 655 35 09; C4 655 35 09 35 13.11.2012 liegt bei
R
13 DAEWOO MOTOR CO. LTD, C4 655 40 10; C4 655 40 10 40 13.11.2012 liegt bei
DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. R
14 SUZUKI, TOYOTA C4 655 40 10; C4 655 40 10 40 13.11.2012 liegt bei
R
15 TOYOTA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
16 HONDA C4 655 40 10; C4 655 40 40 13.11.2012 liegt bei
10; C4 655 40 10 R; C4 655
40 10 R
17 HONDA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
18 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR C4 655 40 10; C4 655 40 40 13.11.2012 liegt bei
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, 10; C4 655 40 10 R; C4 655
MITSUBISHI 40 10 R
19 HYUNDAI, MAZDA C4 655 45 10; C4 655 45 10 45 13.11.2012 liegt bei
R
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.11.2012
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht 366-0472-02-MURD/N5-TB 28.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht 366-0472-02-WIRD/N7-TB 08.10.2012
Nabenkappe C020122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C4 655 13.03.2003 14.12.2011
Radbeschreibung C4 655 06.07.2012
Radbeschreibung Anlage C4 655 30.07.2012
Radmutter D000395-N66 10.12.1997
Radmutter D000394-N36 10.12.1997
Radmutter 1912132 12.09.2007
Radschraube TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube TP2094-BB42 09.09.1999
Radschraube TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube D000344-BB10 09.09.1999
Radteilzeichnung J 257/001_A 27.11.2002 A/11.12.2002
Radteilzeichnung J 257/002 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/003 30.11.2002
Radteilzeichnung J 257/004 30.11.2002
Radteilzeichnung J 257/005 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/006 27.11.2002
Radteilzeichnung J 257/007 22.12.2003
Radteilzeichnung J 257/010 06.10.2010
Radteilzeichnung J 257/009 26.09.2005
Radzeichnung Master J 257/000_A 02.12.2002 A/05.06.2003
Zentrierring D000_251-E_671 26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring D000_251/1_725 25.04.1995 26.01.1996
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 13 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 56,6 Kunststoff 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR04 Ø67.1 - Ø56.6 56,6 Kunststoff 635 1995 06/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 64
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LEGANZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAV e4*96/27*0020*.., 98 - 100 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
e4*97/27*0020*.., 51A; 71K; 722; 73C;
e4*98/14*0020*.. 74A; 74P
SUPV e4*96/27*0003*..
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 13 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 14 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 60,1 Kunststoff 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR10 Ø67.1 - Ø60.1 60,1 Kunststoff 635 1995 06/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : GY
Zubehör : Z 77
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EY; FY; MZ
Zubehör : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 722; 73C; 74A; 74P;
225/60R15 96 76Q
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 84 Frontantrieb;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71K; 722;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74P
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 195/65R15 91 Allradantrieb;
205/60R15 91 Frontantrieb;
205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R15 92 722; 73C; 74A; 74P;
225/60R15 96 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 14 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/65R15 91 11A; 24J Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 22I; 24C; 24M; 686 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 57
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2
103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
HE15U(a)
110 Nm für Typ : M2; W 2; W20
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 195/65R15 91 2-türig; 4-türig;
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/60R15 94 12A; 51A; 71K; 722;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 73C; 74A; 74P; 76Q;
PBK
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q;
PBK
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/65R15 51G Frontantrieb;
e6*98/14*0083*..
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W2 F438 115 - 129 195/55R15 TAH; 51G; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
W20 e6*93/81*0011*.. 195/55R15-83 TAH; 57E 12A; 51A; 71K; 722;
205/50R15-85 TAG; 11A; 362; 57E 73C; 74A; 74P
225/50R15 TAG; TAH; 51G; 57F
225/50R15-90 TAG; TAH; 57F
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 14 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 14 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 14 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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PBK) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
(Dicke 26mm / 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
TAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
TAH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 195/55R15
Hinterachse: 225/50R15
oder
Vorderachse: 195/55R15
Hinterachse: 205/55R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 64,1 Kunststoff 620 2040 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 64,1 Kunststoff 635 1995 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 64,1 Kunststoff 620 2040 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 SR12 Ø67.1 - Ø64.1 64,1 Kunststoff 635 1995 06/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FD3; FK1; FK2; FN3;
RD8
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; DC2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6;
EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3;
RN1; RN3
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/65R15 11A; 22L; 24D; 24J; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
52J 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Z
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 22L 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 22L
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 22B 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92 11A; 22B
Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 118 195/65R15 51G 12A; 51A; 71K; 722;
EP4 e11*98/14*0188*.. 73C; 74A; 74P; 76Q
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*.
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN3 e11*2001/116*0298*.. 103 195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 21P; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
225/55R15 92 11A; 21B; 22I; 24D; 24J 729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/60R15 88 ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/65R15 91 e11*2001/116*0255*0
7; ab
e11*2001/116*0256*0
7; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
205/55R15 88 11A; 26P
205/60R15 91 11A; 26P
215/60R15 94 11A; 26P
225/50R15 91 11A; 24J; 26B; 57I
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 205/70R15 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 722;
215/65R15-96 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 73C; 74A; 74P
235/60R15-98 11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
367
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/70R15 96 11A; 24J nur bis
215/65R15 96 11A; 22B; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 722;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/60R15 94 73C; 74A; 74P; 76Q
225/55R15 92
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 195/70R15-92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71K; 722;
GH3 e6*98/14*0067*.. 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 195/60R15 11A; 21J; 22B; 24J; 24M; 10B; 11G; 11H; 12A;
BB8 e6*95/54*0038*.. 51G; 52J 51A; 71K; 722; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 215/60R15-94 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA STREAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RN1 e6*98/14*0081*.. 92 - 115 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
RN3 e6*98/14*0082*.. 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK2
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0256*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 16 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller : DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS
(SK), MAZDA, MITSUBISHI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 67,1 630 2000 08/02
C4 655 40 10 CMS 257/5 ohne 67,1 640 1975 08/02
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 67,1 630 2000 06/08
C4 655 40 10 R CMS 257/5 ohne 67,1 640 1975 06/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
110 Nm für Typ : GK; JC; XG
Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 97 195/60R15 88 11A; 12O; 245 Stufenheck;
195/65R15 91 11A; 12O; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J 51A; 71K; 722; 729;
215/50R15 88 11A; 12A; 24J; 248; 26P; 73C; 74A; 74H; 76Q
27H; 27I
225/50R15 91 11A; 12A; 241; 246; 248;
26N; 26P; 27H; 27I; 57I
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 722;
215/55R15 89 11A; 21B; 22B 729; 73C; 74A; 74H;
76Q
Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 195/60R15 88 12R Kombi; Schrägheck;
e11*2007/46*0338*..
195/65R15 91 12I 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 12A; 248 51A; 71K; 722; 729;
225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248; 57I 73C; 74A; 74H; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M (Kombi);
195/65R15 91 11A; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 76Q
225/50R15 91 11A; 22M; 24D; 24J
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 11A; 24M Frontantrieb;
195/65R15 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 76Q
215/60R15 94 11A; 24J; 24M
225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/60R15 88 11A; 245 Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*..
195/65R15 91 11A; 245 Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 722;
205/65R15 94 11A; 24J; 248 729; 73C; 74A; 74H;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 76Q
225/50R15 91 11A; 21P; 22I; 24C; 244;
247; 57I
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 722;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 76Q
270
Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 120 - 141 195/65R15 11A; 21B; 21L; 22G; 51G; nur bis
52J e11*98/14*0109*04;
205/65R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-94 11A; 21B; 21L; 22B; 22G 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 195/65R15 51G; 52J ab
205/65R15 94 e11*98/14*0109*05;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74H; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/65R15 94 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R15 96 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig
195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck);
195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon
e4*2007/46*0132*..
195/60R15 88 11A; 24M (Kombi); Cee'd (4-
195/65R15 91 11A; 24M türig Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 76Q
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 195/60R15 88 12A Kombi; Schrägheck;
195/65R15 91 12I 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71K; 722; 73C;
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248; 26N; 74A; 76Q; 839
26P; 27H
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 242; 245;
26N; 26P; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 195/65R15 91 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*..
205/60R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 729; 73C; 74A; 76Q
225/60R15 96 11A; 24J; 248
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig
195/60R15 88 11A; 24J; 24M Schrägheck);
195/65R15 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 76Q
225/50R15 91 11A; 24C; 24D
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15 88 Sporty wagon
e4*2007/46*0132*..
195/60R15 88 11A; 24M (Kombi); Cee'd (4-
195/65R15 91 11A; 24M türig Schrägheck);
205/55R15 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
225/50R15 91 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 76Q
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 195/60R15 88 12A Kombi; Schrägheck;
195/65R15 91 12I 5-türig;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71K; 722; 73C;
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248; 26N; 74A; 76Q; 839
26P; 27H
215/60R15 94 11A; 12A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
225/50R15 91 11A; 12A; 24M; 242; 245;
26N; 26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/65R15 91 11A; 245 Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 205/60R15 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/65R15 94 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 722;
225/55R15 92 11A; 22I; 24M; 241; 246; 729; 73C; 74A; 76Q
270
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GEA; GF;
GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; LW; LWD; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 104 205/65R15 51G nur ab
215/60R15 94 e1*98/14*0118*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 75I; 76Q
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/65R15 51G nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 75I; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 51G 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 11A; 21B; 22B; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 722;
96 195/60R15 11A; 21B; 22B; 51G 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 195/60R15 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 722;
205/55R15-87 11A; 22B; 367 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Vorderachslenkung;
G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15-93 12A; 51A; 71K; 722;
225/60R15-95 11A; 22B; 52A 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 91 Stufenheck;
205/60R15 91 11A; 24J Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R15 94 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 722;
225/55R15 92 11A; 22B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 91 Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 91 11A; 246 Schrägheck;
205/65R15 94 11A; 21P; 22I; 246 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 722;
729; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA G878 106 195/60R15 51G Schrägheck 4-türig;
205/55R15-87 51P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A
BJ e1*98/14*0094*.. 96 195/55R15-84 11A; 22B Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 91 11A; 22I 12A; 51A; 71K; 722;
205/65R15 94 11A; 22I 73C; 74A; 76Q
215/60R15 94 11A; 22I
225/55R15 92 11A; 21P; 22B; 24J; 24M
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 11A; 22I Kombi; Frontantrieb;
205/60R15 91 11A; 21P; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/65R15 94 11A; 21P; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 722;
215/60R15 94 11A; 21P; 22B; 24J; 270 729; 73C; 74A; 76Q
225/50R15 91 11A; 21B; 22B; 24J; 248;
270
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 11A; 22B Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
722; 73C; 74A; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE G104 55 - 85 195/60R15-86 11A; 22G Frontantrieb;
205/55R15-87 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 121 205/55R15 11A; 22G; 51G 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A
GEA G691 85 195/60R15-86 11A; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22G 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 11A; 22B; 51G Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 51G Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 195/60R15 11A; 22B; 51G zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 205/55R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 51G 12A; 51A; 71K; 722;
205/55R15-87 73C; 74A; 74H
205/60R15-91 11A; 21M
225/50R15-90 11A; 21M; 57I
Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/65R15 51G Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74H
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/65R15 51G Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 722;
73C; 74A; 74H; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
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der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
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51P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 18 Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 13.11.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.