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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               6
Seite :                    1/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4757
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                             RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           115G
Radgröße:                                              7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   115 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø70.1
geprüfte Radlast:                                        715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : DAEWOO (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
CHIO, CHIO-N, KL1J, KL1Y,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             4808     110 Nm
KL1YN                            M12x1,5
KLAD                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               4808   120 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
Anlage-Nr. :               6
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD                             e4*2001/116*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167      Chevrolet Captiva MAXX 225/60R17                            A02) bis A10)
                                          A01) A98a)K04) N235)

                                          235/60R17
                                          A01) A98a)K04)

                                          235/65R17
                                          A01) K04)

                                          245/55R17
                                          A01) K02)

                                          245/60R17
                                          A01) K02)

                                          255/55R17
                                          A01) K02)K03)

                                          255/60R17
                                          A01) K02)K03)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120      Chevrolet Cruze          205/50R17                          A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A93)

                                          205/55R17

                                          215/50R17
                                          A01) A93a)K04) K41)

                                          225/45R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01) K01)K04) K41)

                                          235/45R17
                                          A01) K04)

                                          245/45R17
                                          A01) K01)K04) K41)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
Nr. :                      RA-000778-C0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4757


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO                             e50*2007/46*0050*..
CHIO-N                           e50*2007/46*0060*..
KL1Y                             e4*2007/46*0224*..
KL1YN                            e4*2007/46*0295*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Chevrolet Orlando         215/50R17                         A02) bis A10)
                                          A01) A93)K43) K44)

                                          215/55R17
                                          A01) K43)K44)

                                          245/45R17
                                          A01) A93)K01) K04) K43) K44)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49981
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Teiletyp :                 AR4757


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
         um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
         Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
         der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
         kürzen.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
         vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ AR4757 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.08.2014


RA-000778-C0-306-06~DW-5-115-70-ET35.docx
						
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