Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 13 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Fahrzeughersteller : GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, OPEL, OPEL /
VAUXHALL
!
FO
Raddaten:
IN
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
B
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 105/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
A
R
O
Technische Daten, Kurzfassung
V
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
R
loch werkstoff Rad- Abroll ab
U
Z
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
N
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
IO
105538566 J2-77045-5105 73.1/56.6 56,6 Kunststoff 585 2110 10/12
S
105538566 J2-77045-5105 73.1/56.6 56,6 Kunststoff 610 2010 10/12
R
E
105538566 J2-77045-5105 73.1/56.6 56,6 Kunststoff 615 2000 10/12
V
E
S
LE
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo
E
IN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL1T-R
140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
19
Verkaufsbezeichnung: CHEVROLET CRUZE
§
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H
CHIR e50*2007/46*0007*.. 80 - 104 205/50R17 91 51J Kombi; Stufenheck;
C
A
KL1J e4*2001/116*0140*.. 205/55R17 91 51J Schrägheck;
N
215/50R17 91 11A; 22P; 51J Frontantrieb;
G
N
225/50R17 94 11A; 22I; 22P; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
U
12A; 51A; 71K; 721;
G
725; 729; 73C; 74A;
A
R
74P
T
IN
KALOS, AVEO
E
Verkaufsbezeichnung:
R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U
KL1T e4*2007/46*0270*.. 55 - 85 205/50R17 89 Stufenheck;
Z
T
215/45R17 91 Schrägheck;
H
225/45R17 91 Frontantrieb;
IC
10B; 11B; 11G; 11H;
-N
12A; 51A; 71K; 721;
IG
725; 729; 73C; 74A;
LT
74P
Ü
G
N
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
U
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
T
N
E
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/V
M
140 Nm für Typ : P-J/SW
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
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Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Verkaufsbezeichnung: AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P-J/SW e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/50R17 89W 12A; 51J Nur ASTRA SPORTS
!
FO
205/55R17 91 12A; 51J; 54F TOURER; Kombi;
IN
215/50R17 91 12T Frontantrieb;
225/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
B
A
225/50R17 12A; 51G 51A; 71K; 721; 725;
R
729; 73C; 74A; 74P;
O
V
76S
R
U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
N
Auflagen
IO
P-J e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J Stufenheck;
S
205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck;
R
E
215/50R17 91 Frontantrieb;
V
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
E
S
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
LE
725; 729; 73C; 74A;
E
74P; 76S
IN
E
Verkaufsbezeichnung: ASTRA VAN -R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19
P-J/V e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/50R17 89W 51J Stufenheck;
§
205/55R17 91 51J; 54F Schrägheck;
H
215/50R17 91 Frontantrieb;
C
A
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
N
225/50R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
G
725; 729; 73C; 74A;
N
U
74P; 76S
G
A
R
Verkaufsbezeichnung: MOKKA
T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IN
J-A e4*2007/46*0537*.. 85 - 103 215/55R17 94 Kombilimousine;
E
215/60R17 96 Allradantrieb;
R
U
225/55R17 97 11A; 26P Frontantrieb;
Z
10B; 11B; 11G; 11H;
T
H
12A; 51A; 573; 71K;
IC
721; 725; 73C; 74A;
-N
74P; 76S
IG
LT
Auflagen
Ü
G
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
N
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
U
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
T
N
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
E
M
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
U
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
K
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
O
D
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 13 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
!
FO
der Fahrzeugpapiere enthält.
IN
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
B
A
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
R
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
O
V
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
R
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
U
Z
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
N
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
IO
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
S
R
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
E
V
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
E
S
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
LE
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
E
IN
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
E
-R
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
19
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
§
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
H
C
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
A
herzustellen.
N
G
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
N
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
U
G
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
A
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
R
T
IN
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
E
R
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
U
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Z
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
T
H
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
IC
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
-N
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
IG
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
LT
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
Ü
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
G
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
N
U
abgedeckt sein.
T
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
N
E
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
M
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
U
K
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
O
D
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 13 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
!
FO
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
IN
dieser Reifengröße zu beachten.
B
A
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
R
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
O
V
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
R
U
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Z
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
N
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
IO
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
S
R
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
E
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
V
E
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
S
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
LE
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
E
IN
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
E
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
-R
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
19
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§
H
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
C
Tiefbetts angebracht werden.
A
N
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
G
N
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
U
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
G
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
A
R
Ventilherstellers zu beachten.
T
IN
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
E
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
R
U
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
Z
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
T
H
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
IC
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
-N
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
IG
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
LT
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Ü
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
G
N
beachten.
U
T
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
N
Zentrierringe verwendet werden.
E
M
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
U
K
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49136
ANLAGE: 13 Radtyp: J2-770
Hersteller: Rimstock Plc Stand: 17.06.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
!
FO
Fahrzeug:
IN
B
Hersteller: OPEL
A
Fahrzeugtyp: J-A
R
O
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0537*..
V
Handelsbez.: MOKKA
R
U
Z
Variante(n): Allradantrieb
N
IO
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
S
R
E
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
V
von [mm] bis [mm]
E
S
26B x = 360 y = 400 VA
LE
26P x = 310 y = 355 VA
E
27B x = 310 y = 300 HA
IN
27I x = 260 y = 250 HA
E
-R
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
19
§
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
H
von [mm] bis [mm] um [mm]
C
26J x = 360 y = 400 13 VA
A
N
26N x = 360 y = 400 8 VA
G
27H x = 310 y = 300 7 HA
N
U
G
A
R
T
IN
E
R
U
Z
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
N
E
M
U
K
O
D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.