Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C17 604 35 C17 604 CMS456/02
SR04 56,6 Kunststoff 555 1940 11/08
02CMS Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35 C17 604 CMS456/02 SR04 56,6 Kunststoff 560 1935 11/08
02CMS Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04 56,6 Kunststoff 555 1940 05/12
Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04 56,6 Kunststoff 560 1935 11/08
Ø67.1-Ø56.6
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : KLAS; CHIV; CHIA; KL1M; KLAJ; KL1T; CHIS
Zubehör : Z 31
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : UU6J; KLAT; SUPT; KLAJ; SUPJ
Zubehör : Z 03
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J
120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
e4*98/14*0017*.. 73C; 74A; 74P
SUPT e4*96/27*0002*..,
e4*98/14*0002*..
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86 11A; 22B; 24J Kombi; Stufenheck 4-
e4*98/14*0018*.. 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76J;
DF2
KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 185/65R14 11A; 22B; 24J; 51G Kombi; Stufenheck 4-
e4*97/27*0018*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig;
e4*98/14*0018*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71K; 723;
UU6J e4*96/27*0004*.. 73C; 74A; 74P; 76J;
DF1
Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 175/60R14 79 51J Aveo Variante SN./
KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 51J Version 4..; ab
185/60R14 82 e4*2001/116*0063*12;
195/60R14 86 11A; 24J Stufenheck 4-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76J
CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 175/60R14 79 51J Aveo Variante SH./
175/65R14 82 11A; 21S; 51J Version 5..; ab
185/55R14 80 11A; 21S; 24J; 24M e4*2001/116*0063*18;
185/60R14 82 11A; 21S; 24J; 24M Schrägheck 4-türig;
185/65R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A; 74P; 76J
CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 175/80R14 88 12T Stufenheck;
185/70R14 88 12M Schrägheck;
185/75R14 89 12T Frontantrieb;
195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R14 91 12M 51A; 71K; 723; 729;
215/60R14 91 12A 73C; 74A; 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*11;
Stufenheck; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis
185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17;
Schrägheck; 2-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P
KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 175/80R14 88 12T Stufenheck;
185/70R14 88 12M Schrägheck;
185/75R14 89 12T Frontantrieb;
195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/70R14 91 12M 51A; 71K; 723; 729;
215/60R14 91 12A 73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 155/65R14 75 11A; 24J; 65U 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14 79 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
175/60R14 79 11A; 21P; 22I; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 76J
175/65R14 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248
185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 24C;
248; 270
185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 24C;
248; 270
Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75 11A; 24J; 65U 4-türig; Frontantrieb;
165/60R14 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
165/65R14 79 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723;
175/60R14 79 11A; 21P; 22I; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 76J
175/65R14 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248
185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 24C;
248; 270
185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 24C;
248; 270
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 03
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84 12I Nur Adam;
175/75R14 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 124 51A; 71K; 723; 73C;
185/70R14 88 124 74A; 74P; 76J
195/60R14 86 12A
195/65R14 89 12A
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4-
195/65R14 89 türig;
205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
195/60R14 86 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 76J
195/65R14 89 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 175/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 185/60R14 11A; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0014*.. 195/60R14-85 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 22F; 24D;
24J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014
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65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
JW?/6?? für Kombi.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.