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							Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.05.2014
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Fahrzeughersteller                         : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung   Kennzeichnung                     (mm)                      last    umf.     Fertig
                    Rad             Zentrierring                                                (kg)    (mm)     datum
C17 604 35          C17 604 CMS456/02
                                    SR04                                   56,6   Kunststoff      555     1940    11/08
02CMS                               Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35      C17 604 CMS456/02   SR04                                   56,6   Kunststoff      560      1935 11/08
02CMS                               Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04                                   56,6   Kunststoff      555      1940 05/12
                                    Ø67.1-Ø56.6
C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04                                   56,6   Kunststoff      560      1935 11/08
                                    Ø67.1-Ø56.6
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO.
                                             LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM
                                             Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : KLAS; CHIV; CHIA; KL1M; KLAJ; KL1T; CHIS
Zubehör                                    : Z 31
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : UU6J; KLAT; SUPT; KLAJ; SUPJ
Zubehör                                    : Z 03
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J
                                             120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T
Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO KALOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
KLAS         e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82                  11A; 24J; 51J              Nicht Aveo; nur bis
                                      185/60R14 82                  11A; 24J                   e4*2001/116*0063*17;
                                                                                               Schrägheck; 2-türig;
                                                                                               4-türig;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                               73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82              11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82              11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 723;
               e4*98/14*0017*..                                                           73C; 74A; 74P
SUPT           e4*96/27*0002*..,
               e4*98/14*0002*..

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO NUBIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAJ         e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86           11A; 22B; 24J            Kombi; Stufenheck 4-
             e4*98/14*0018*..             195/60R14-86           11A; 22B; 24C            türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          DF2
KLAJ           e4*96/27*0018*..,     66 - 98   185/65R14         11A; 22B; 24J; 51G       Kombi; Stufenheck 4-
               e4*97/27*0018*..,               195/60R14-86      11A; 22B; 24C            türig;
               e4*98/14*0018*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
SUPJ           e4*96/27*0025*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
UU6J           e4*96/27*0004*..                                                           73C; 74A; 74P; 76J;
                                                                                          DF1

Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO/CHEVROLET LANOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
KLAT         e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82            11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 78 185/60R14-82            11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CHIA         e50*2007/46*0046*.. 53 - 69       175/60R14 79      51J                      Aveo Variante SN./
KLAS         e4*2001/116*0063*..               175/65R14 82      51J                      Version 4..; ab
                                               185/60R14 82                               e4*2001/116*0063*12;
                                               195/60R14 86      11A; 24J                 Stufenheck 4-türig;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
CHIA           e50*2007/46*0046*..   55 - 74   175/60R14 79      51J                      Aveo Variante SH./
                                               175/65R14 82      11A; 21S; 51J            Version 5..; ab
                                               185/55R14 80      11A; 21S; 24J; 24M       e4*2001/116*0063*18;
                                               185/60R14 82      11A; 21S; 24J; 24M       Schrägheck 4-türig;
                                               185/65R14 86      11A; 21P; 21T; 24J;      Frontantrieb;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 21P; 21T; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 24M                      73C; 74A; 74P; 76J
CHIV           e50*2007/46*0087*..   63        175/80R14 88      12T                      Stufenheck;
                                               185/70R14 88      12M                      Schrägheck;
                                               185/75R14 89      12T                      Frontantrieb;
                                               195/65R14 89      12M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/70R14 91      12M                      51A; 71K; 723; 729;
                                               215/60R14 91      12A                      73C; 74A; 74P; 76J




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 02.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAS         e4*2001/116*0063*.. 53 - 69            175/65R14 82    11A; 24J; 51J             Nicht Aveo; nur bis
                                                    185/60R14 82    11A; 24J                  e4*2001/116*0063*11;
                                                                                              Stufenheck; 4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
KLAS           e4*2001/116*0063*..     53 - 69      175/65R14 82    11A; 24J; 51J             Nicht Aveo; nur bis
                                                    185/60R14 82    11A; 24J                  e4*2001/116*0063*17;
                                                                                              Schrägheck; 2-türig;
                                                                                              4-türig;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 74P
KL1T           e4*2007/46*0270*..      51 - 74      175/80R14 88    12T                       Stufenheck;
                                                    185/70R14 88    12M                       Schrägheck;
                                                    185/75R14 89    12T                       Frontantrieb;
                                                    195/65R14 89    12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/70R14 91    12M                       51A; 71K; 723; 729;
                                                    215/60R14 91    12A                       73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     SPARK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIS         e50*2007/46*0006*.. 48 - 60            155/65R14 75    11A; 24J; 65U             4-türig; Frontantrieb;
                                                    165/60R14 75    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    165/65R14 79    11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 723;
                                                    175/60R14 79    11A; 21P; 22I; 24J; 248   73C; 74A; 74P; 76J
                                                    175/65R14 82    11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                                    185/55R14 80    11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                    248; 270
                                                    185/60R14 82    11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                    248; 270

Verkaufsbezeichnung:     SPARK, M300, MATIZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1M         e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75                11A; 24J; 65U             4-türig; Frontantrieb;
                                        165/60R14 75                11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                        165/65R14 79                11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 723;
                                        175/60R14 79                11A; 21P; 22I; 24J; 248   73C; 74A; 74P; 76J
                                        175/65R14 82                11A; 21P; 22I; 24J; 248
                                        185/55R14 80                11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                    248; 270
                                                    185/60R14 82    11A; 21P; 22I; 24C;
                                                                    248; 270

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 03



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.05.2014
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84            12I                      Nur Adam;
                                         175/75R14 86            12I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86            124                      51A; 71K; 723; 73C;
                                         185/70R14 88            124                      74A; 74P; 76J
                                         195/60R14 86            12A
                                         195/65R14 89            12A
S-D          e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88                                     nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         195/65R14 89                                     türig;
                                         205/60R14 88                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     Corsa Van
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 44 - 74       185/70R14 88                                nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              195/65R14 89                                türig;
                                              205/60R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 44 - 74      185/70R14 88                                nur Corsa; 2-türig; 4-
                                              195/65R14 89                                türig;
                                              205/60R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66        175/70R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/65R14 86       11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              195/60R14 86       11A; 24M                 73C; 74A; 74P; 76J
                                              195/65R14 89       11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78       175/65R14          11A; 24M; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe        e1*95/54*0014*..,                185/60R14          11A; 24D; 24J; 51G       12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0014*..               195/60R14-85       11A; 24D; 24J            73C; 74A; 74P
                                              205/55R14-85       11A; 22B; 22F; 24D;
                                                                 24J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.05.2014
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       Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.05.2014
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: C17 604
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 02.05.2014
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65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und
     JW?/3?? für Kombi.
DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und
     JW?/6?? für Kombi.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.