Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C17 604 35 C17 604 CMS456/02 SR04 56,6 Kunststoff 555 1940 11/08 02CMS Ø67.1-Ø56.6 C17 604 35 C17 604 CMS456/02 SR04 56,6 Kunststoff 560 1935 11/08 02CMS Ø67.1-Ø56.6 C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04 56,6 Kunststoff 555 1940 05/12 Ø67.1-Ø56.6 C17 604 35 02JF C17 604 CMS456/02JF SR04 56,6 Kunststoff 560 1935 11/08 Ø67.1-Ø56.6 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAS; CHIV; CHIA; KL1M; KLAJ; KL1T; CHIS Zubehör : Z 31 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : UU6J; KLAT; SUPT; KLAJ; SUPJ Zubehör : Z 03 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CHIS; KLAJ; KLAT; KL1M; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: DAEWOO KALOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*98/14*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723; e4*98/14*0017*.. 73C; 74A; 74P SUPT e4*96/27*0002*.., e4*98/14*0002*.. Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 185/65R14-86 11A; 22B; 24J Kombi; Stufenheck 4- e4*98/14*0018*.. 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 185/65R14 11A; 22B; 24J; 51G Kombi; Stufenheck 4- e4*97/27*0018*.., 195/60R14-86 11A; 22B; 24C türig; e4*98/14*0018*.. 10B; 11B; 11G; 11H; SUPJ e4*96/27*0025*.. 12A; 51A; 71K; 723; UU6J e4*96/27*0004*.. 73C; 74A; 74P; 76J; DF1 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 73 175/65R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 78 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 175/60R14 79 51J Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 175/65R14 82 51J Version 4..; ab 185/60R14 82 e4*2001/116*0063*12; 195/60R14 86 11A; 24J Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 175/60R14 79 51J Aveo Variante SH./ 175/65R14 82 11A; 21S; 51J Version 5..; ab 185/55R14 80 11A; 21S; 24J; 24M e4*2001/116*0063*18; 185/60R14 82 11A; 21S; 24J; 24M Schrägheck 4-türig; 185/65R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 21P; 21T; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; 24M 73C; 74A; 74P; 76J CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 175/80R14 88 12T Stufenheck; 185/70R14 88 12M Schrägheck; 185/75R14 89 12T Frontantrieb; 195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14 91 12M 51A; 71K; 723; 729; 215/60R14 91 12A 73C; 74A; 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 175/65R14 82 11A; 24J; 51J Nicht Aveo; nur bis 185/60R14 82 11A; 24J e4*2001/116*0063*17; Schrägheck; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 175/80R14 88 12T Stufenheck; 185/70R14 88 12M Schrägheck; 185/75R14 89 12T Frontantrieb; 195/65R14 89 12M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14 91 12M 51A; 71K; 723; 729; 215/60R14 91 12A 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SPARK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIS e50*2007/46*0006*.. 48 - 60 155/65R14 75 11A; 24J; 65U 4-türig; Frontantrieb; 165/60R14 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 165/65R14 79 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 175/60R14 79 11A; 21P; 22I; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 76J 175/65R14 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248 185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 24C; 248; 270 185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 24C; 248; 270 Verkaufsbezeichnung: SPARK, M300, MATIZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL1M e4*2007/46*0129*.. 48 - 60 155/65R14 75 11A; 24J; 65U 4-türig; Frontantrieb; 165/60R14 75 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 165/65R14 79 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 723; 175/60R14 79 11A; 21P; 22I; 24J; 248 73C; 74A; 74P; 76J 175/65R14 82 11A; 21P; 22I; 24J; 248 185/55R14 80 11A; 21P; 22I; 24C; 248; 270 185/60R14 82 11A; 21P; 22I; 24C; 248; 270 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Z 03 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/70R14 84 12I Nur Adam; 175/75R14 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 124 51A; 71K; 723; 73C; 185/70R14 88 124 74A; 74P; 76J 195/60R14 86 12A 195/65R14 89 12A S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4- 195/65R14 89 türig; 205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: Corsa Van Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4- 195/65R14 89 türig; 205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/70R14 88 nur Corsa; 2-türig; 4- 195/65R14 89 türig; 205/60R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 64 - 66 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 195/60R14 86 11A; 24M 73C; 74A; 74P; 76J 195/65R14 89 11A; 24M Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 175/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; Coupe e1*95/54*0014*.., 185/60R14 11A; 24D; 24J; 51G 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0014*.. 195/60R14-85 11A; 24D; 24J 73C; 74A; 74P 205/55R14-85 11A; 22B; 22F; 24D; 24J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0462-08-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47668 ANLAGE: 4 Radtyp: C17 604 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 02.05.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz-Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.