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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 7 J x 18 H2

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49867*02




                                special wheels for passenger cars 7 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49867                  Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH7080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49867                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 49867*02




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      30.04.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0018-14-WIRD/N2
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49867                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1-9

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49867*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



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                Nummer der Genehmigung: 49867                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        18.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49867*02




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                            Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL / VAUXHALL
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                105538556/DF        ZH7080/DF PCD105           ohne                        56,6                    730     2255    12/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                             125 Nm für Typ : KL1B
§ 22 49867*02




                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 103 215/40R18 89                                         Stufenheck;
                                                                                                              Schrägheck;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                              725; 729; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
                KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 215/50R18 92                                       Kombilimousine; MPV;
                                                         215/55R18                  51G                     Allradantrieb;
                                                         225/45R18 91                                       Frontantrieb;
                                                96 - 103 225/50R18 95               Allradantrieb; 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A
                                                             140 Nm für Typ : B-K




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
                B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 147 205/40R18 86W                                   Astra K;
                                                          205/45R18 86W                                   Kombilimousine;
                                                          215/40R18 85W 11A; 26P                          Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          ADR

                Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 215/50R18 92                                     MOKKA; MOKKA-X;
                                                         215/55R18    51G                                 TRAX/TRACKER;
                                                         225/45R18 91                                     Kombilimousine; MPV;
                                                96 - 112 225/50R18 95 Allradantrieb; 11A; 26P             Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                Auflagen
§ 22 49867*02




                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§ 22 49867*02




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                ADR) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 276 mm
                     bzw. 280 mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       GM KOREA
                       Fahrzeugtyp:      KL1B
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0696*..
                       Handelsbez.:      TRAX, TRACKER

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 360             y = 400                    VA
                             26P                      x = 310             y = 355                    VA
                             27B                      x = 310             y = 300                    HA
                             27I                      x = 260             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49867*02




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 360       y = 400             13                VA
                             26N                   x = 360       y = 400              8                VA
                             27H                   x = 310       y = 300              7                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                           Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 30.04.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       OPEL
                       Fahrzeugtyp:      J-A
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0537*..
                       Handelsbez.:      MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X

                       Variante(n):      Allradantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                     Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                         von [mm]             bis [mm]
                             26B                          x = 360             y = 400                VA
                             26P                          x = 310             y = 355                VA
                             27B                          x = 310             y = 300                HA
                             27I                          x = 260             y = 250                HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich                Aufweiten          Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                    x = 360       y = 400             13                VA
§ 22 49867*02




                             26N                    x = 360       y = 400              8                VA
                             27H                    x = 310       y = 300              7                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0018-14-WIRD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49867
                ANLAGE: 1                                                         Radtyp: ZH7080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.04.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 6

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       OPEL
                       Fahrzeugtyp:      B-K
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0996*..
                       Handelsbez.:      Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                       Variante(n):      Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 270             y = 240                    VA
                             26P                      x = 220             y = 190                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 270       y = 240             8                VA
                             26J                    x = 270       y = 240            32                VA
                             27H                    x = 270       y = 280             8                HA
§ 22 49867*02




                             27F                    x = 270       y = 280            30                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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