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							                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                           Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller                          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL,
                                             OPEL / VAUXHALL



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 39
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 105/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             510539566/DF        EB6560/DF                  ohne                        56,6                    740     2200    01/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : KL1T
                                                                          125 Nm für Typ : KL1B
                                                                          140 Nm für Typ : CHIR; KL1J
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             CHIR         e50*2007/46*0007*.. 74 - 104 205/60R16                 12T; 51G                  Kombi; Stufenheck;
                             KL1J         e4*2001/116*0140*..          215/55R16 93              12A                       Schrägheck;
                                                                       215/60R16                 12A; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/55R16 95              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1T         e4*2007/46*0270*.. 55 - 85            195/55R16 87     5ET                       Stufenheck;
                                                                                195/60R16 89                               Schrägheck;
                                                                                205/50R16 87     5ET                       Frontantrieb;
                                                                                205/55R16 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74D; 76U




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                           Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     TRAX, TRACKER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KL1B         e4*2007/46*0696*.. 85 - 103 195/70R16                  51G                      Kombilimousine; MPV;
                                                                      205/70R16                  51G                      Allradantrieb;
                                                                      215/65R16                  51G                      Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                          725; 73C; 74D; 76U




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : J-A; P-J; P-J/SW; P-J/V
                                                                          140 Nm für Typ : B-K; P-J/SW; P-J/SW/V
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 70 - 103 205/55R16    12T; 51G           Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/60R16    12T; 51G           TOURER; Kombi;
                                                                      215/55R16 93 12A                Frontantrieb;
                                                                      215/60R16    12A; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R16 92 12A                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/55R16 95 12A                725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                      76U
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 64 - 103 205/55R16    12T; 51G           Stufenheck;
                                                                      205/60R16    12T; 51G           Schrägheck;
                                                                      215/55R16 93 12A                Frontantrieb;
                                                                      215/60R16    12A; 51G           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R16 92 12A                51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/55R16 95 12A                725; 729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 64 - 103 205/55R16                  12T; 51G                 Stufenheck;
                                                                      205/60R16                  12T; 51G                 Schrägheck;
                                                                      215/55R16 93               12A                      Frontantrieb;
                                                                      215/60R16                  12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R16 92               12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/55R16 95               12A                      725; 729; 73C; 74D




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 85 - 103 205/55R16    12T; 51G                            Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/60R16    12T; 51G                            TOURER; Kombi;
                                                                      205/65R16    12A; 51G                            Frontantrieb;
                                                                      215/55R16 93 12A                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      215/60R16    12A; 51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/50R16 92 12A                                 725; 729; 73C; 74D;
                                                                      225/55R16 95 12A                                 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 64 - 103 205/55R16               12T; 51G                 Stufenheck;
                                                                      205/60R16               12T; 51G                 Schrägheck;
                                                                      215/55R16 93            12A                      Frontantrieb;
                                                                      215/60R16               12A; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R16 92            12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      225/55R16 95            12A                      725; 729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             B-K          e4*2007/46*0996*..  70 - 110 195/55R16 87    12O                             Astra K;
                                                                       195/60R16 89    12O                             Kombilimousine;
                                                              70 - 147 205/55R16       12K; 51G                        Schrägheck;
                                                                       205/55R16 91    11A; 12A; 26P                   Frontantrieb;
                                                                       215/50R16 90    11A; 12A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/55R16 93    11A; 12A; 26P                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     MOKKA or TRAX or TRACKER or MOKKA X
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen      Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             J-A          e4*2007/46*0537*.. 81 - 112 205/70R16   51G                                  MOKKA; MOKKA-X;
                                                                      215/65R16   51G                                  TRAX/TRACKER;
                                                             85 - 103 195/70R16   nicht MOKKA-X; 51G                   Kombilimousine; MPV;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76U

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 6
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
§ 22 50692, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0041-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50692
                             ANLAGE: 19                                                        Radtyp: EB6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 12.11.2019
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       OPEL
                                    Fahrzeugtyp:      B-K
                                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0996*..
                                    Handelsbez.:      Astra,Astra+,Astra Sports Tourer,Astra Sports Tourer+

                                    Variante(n):      Astra K, Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 270             y = 240                    VA
                                          26P                      x = 220             y = 190                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 50692, Erweiterung 01




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                    x = 270       y = 240             8                VA
                                          26J                    x = 270       y = 240            32                VA
                                          27H                    x = 270       y = 280             8                HA
                                          27F                    x = 270       y = 280            30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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