GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Auftraggeber DIEWE GmbH
Industriestraße 21
86438 Kissing
QM-Nr. 49 02 0111103
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell D116
Typ D116
Radgröße 7JJx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
410045 D116 4/100 / 4/100/54,1 45 550 2000
ZH-098-1 Ø63.5xØ54.1***
*** Zentrierring durch Einkleben fixiert
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48698
Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung D116 (s.o.)
Radgröße 7JJx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 -
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 -
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24
S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 24
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Verwendungsbereich
Hersteller Daihatsu
Fiat
Hyundai
Kia
Mazda
Opel
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade 73 195/45R16 A12 A15 A18
XP9F Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider 103 195/50R16 A91 A15 A18 Cbo
NF 103 205/45R16 A47 V16 S04
e11*2007/46*3320*.. 103 215/45R16 A12 R03
Hyundai i10 48-64 195/40R16 K1a K1b K2b A01 A12 A15
IA, IA-HME 48-64 195/45R16 K1a K1b K2b A18 A58 Flh
e11*2007/46*1008*..; 48-64 205/40R16 K1c K2b K8e Y13 S02
e13*2007/46*1602*.. 48-64 205/45R16 K1c K2b K8e
- incl. Facelift 2017
Hyundai i20 55-88 195/50R16 A12 A15 A18
GB, GB-HME 55-88 195/55R16 Cpe Flh KOV
e11*2007/46*1600*..; S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20 55-94 195/45R16 K1a K2b T80 T84 A01 A12 A15
PB, PBT 55-94 195/50R16 K1c K2b A18 Flh S02
e11*2001/116*0333*. 55-94 205/45R16 K1c K2b
e11*2007/46*0129*.. 55-94 215/45R16 K1c K2b
- incl. Facelift 2012
Hyundai i20 Active 66-88 195/50R16 A12 A15 A18
GB, GB-HME 66-88 195/55R16 Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;
e13*2007/46*1603*..
Kia Picanto (III) 49, 62 195/45R16 K1c K2a K2b K5b K8h A01 A12 A15
JA 49, 62 205/40R16 K1c K2c K5b K8m A18 A58 Flh
e11*2007/46*3848*.. 49, 62 205/45R16 K1c K2c K5b K8m S02
Kia Rio 65-83 195/45R16 T80 T84 A12 A15 A18
DE Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio 57-89 195/50R16 K1a K1b K2b A01 A12 A15
YB 57-89 195/55R16 K1a K1b K2b A18 A58 Flh
e11*2007/46*3777*.. S03
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 2 (II) 50-76 195/45R16 A12 A15 A18
DE, DE1 50-76 205/40R16 Flh V16 S02
e13*2001/116*0254*, 50-76 205/45R16
e13*2001/116*0255*. 50-76 215/40R16
Mazda MX-5 1,5l (IV) 96 195/50R16 A91 A15 A18 Cbo
ND 96 205/45R16 A47 V16 S04
e11*2007/46*2661*.. 96 215/45R16 A12 R03
- Roadster
Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 195/50R16 A91 A15 A18 Cbo
ND 118 205/45R16 A47 V16 S04
e11*2007/46*2661*.. 118 215/45R16 A12 R03
- Roadster / RF
Opel Agila-B 48-69 195/45R16 A12 A15 A18
H-B 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 S07
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Splash 48-69 195/45R16 A12 A15 A18
EX 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 S07
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift 67-75 195/45R16 A12 A15 A18
EZ 67-75 195/50R16 A58 Flh S05
e4*2001/116*0102*.. 67-75 205/45R16
Suzuki Swift 51-75 195/45R16 A12 A15 A18
MZ 51-75 195/50R16 A58 Flh S06
e4*2001/116*0090*.. 51-75 205/45R16
Suzuki Swift 55,66,69 195/45R16 LS1 A12 A15 A18
NZ 55,66,69 205/45R16 LS1 A58 Flh S07
e4*2007/46*0155*..;
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4 67-68 195/45R16 A12 A15 A18
EZ 67-68 195/50R16 A01 K2b A56 Flh S05
e4*2001/116*0102*.. 67-68 205/45R16
Suzuki Swift 4x4 66,69 195/45R16 LS1 A12 A15 A18
FZ 66,69 205/45R16 LS1 A56 Flh S05
e4*2007/46*0198*..;
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4 66,69 195/45R16 LS1 A12 A15 A18
NZ 66,69 205/45R16 LS1 A56 Flh S07
e4*2007/46*0155*..
Toyota Yaris 51-82 195/45R16 A12 A15 A18
XP13M(a) 51-82 195/50R16 A01 K6f Flh LY2 S02
e11*2007/46*0152*.. 51-82 205/45R16 A01 K6f
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris 51-74 195/45R16 T80 A12 A15 A18
XP9, XP9F Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid 54, 55 195/45R16 A12 A15 A18
XP13M(a) 54, 55 195/50R16 A01 K6f Flh LY3 S02
e11*2007/46*0152*.. 54, 55 205/45R16 A01 K6f
- incl. Facelift 2017
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris TS 98 195/50R16 A12 A15 A18
XP9 98 195/55R16 Flh V16 S02
e11*2001/116*0248* 98 205/45R16
98 215/45R16
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A47 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LS1 Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführun-
gen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16
Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden
können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet.
LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2017 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Hinweise zum Sonderrad
Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 14. September 2017
Laux 00278896.DOC
RN/RL
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim