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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 8

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Industriestraße 21
                                           86438 Kissing
                                           QM-Nr. 49 02 0111103



Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad

Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
410045        D116 4/100 /                                 4/100/54,1          45          550    2000
              ZH-098-1 Ø63.5xØ54.1***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert




Kennzeichnungen

KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr



Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5                      Kegel 60°        110                  -
S03       Mutter M12x1,5                      Kegel 60°        120                  -
S04       Mutter M12x1,5                      Kegel 60°        130                  -
S05       Mutter M12x1,25                     Kegel 60°         90                  -
S06       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        100                  24
S07       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°         90                  24



Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                    DIEWE GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Verwendungsbereich

Hersteller                    Daihatsu
                              Fiat
                              Hyundai
                              Kia
                              Mazda
                              Opel
                              Suzuki
                              Toyota


Spurverbreiterung             innerhalb 2%



Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade         73           195/45R16                                   A12 A15 A18
XP9F                                                                              Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider          103          195/50R16   A91                             A15 A18 Cbo
NF                       103          205/45R16   A47                             V16 S04
e11*2007/46*3320*..      103          215/45R16   A12 R03
Hyundai i10              48-64        195/40R16   K1a K1b K2b                     A01 A12 A15
IA, IA-HME               48-64        195/45R16   K1a K1b K2b                     A18 A58 Flh
e11*2007/46*1008*..;     48-64        205/40R16   K1c K2b K8e                     Y13 S02
e13*2007/46*1602*..      48-64        205/45R16   K1c K2b K8e
- incl. Facelift 2017
Hyundai i20              55-88        195/50R16                                   A12 A15 A18
GB, GB-HME               55-88        195/55R16                                   Cpe Flh KOV
e11*2007/46*1600*..;                                                              S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20              55-94        195/45R16   K1a K2b T80 T84                 A01 A12 A15
PB, PBT                  55-94        195/50R16   K1c K2b                         A18 Flh S02
e11*2001/116*0333*.      55-94        205/45R16   K1c K2b
e11*2007/46*0129*..      55-94        215/45R16   K1c K2b
- incl. Facelift 2012
Hyundai i20 Active       66-88        195/50R16                                   A12 A15 A18
GB, GB-HME               66-88        195/55R16                                   Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;
e13*2007/46*1603*..
Kia Picanto (III)        49, 62       195/45R16   K1c K2a K2b K5b K8h             A01 A12 A15
JA                       49, 62       205/40R16   K1c K2c K5b K8m                 A18 A58 Flh
e11*2007/46*3848*..      49, 62       205/45R16   K1c K2c K5b K8m                 S02
Kia Rio                  65-83        195/45R16   T80 T84                         A12 A15 A18
DE                                                                                Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio                  57-89        195/50R16 K1a K1b K2b                       A01 A12 A15
YB                       57-89        195/55R16 K1a K1b K2b                       A18 A58 Flh
e11*2007/46*3777*..                                                               S03

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 2 (II)             50-76        195/45R16                                   A12 A15 A18
DE, DE1                  50-76        205/40R16                                   Flh V16 S02
e13*2001/116*0254*,      50-76        205/45R16
e13*2001/116*0255*.      50-76        215/40R16
Mazda MX-5 1,5l (IV)     96           195/50R16 A91                               A15 A18 Cbo
ND                       96           205/45R16 A47                               V16 S04
e11*2007/46*2661*..      96           215/45R16 A12 R03
- Roadster
Mazda MX-5 2,0l (IV)     118          195/50R16 A91                               A15 A18 Cbo
ND                       118          205/45R16 A47                               V16 S04
e11*2007/46*2661*..      118          215/45R16 A12 R03
- Roadster / RF
Opel Agila-B             48-69        195/45R16                                   A12 A15 A18
H-B                      48-69        205/45R16 A01 K1a K2b K42                   S07
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Splash            48-69        195/45R16                                   A12 A15 A18
EX                       48-69        205/45R16 A01 K1a K2b K42                   S07
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift             67-75        195/45R16                                   A12 A15 A18
EZ                       67-75        195/50R16                                   A58 Flh S05
e4*2001/116*0102*..      67-75        205/45R16
Suzuki Swift             51-75        195/45R16                                   A12 A15 A18
MZ                       51-75        195/50R16                                   A58 Flh S06
e4*2001/116*0090*..      51-75        205/45R16
Suzuki Swift             55,66,69     195/45R16 LS1                               A12 A15 A18
NZ                       55,66,69     205/45R16 LS1                               A58 Flh S07
e4*2007/46*0155*..;
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4         67-68        195/45R16                                   A12 A15 A18
EZ                       67-68        195/50R16 A01 K2b                           A56 Flh S05
e4*2001/116*0102*..      67-68        205/45R16
Suzuki Swift 4x4         66,69        195/45R16 LS1                               A12 A15 A18
FZ                       66,69        205/45R16 LS1                               A56 Flh S05
e4*2007/46*0198*..;
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4         66,69        195/45R16 LS1                               A12 A15 A18
NZ                       66,69        205/45R16 LS1                               A56 Flh S07
e4*2007/46*0155*..
Toyota Yaris             51-82        195/45R16                                   A12 A15 A18
XP13M(a)                 51-82        195/50R16 A01 K6f                           Flh LY2 S02
e11*2007/46*0152*..      51-82        205/45R16 A01 K6f
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris             51-74        195/45R16 T80                               A12 A15 A18
XP9, XP9F                                                                         Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid      54, 55       195/45R16                                   A12 A15 A18
XP13M(a)                 54, 55       195/50R16 A01 K6f                           Flh LY3 S02
e11*2007/46*0152*..      54, 55       205/45R16 A01 K6f
- incl. Facelift 2017


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris TS            98           195/50R16                                        A12 A15 A18
XP9                        98           195/55R16                                        Flh V16 S02
e11*2001/116*0248*         98           205/45R16
                           98           215/45R16

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und An-
bringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich Ketten-
schloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LS1     Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführun-
gen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16
Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden
können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet.

LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. September 2017 in Lambsheim statt.




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Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (5. Ausfertigung)

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Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8



Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. September 2017




Laux                                                                  00278896.DOC
RN/RL




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