Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Fahrzeughersteller : DAIHATSU, FCA, HYUNDAI, HYUNDAI Assan
Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA,
OPEL / VAUXHALL, Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100440541/CC ZH7070/CC PCD100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 615 2040 03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49412, Erweiterung 07
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 195/40R17 81 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FCA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 127 Nm
Verkaufsbezeichnung: Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2007/46*3320*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit
195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung
205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E; FGC
Verkaufsbezeichnung: 124 SPIDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NFM e3*2007/46*0474*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit
195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung
205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E; FGC
§ 22 49412, Erweiterung 07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : GB; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 11A; 21P; 22H; 24C; 2-türig; 4-türig;
PBT e11*2007/46*0129*.. 244 Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IA e11*2007/46*1008*.. 49 - 64 195/40R17 77 11A; 24J; 244; 26B; Schrägheck;
IA-HME e13*2007/46*1602*.. 26J; 27H Frontantrieb;
195/45R17 81 11A; 24J; 244; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/40R17 80 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27F 74P
205/45R17 84 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
215/35R17 83 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
§ 22 49412, Erweiterung 07
215/40R17 83 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 195/45R17 81 11A; 24J; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26J 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 205/45R17 84 i20 Active;
215/40R17 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 195/45R17 81 11A; 24J; 26B; 26N nicht i20 Active;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; YB (Kegelbund)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE; YB; UB
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : DE; UB
117 Nm für Typ : JA
120 Nm für Typ : YB
127 Nm für Typ : YB
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
71 - 83 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA 74P
Verkaufsbezeichnung: PICANTO
§ 22 49412, Erweiterung 07
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*3848*.. 49 - 62 215/35R17 79 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 195/45R17 85 Schrägheck;
205/45R17 88 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e11*2007/46*3777*.. 57 - 88 195/45R17 85 11A; 245; 248; 26P RIO;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N 74P; 77E
215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26B;
26N
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Seite: 5 von 22
Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e11*2007/46*3777*.. 61 - 89 195/45R17 85 51L STONIC;
195/55R17 88 11A; 21P; 22I; 513 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 21P; 51L 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R17 89 11A; 21B; 22I; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
248; 51L; 513; 54A 74P; 77E
205/55R17 91 11A; 21B; 22I; 24J;
248; 513
215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 246; 51L
215/50R17 91 11A; 21B; 21N; 22B;
24J; 248; 513
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22I;
24J; 248; 51L; 513; 54A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49412, Erweiterung 07
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NB; BJ; ND; BJD
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE 1; DE; DEE
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; NB
127 Nm für Typ : ND
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0083*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
ND e11*2007/46*2661*.. 96 - 135 195/40R17 77 12N Cabrio; Mit
195/45R17 81 12A Radhausverbreiterung
205/40R17 80 12A Serie; Heckantrieb;
205/45R17 84 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
77E; FGC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 195/40R17 81 11A; 24M Schrägheck;
DE 1 e13*2001/116*0255*.. 205/40R17 80 11A; 21P; 24J; 24M; Frontantrieb;
DEE e13*2007/46*1070*.. 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22I; 22M; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
BJD e1*98/14*0181*.. 52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§ 22 49412, Erweiterung 07
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Seite: 7 von 22
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EW (Kegelbund)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : ER; EZ; AZ
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M6
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11
§ 22 49412, Erweiterung 07
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EX; MZ
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ
100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung: BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 195/45R17 81 11A; 26P; 27I Frontantrieb;
205/40R17 80 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P
215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 11A; 21L; 22L Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Seite: 8 von 22
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 ab
205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0102*02;
215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24J; 24M ab
215/40R17 83 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0102*02;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 195/40R17 81 nur bis
205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0102*01;
215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49412, Erweiterung 07
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24J; 24M nur bis
215/40R17 83 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0102*01;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 11A; 22I Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 Radmuttern;
215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 11A; 22I Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 Radschrauben;
215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 11A; 24M ab
205/40R17 80 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04;
215/35R17 79 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Seite: 9 von 22
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 195/40R17 81 nur bis
205/40R17 80 11A; 24M e4*2001/116*0090*03;
215/35R17 79 11A; 22I; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 11A; 22I Radschrauben;
205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 11A; 22I Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 11A; 22I Radmuttern;
205/40R17 80 11A; 22I; 245; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
§ 22 49412, Erweiterung 07
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 66 - 82 195/45R17 81 Allradantrieb;
205/40R17 80 11A; 24J Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M12
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 5EA Kombi; Stufenheck;
e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 5EA Schrägheck;
e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0179*..
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248 Frontantrieb;
§ 22 49412, Erweiterung 07
205/45R17 84 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C;
244 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 195/40R17 81 51J Yaris TS;
205/40R17 80 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
215/35R17 83 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 74P
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81 Toyota Yaris;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 205/40R17 80 11A; 24M Daihatsu Charade;
215/35R17 83 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 82 195/40R17 81 11A; 26P; 27I Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§ 22 49412, Erweiterung 07
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§ 22 49412, Erweiterung 07
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 49412, Erweiterung 07
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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513) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
17-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51L) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 49412, Erweiterung 07
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49412, Erweiterung 07
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 4 Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*..
Handelsbez.: i20, i20 Active
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
§ 22 49412, Erweiterung 07
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 20 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*..
Handelsbez.: i10
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 360 25 HA
§ 22 49412, Erweiterung 07
27H x = 280 y = 360 8 HA
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: YB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*..
Handelsbez.: RIO, STONIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 190 VA
26P x = 190 y = 140 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 190 8 VA
§ 22 49412, Erweiterung 07
26J x = 240 y = 190 26 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
27F x = 250 y = 290 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*..
Handelsbez.: PICANTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 180 y = 160 VA
26B x = 230 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 210 8 VA
§ 22 49412, Erweiterung 07
26J x = 230 y = 210 30 VA
27H x = 230 y = 310 8 HA
27F x = 230 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.08.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: ND
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2661*..
Handelsbez.: MAZDA MX-5
Variante(n): Cabrio, Heckantrieb, Mit Radhausverbreiterung Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
26B x = 330 y = 320 VA
26P x = 280 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49412, Erweiterung 07
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 290 y = 300 8 HA
27F x = 290 y = 300 11 HA
26N x = 330 y = 320 8 VA
26J x = 330 y = 320 12 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: EW
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*..
Handelsbez.: BALENO
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
26B x = 290 y = 300 VA
26P x = 240 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49412, Erweiterung 07
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP13M(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 335 HA
27I x = 250 y = 285 HA
26B x = 320 y = 325 VA
26P x = 270 y = 275 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49412, Erweiterung 07
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 335 8 HA
27F x = 300 y = 335 19 HA
26N x = 320 y = 325 8 VA
26J x = 320 y = 325 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.