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							Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                        ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      ProLine Wheels-TEC GmbH
                                  Rheinkaistraße 24
                                  68159 Mannheim
                                  QM Nr. 49 02 0031602

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               PXF.7016
Radgröße                          7 J x 16 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X2           PXF.7016 X2/63,3-54,1                  4/100/54,1         45        590    1960

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49312
Herstellerzeichen                 PLW
Radtyp und Ausführung             PXF.7016 (s.o.)
Radgröße                          7 J x 16 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    28
S06       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      130                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Fiat
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Opel
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7


Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73           195/45R16                                    A12 A16 A21
XP9F                                                                              Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider         103, 125     195/50R16   A91                              A16 A21 Cbo
NF                      103, 125     205/45R16   A47                              V16 S06
e11*2007/46*3320*..     103, 125     215/45R16   A12 R03
Hyundai i10             48-64        195/40R16   K1a K1b K2b                      A01 A12 A16
IA, IA-HME              48-64        195/45R16   K1a K1b K2b                      A21 A58 Flh
e11*2007/46*1008*..;    48-64        205/40R16   K1c K2b K8e                      Y13 S02
e13*2007/46*1602*..     48-64        205/45R16   K1c K2b K8e
Hyundai i20             55-88        195/50R16                                    A12 A16 A21
GB, GB-HME              55-88        195/55R16                                    Cpe Flh KOV
e11*2007/46*1600*..;                                                              S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20             55-94        195/45R16   K1a K2b T80 T84                  A01 A12 A16
PB, PBT                 55-94        195/50R16   K1c K2b                          A21 Flh S02
e11*2001/116*0333*.     55-94        205/45R16   K1c K2b
e11*2007/46*0129*..     55-94        215/45R16   K1c K2b
- incl. Facelift 2012
Hyundai i20 Active      66-88        195/50R16                                    A12 A16 A21
GB, GB-HME              66-88        195/55R16                                    Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;
e13*2007/46*1603*..
Kia Rio                 65-83        195/45R16   T80 T84                          A12 A16 A21
DE                                                                                Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Mazda 2 (II)            50-76        195/45R16                                    A12 A16 A21
DE, DE1                 50-76        205/40R16                                    Flh V16 S02
e13*2001/116*0254*,     50-76        205/45R16
e13*2001/116*0255*.     50-76        215/40R16
Mazda MX-5 1,5l (IV)    96           195/50R16   A91                              A16 A21 Cbo
ND                      96           205/45R16   A47                              V16 S06
e11*2007/46*2661*..     96           215/45R16   A12 R03
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118          195/50R16   A91                              A16 A21 Cbo
ND                      118          205/45R16   A47                              V16 S06
e11*2007/46*2661*..     118          215/45R16   A12 R03
Opel Agila (II)         48-69        195/45R16                                    A12 A16 A21
H-B                     48-69        205/45R16   A01 K1a K2b K42                  S05
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Splash           48-69        195/45R16                                    A12 A16 A21
EX                      48-69        205/45R16   A01 K1a K2b K42                  S05
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift            67-75        195/45R16                                    A12 A16 A21
EZ                      67-75        195/50R16                                    A58 Flh S04
e4*2001/116*0102*..     67-75        205/45R16



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift           51-75         195/45R16                                           A12 A16 A21
MZ                     51-75         195/50R16                                           A58 Flh S03
e4*2001/116*0090*..    51-75         205/45R16
Suzuki Swift           55,66,69      195/45R16     LS1                                   A12 A16 A21
NZ                     55,66,69      205/45R16     LS1                                   A58 Flh S05
e4*2007/46*0155*..;
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4       67-68         195/45R16                                           A12 A16 A21
EZ                     67-68         195/50R16     A01 K2b                               A56 Flh S04
e4*2001/116*0102*..    67-68         205/45R16
Suzuki Swift 4x4       66,69         195/45R16     LS1                                   A12 A16 A21
FZ                     66,69         205/45R16     LS1                                   A56 Flh S04
e4*2007/46*0198*..;
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4       66,69         195/45R16     LS1                                   A12 A16 A21
NZ                     66,69         205/45R16     LS1                                   A56 Flh S05
e4*2007/46*0155*..
Toyota Yaris           51,66,73      195/45R16                                           A12 A16 A21
XP13M(a)               51,66,73      195/50R16     A01 K6f                               Flh LY2 S02
e11*2007/46*0152*..    51,66,73      205/45R16     A01 K6f
- Club / Trend
Toyota Yaris           51-74         195/45R16     T80                                   A12 A16 A21
XP9, XP9F                                                                                Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris Hybrid    54, 55        195/45R16                                           A12 A16 A21
Club                   54, 55        195/50R16     A01 K6f                               Flh LY3 S02
XP13M(a)               54, 55        205/45R16     A01 K6f
e11*2007/46*0152*..
Toyota Yaris TS        98            195/50R16                                           A12 A16 A21
XP9                    98            195/55R16                                           Flh V16 S02
e11*2001/116*0248*     98            205/45R16
                       98            215/45R16

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 4 von 7

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.




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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                      ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung
wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club".

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 49312 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55039216 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ PXF.7016
Hersteller                     ProLine Wheels-TEC GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Dezember 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Dezember 2016




Coen

CC/EK                                                                 00261240.DOC




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