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							GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                               Seite 1 von 6
Auftraggeber                    AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                67454 Haßloch
                                QM-Nr.49 02 0092002

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - MCR6
Typ                             MCR6-8018
Radgröße                        8JX18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/           Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                      Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                      Mittenloch-ø (mm)
 5F            MCR6-8018 5F / Ø72,6 - Ø66,6           5/114,3/66,6        45        600      2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      100248
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCR6-8018 (s.o.)
Radgröße                        8JX18H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               110               -
 S02   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°               145               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Daihatsu
                                Great Wall Motor
Spurverbreiterung               innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Daihatsu Terios             63, 75, 77    225/50R18       K1c K2c                          A01 A12 A14
 J2                          63, 75, 77    235/45R18       K1c K2c                          A22 KOV R64
 e13*2001/116*0179*.         63, 75, 77    245/45R18       K1c K2c                          S01
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen




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Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                    AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                            Seite 2 von 6
 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Daihatsu Terios            63, 75, 77    225/50R18      R37                              A12 A14 A22
 J2                         63, 75, 77    235/45R18                                       KMV S01
 e13*2001/116*0179*.        63, 75, 77    235/50R18      A01 K1a K2b
 - mit Radhaus-             63, 75, 77    245/45R18
    Verbreiterungen         63, 75, 77    255/45R18      A01 K1a K2b
 GWM Ora 03 / Funky Cat     60 (126)      215/50R18      A90 R70                          A14 A22 A58
 ES11                       60 (126)      225/45R18      A33                              KOV V18 Z18
 e13*2018/858*00266*..      60 (126)      235/45R18      A90                              S02
 - Elektro                  60 (126)      245/40R18      A12
 - 18 Zoll Serie            60 (126)      245/45R18      A12
 - ohne Radhaus-
    Verbreiterungen
 GWM Ora 03 / Funky Cat     60 (126)      215/45R18      A33                              A14 A22 A58
 ES11                       60 (126)      215/50R18      A01 A12 G01                      KOV V18 Z17
 e13*2018/858*00266*..      60 (126)      225/45R18      A33                              S02
 - Elektro                  60 (126)      235/40R18      A90
 - 17 Zoll Serie            60 (126)      235/45R18      A01 A12 G01
 - ohne Radhaus-            60 (126)      245/40R18      A12
    Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                              Seite 3 von 6

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V       W       Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%     100% 100%
230 km/h                94%     100% 100%
240 km/h                91%     100% 100%
250 km/h                -       95%     100%
260 km/h                -       90%     100%
270 km/h                -       85%     100%
280 km/h                -       -       95%
290 km/h                -       -       90%
300 km/h                -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 4 von 6

A22       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16,
215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                               Seite 5 von 6

R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
           Vorderachse Hinterachse

Nr.    1   205/40R18    225/35R18
Nr.    2   205/45R18    225/40R18
Nr.    3   215/40R18    245/35R18, 255/35R18
Nr.    4   215/45R18    235/40R18, 245/40R18
Nr.    5   215/55R18    235/50R18
Nr.    6   225/40R18    245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.    7   225/45R18    245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.    8   225/50R18    245/45R18, 255/45R18
Nr.    9   235/40R18    255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   10   235/45R18    255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   11   235/50R18    255/45R18, 285/40R18
Nr.   12   235/60R18    255/55R18, 285/50R18
Nr.   13   235/65R18    255/60R18
Nr.   14   245/35R18    255/35R18
Nr.   15   245/40R18    255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   16   245/45R18    265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr.   17   245/50R18    275/45R18
Nr.   18   255/40R18    285/35R18, 295/35R18
Nr.   19   255/45R18    275/40R18, 285/40R18
Nr.   20   255/50R18    285/45R18
Nr.   21   255/55R18    285/50R18
Nr.   22   265/35R18    295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juli 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

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Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Juli 2025
Tufan                                                                                  00452037.DOCX




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