Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49583
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5½ J x 14 H2
Typ: WO5540
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49583
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49583
Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49583
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, PROTON PERSONA,
ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100456135 C Ø56.1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 565 1985 07/13
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU APPLAUSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e6*95/54*0046*.. 73 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G 200 G464 44 - 66 165/65R14-79 11A; 22B; 22G 10B; 11B; 11G; 11H;
G2 e6*95/54*0034*.. 44 - 77 175/60R14-79 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
185/50R14 77 11A; 22B; 54A 73C; 74A; 74P
185/55R14-78 11A; 22B
185/60R14-82 11A; 22B; 22G
195/55R14-82 11A; 21B; 22B; 22F;
22G; 24J; 24M
205/55R14-85 11A; 21B; 22B; 22F;
22G; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU GRAN MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3 e6*95/54*0032*.. 66 - 67 175/65R14 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
MB4; MB7
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/65R14 11A; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24D; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
EG2 G069 118 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24D; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
EH6 e6*93/81*0016*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24D 73C; 74A; 74P
EH6 G070 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24D 73C; 74A; 74P
EJ1 G623 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74P
195/55R14-82 HA8; 11A
EJ2 G624 74 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74P
195/55R14-82 HA8; 11A
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 195/65R14 89 12A; 51A; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 73C; 74A; 74P; 76J
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
MA8 G916 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MA9 e11*93/81*0022*.. 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
MA9 G917 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
MB1 G918 83 - 93 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 73C; 74A; 74P
205/55R14-85
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 185/60R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
MB4 e11*96/27*0069*.. 195/60R14-85 11A; 24J 73C; 74A; 74P
MB7 e11*96/27*0071*.. 63 - 77 185/65R14 51G
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 175/65R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 185/60R14 82 12A; 51A; 71K; 721;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 195/60R14 86 73C; 74A; 74P; 76J
GE3 e6*2001/116*0102*..
GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 175/65R14 82 11A; 24J; 24M nur
GG1 e6*2001/116*0125*.. 185/60R14 82 11A; 24J; 24M e6*2001/116*0126*00;
GG2 e6*2001/116*0127*.. 185/65R14 86 11A; 24J; 24M nur
GG3 e6*2001/116*0128*.. 195/60R14 86 11A; 21P; 24J; 24M e6*2001/116*0125*00;
nur
e6*2001/116*0127*00;
nur
e6*2001/116*0128*00;
Steilheck; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA3 e6*98/14*0061*.. 48 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Seite: 4 von 9
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FA
110 Nm für Typ : FB
Verkaufsbezeichnung: KIA SEPHIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e13*95/54*0021*.., 59 - 82 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G485 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e4*98/14*0024*.. 195/60R14-86 12A; 33J; 51A; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 94 Nm für Typ : A00
100 Nm für Typ : CAO; CAOW; CJO
Verkaufsbezeichnung: LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO e1*96/79*0061*.. 50 - 83 175/65R14-82 51J Kombi; Frontantrieb;
CAOW G230 185/60R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
195/60R14-85 11A; 22B 73C; 74A; 74P
205/55R14-85 11A; 22B; 367
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CAO G005 103 185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G Frontantrieb;
195/60R14 11A; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
CAO G005 50 - 83 175/65R14-82 Frontantrieb;
185/60R14 11A; 22B; 22F; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M 73C; 74A; 74P
55 175/60R14-82 11A; 22B; 22F
CJO e1*93/81*0031*.. 55 - 76 175/65R14-82 Colt; Lancer
66 - 76 185/60R14-82 Colt; 11A; 22B Stufenheck;
185/65R14 Colt; 11A; 22B; 51G Schrägheck; 3-türig;
4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: Space Star/Mirage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A00 e1*2007/46*0951*.. 52 - 59 165/65R14 79 11A; 26B; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R14 79 11A; 26B; 26J; 27I 12A; 51A; 71K; 721;
185/55R14 80 11A; 248; 26B; 26J; 73C; 74A; 74P; 76J
27B
185/60R14 82 11A; 248; 26B; 26J;
27B
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PROTON PERSONA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: PROTON PERSONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
C9,C96,- e11*92/53*0002*.., 47 - 99 185/60R14 11A; 22I; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
L,-S,-M e11*93/81*0002*.. 51A; 71K; 721; 73C;
C97,-S,- e11*92/53*0003*.., 74A; 74P
L,S,-M e11*93/81*0003*..
C98,-S,- e11*92/53*0004*..,
L,S,-M e11*93/81*0004*..
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : XW
110 Nm für Typ : F; RF; RT; T
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 175/65R14 11A; 22B; 51G Rover 200 u. 25;
RF e11*93/81*0016*.., 185/60R14-82 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
H224 195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22G; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 367 73C; 74A; 74P; 76J
55 - 107 175/70R14 11A; 22B; 51G
185/65R14 11A; 21B; 22B; 51G
Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW e11*93/81*0030*.. 82 175/65R14 11A; 22B; 51G Pkw geschlossen;
185/60R14-82 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
XW F377 55 - 103 175/65R14 11A; 22B; 51G Pkw geschlossen;
175/65R14-82 11A; 22B Cabrio;
185/60R14 11A; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B; 24J 12A; 51A; 51M; 71K;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14 51G Rover 45;
185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
RT e11*93/81*0014*.., 55 - 100 175/65R14 51G Rover 400;
H093 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14-85 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
76 - 100 185/60R14 51G 73C; 74A; 74P; 76J
Verkaufsbezeichnung: ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14 51G Rover 45;
185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P; 76J
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51M) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3 Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 05.09.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MITSUBISHI
Fahrzeugtyp: A00
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0951*..
Handelsbez.: Space Star/Mirage
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 300 HA
26P x = 200 y = 300 VA
26B x = 300 y = 300 VA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 10 HA
26N x = 300 y = 300 8 VA
26J x = 300 y = 300 25 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.