Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49583



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            5½ J x 14 H2


Typ:                        WO5540



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49583


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49583

Die ABE-Nr. 49583 erstreckt sich auf die Sonderräder 5½ J x 14 H2 , Typ WO5540, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD vom 05.09.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 05.09.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0222-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 09.09.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49583

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                         : DAIHATSU, HONDA, KIA, MITSUBISHI, PROTON PERSONA,
                                             ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14                Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                    last     umf.       Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)       datum
100456135           C                           Ø56.1-I-Ø72                56,1    Kunststoff    565    1985       07/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIHATSU
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU APPLAUSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
A1           e6*95/54*0046*..  73     175/65R14-82                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                      185/60R14                     51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CHARADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
G 200        G464              44 - 66 165/65R14-79                 11A; 22B; 22G            10B; 11B; 11G; 11H;
G2           e6*95/54*0034*..  44 - 77 175/60R14-79                 11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/50R14 77                 11A; 22B; 54A            73C; 74A; 74P
                                       185/55R14-78                 11A; 22B
                                       185/60R14-82                 11A; 22B; 22G
                                       195/55R14-82                 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                    22G; 24J; 24M
                                                 205/55R14-85       11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                    22G; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU GRAN MOVE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e6*95/54*0032*..  66 - 67 175/65R14                    11A; 21B; 22B; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                 11A; 21B; 22B; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
                                             110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
                                             EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; GA3; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3;
                                             MB4; MB7



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
EG2          e6*93/81*0017*..  118            185/65R14          11A; 24D; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14          11A; 24D; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
EG2            G069                 118       175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R14          11A; 24D; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P
EH6            e6*93/81*0016*..     92        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24D                 73C; 74A; 74P
EH6            G070                 92        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24D                 73C; 74A; 74P
EJ1            G623                 92        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14-82                                73C; 74A; 74P
                                              195/55R14-82       HA8; 11A
EJ2            G624                 74        175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              185/60R14-82                                73C; 74A; 74P
                                              195/55R14-82       HA8; 11A
EJ6            e6*93/81*0013*..     77        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P
EJ8            e6*93/81*0014*..     92        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P
EJ9            e6*93/81*0006*..     55 - 66   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P
EK1            e6*93/81*0008*..     84        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P
EK3            e6*93/81*0007*..     84        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85       11A; 24J                 73C; 74A; 74P
EP1            e11*98/14*0173*..    66 - 81   185/70R14 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
EP2            e11*98/14*0174*..              195/65R14 89                                12A; 51A; 71K; 721;
EP4            e11*98/14*0188*..                                                          73C; 74A; 74P; 76J
EU5            e11*98/14*0158*..
EU6            e11*98/14*0159*..
EU7            e11*98/14*0160*..
EU8            e11*98/14*0161*..
MA8            e11*93/81*0018*..    55 - 66   175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14-82                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P
                                              205/55R14-85
MA8            G916                 66        175/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R14          51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P
                                              205/55R14-85




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
MA9          e11*93/81*0022*.. 66                   175/65R14       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14-82                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R14-85                             73C; 74A; 74P
                                                    205/55R14-85
MA9            G917                    66           175/65R14       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14       51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R14-85                             73C; 74A; 74P
                                                    205/55R14-85
MB1            e11*93/81*0023*..       83 - 93      175/65R14-82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14-82                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R14-85                             73C; 74A; 74P
                                                    205/55R14-85
MB1            G918                    83 - 93      175/65R14       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    185/60R14       51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    195/60R14-85                             73C; 74A; 74P
                                                    205/55R14-85
MB2            e11*96/27*0067*..       55 - 85      175/65R14       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
MB3            e11*96/27*0068*..                    185/60R14-82                             12A; 51A; 71K; 721;
MB4            e11*96/27*0069*..                    195/60R14-85    11A; 24J                 73C; 74A; 74P
MB7            e11*96/27*0071*..       63 - 77      185/65R14       51G

Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61            175/65R14 82                             10B; 11B; 11G; 11H;
GD5          e6*98/14*0087*..                       185/60R14 82                             12A; 51A; 71K; 721;
GE2          e6*2001/116*0101*..                    195/60R14 86                             73C; 74A; 74P; 76J
GE3          e6*2001/116*0102*..
GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73            175/65R14 82    11A; 24J; 24M            nur
GG1          e6*2001/116*0125*..                    185/60R14 82    11A; 24J; 24M            e6*2001/116*0126*00;
GG2          e6*2001/116*0127*..                    185/65R14 86    11A; 24J; 24M            nur
GG3          e6*2001/116*0128*..                    195/60R14 86    11A; 21P; 24J; 24M       e6*2001/116*0125*00;
                                                                                             nur
                                                                                             e6*2001/116*0127*00;
                                                                                             nur
                                                                                             e6*2001/116*0128*00;
                                                                                             Steilheck; 5-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     HONDA LOGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA3          e6*98/14*0061*..  48                   175/65R14-82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                     : M1,M2



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 9
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FA
                                             110 Nm für Typ : FB
Verkaufsbezeichnung:     KIA SEPHIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FA           e13*95/54*0021*.., 59 - 82          185/60R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               G485                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85          185/65R14          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0024*..                  195/60R14-86                                12A; 33J; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MITSUBISHI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 94 Nm für Typ : A00
                                             100 Nm für Typ : CAO; CAOW; CJO
Verkaufsbezeichnung:     LANCER STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
CAO          e1*96/79*0061*..  50 - 83 175/65R14-82                 51J                      Kombi; Frontantrieb;
CAOW         G230                      185/60R14                    11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/60R14-82                 11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                       195/60R14-85                 11A; 22B                 73C; 74A; 74P
                                       205/55R14-85                 11A; 22B; 367

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI COLT, LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
CAO          G005             103     185/60R14                     11A; 22B; 22F; 51G       Frontantrieb;
                                      195/60R14                     11A; 22B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P
CAO            G005                    50 - 83   175/65R14-82                                Frontantrieb;
                                                 185/60R14          11A; 22B; 22F; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R14-85       11A; 22B; 22F; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M                      73C; 74A; 74P
                                       55        175/60R14-82       11A; 22B; 22F
CJO            e1*93/81*0031*..        55 - 76   175/65R14-82                                Colt; Lancer
                                       66 - 76   185/60R14-82       Colt; 11A; 22B           Stufenheck;
                                                 185/65R14          Colt; 11A; 22B; 51G      Schrägheck; 3-türig;
                                                                                             4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     Space Star/Mirage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A00          e1*2007/46*0951*.. 52 - 59 165/65R14 79                11A; 26B; 26N; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         175/60R14 79               11A; 26B; 26J; 27I       12A; 51A; 71K; 721;
                                         185/55R14 80               11A; 248; 26B; 26J;      73C; 74A; 74P; 76J
                                                                    27B
                                                 185/60R14 82       11A; 248; 26B; 26J;
                                                                    27B

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PROTON PERSONA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PROTON PERSONA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
C9,C96,-     e11*92/53*0002*.., 47 - 99 185/60R14                   11A; 22I; 51G            10B; 11G; 11H; 12A;
L,-S,-M      e11*93/81*0002*..                                                               51A; 71K; 721; 73C;
C97,-S,-     e11*92/53*0003*..,                                                              74A; 74P
L,S,-M       e11*93/81*0003*..
C98,-S,-     e11*92/53*0004*..,
L,S,-M       e11*93/81*0004*..


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                    : M1,M2
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : XW
                                             110 Nm für Typ : F; RF; RT; T
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
F            e11*93/81*0016*..  44 - 107 175/65R14    11A; 22B; 51G                          Rover 200 u. 25;
RF           e11*93/81*0016*..,          185/60R14-82 11A; 21B; 22B                          10B; 11B; 11G; 11H;
             H224                        195/60R14-86 11A; 21B; 22B; 22G;                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                      24J; 24M; 367                          73C; 74A; 74P; 76J
                                55 - 107 175/70R14    11A; 22B; 51G
                                         185/65R14    11A; 21B; 22B; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200/400 SERIE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW           e11*93/81*0030*.. 82       175/65R14                   11A; 22B; 51G            Pkw geschlossen;
                                        185/60R14-82                11A; 22B; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14-85                11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 74P
XW             F377                    55 - 103 175/65R14           11A; 22B; 51G            Pkw geschlossen;
                                                175/65R14-82        11A; 22B                 Cabrio;
                                                185/60R14           11A; 22B; 24J; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/60R14-82        11A; 22B; 24J            12A; 51A; 51M; 71K;
                                                195/60R14-85        11A; 22B; 24J; 24M       721; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ROVER 400 SERIE, ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
RT           e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14                51G                      Rover 45;
                                        185/65R14 86                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14 86                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J
RT             e11*93/81*0014*..,   55 - 100 175/65R14           51G                      Rover 400;
               H093                          185/65R14-86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R14-85        11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    76 - 100 185/60R14           51G                      73C; 74A; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     ROVER 45
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T            e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14                51G                      Rover 45;
                                        185/65R14 86                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R14 86                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51M) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0222-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49583
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WO5540
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 05.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       MITSUBISHI
       Fahrzeugtyp:      A00
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0951*..
       Handelsbez.:      Space Star/Mirage

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 300             y = 300                    HA
             26P                      x = 200             y = 300                    VA
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             27I                      x = 250             y = 250                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 300       y = 300             10                HA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             25                VA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen