GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 1 von 5
Auftraggeber Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Paradiesstraße 14b
97080 Würzburg
QM-Nr. 04102020050
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Torino
Typ Torino II 5014
Radgröße 5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
33861 Torino II 5014 / Ø63,3-Ø56,1 4/100/56,1 38 500 1850
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49024
Herstellerzeichen DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung Torino II 5014
Radgröße 5Jx14H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 49304
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Daihatsu
Honda
Kia
MG Rover
Mitsubishi
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Grand Move 66,67 175/65R14 K42 A01 A12 A14
G3 66,67 185/60R14 K41 K42 K46 A21 S02
e6*95/54*0032*..
Honda Civic 77,92 175/65R14 R09 A12 A14 A21
EJ6, EJ8 77,92 185/55R14 R37 B03 S02
e6*93/81*0013*.., 77,92 185/60R14
e6*93/81*0014
Honda Civic 55-66 175/65R14 R09 A12 A14 A21
EJ9 55-66 185/55R14 R37 B03 S02
e6*93/81*0006*.. 55-66 185/60R14
Honda Civic 84 175/65R14 R09 A12 A14 A21
EK1, EK3 84 185/55R14 R37 B03 S02
e6*93/81*0008*.., 84 185/60R14
e6*93/81*0007*..
Honda Civic 118 185/65R14 M+S A12 A14 A21
EK4 B03 S02
e6*93/81*0009*..
Honda Civic 55-66 175/65R14 R09 A12 A14 A21
MA8, MA9 55-66 185/55R14 R37 B03 S02
G916, G917 55-66 185/60R14
e11*93/81*
0018,0022*
Honda Civic 83-93 175/65R14 R09 A12 A14 A21
MB1 83-93 185/55R14 R37 B03 S02
G918, 83-93 185/60R14
e11*93/81*0023*..
Honda Civic 63 185/60R14 A12 A14 A21
MB7 63-77 185/65R14 R09 B03 S02
e11*96/27*0071*..
Honda Civic Aerod. 55,66,84 185/60R14 A12 A14 A21
MB8, MB9 B03 S02
e11*96/79*0087*..,
e11*96/79*0088*..
Honda Civic Aerod. 85-92 185/60R14 A12 A14 A21
MC1 B03 S02
e11*96/79*0089*..
Honda Civic Aerod. 74-77 185/65R14 A12 A14 A21
MC3 B03 S02
e11*96/79*0091*..
Honda Civic Coupé 118 185/65R14 M+S A12 A14 A21
EM1 B03 S02
e6*93/81*0060*..
Kia Sephia 59 175/65R14 A12 A14 A21
FA 59 185/60R14 B03 S02
G485,
e13*95/54*0021*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Sephia, Shuma 65 175/65R14 A12 A14 A21
FB 65 185/60R14 B03 Flh Sth
e4*96/27*0024*.., S02
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR 44-82 175/65R14 A12 A14 A21
RF, F 44-82 185/60R14 B03 Npf S02
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS 55-86 175/65R14 R09 A12 A14 A21
RT, T 55-86 185/60R14 R09 B03 S02
H093, 55-86 185/65R14 R09
e11*93/81*0014*.., 63-100 175/65R14 M+S R09
e11*2001/116*0014*.
Mitsubishi Colt/Lancer 55-76 175/65R14 A12 A14 A21
CJO 55-76 185/55R14 A58 B02 B03
e1*93/81*0031*.. 55-76 185/60R14 S02
Mitsubishi Space Star 52, 59 165/65R14 A90 A14 A21 A58
A00, Z30 52, 59 175/60R14 A12 Flh S02
e1*2007/46*0951*..; 52, 59 185/55R14 A01 A12 K6r
e1*2001/116*0271*18- 52, 59 185/60R14 A01 A12 K6r
..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 4 von 5
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6r An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
Seite 5 von 5
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. Oktober 2015
Schmidt 00237922.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim