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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                             Seite 1 von 5

Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                 Paradiesstraße 14b
                                 97080 Würzburg
                                 QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Torino
Typ                              Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                    (mm)
33861        Torino II 5014 / Ø63,3-Ø56,1           4/100/56,1             38       500     1850

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49024
Herstellerzeichen                DBV GERMANY
Radtyp und Ausführung            Torino II 5014
Radgröße                         5Jx14H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                 Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S02     Mutter M12x1,5          Kegel 60°     110                      -                    49304

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Daihatsu
                                 Honda
                                 Kia
                                 MG Rover
                                 Mitsubishi

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Grand Move   66,67        175/65R14    K42                               A01 A12 A14
G3                    66,67        185/60R14    K41 K42 K46                       A21 S02
e6*95/54*0032*..
Honda Civic           77,92        175/65R14    R09                               A12 A14 A21
EJ6, EJ8              77,92        185/55R14    R37                               B03 S02
e6*93/81*0013*..,     77,92        185/60R14
e6*93/81*0014
Honda Civic           55-66        175/65R14    R09                               A12 A14 A21
EJ9                   55-66        185/55R14    R37                               B03 S02
e6*93/81*0006*..      55-66        185/60R14
Honda Civic           84           175/65R14    R09                               A12 A14 A21
EK1, EK3              84           185/55R14    R37                               B03 S02
e6*93/81*0008*..,     84           185/60R14
e6*93/81*0007*..
Honda Civic           118          185/65R14    M+S                               A12 A14 A21
EK4                                                                               B03 S02
e6*93/81*0009*..
Honda Civic           55-66        175/65R14    R09                               A12 A14 A21
MA8, MA9              55-66        185/55R14    R37                               B03 S02
G916, G917            55-66        185/60R14
e11*93/81*
0018,0022*
Honda Civic           83-93        175/65R14    R09                               A12 A14 A21
MB1                   83-93        185/55R14    R37                               B03 S02
G918,                 83-93        185/60R14
e11*93/81*0023*..
Honda Civic           63           185/60R14                                      A12 A14 A21
MB7                   63-77        185/65R14    R09                               B03 S02
e11*96/27*0071*..
Honda Civic Aerod.    55,66,84     185/60R14                                      A12 A14 A21
MB8, MB9                                                                          B03 S02
e11*96/79*0087*..,
e11*96/79*0088*..
Honda Civic Aerod.    85-92        185/60R14                                      A12 A14 A21
MC1                                                                               B03 S02
e11*96/79*0089*..
Honda Civic Aerod.    74-77        185/65R14                                      A12 A14 A21
MC3                                                                               B03 S02
e11*96/79*0091*..
Honda Civic Coupé     118          185/65R14    M+S                               A12 A14 A21
EM1                                                                               B03 S02
e6*93/81*0060*..
Kia Sephia            59           175/65R14                                      A12 A14 A21
FA                    59           185/60R14                                      B03 S02
G485,
e13*95/54*0021*..




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5
Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Sephia, Shuma        65            175/65R14                                         A12 A14 A21
FB                       65            185/60R14                                         B03 Flh Sth
e4*96/27*0024*..,                                                                        S02
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra
Rover 2..,-25,MG ZR      44-82         175/65R14                                         A12 A14 A21
RF, F                    44-82         185/60R14                                         B03 Npf S02
H224,
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS     55-86         175/65R14   R09                                   A12 A14 A21
RT, T                    55-86         185/60R14   R09                                   B03 S02
H093,                    55-86         185/65R14   R09
e11*93/81*0014*..,       63-100        175/65R14   M+S R09
e11*2001/116*0014*.
Mitsubishi Colt/Lancer   55-76         175/65R14                                         A12 A14 A21
CJO                      55-76         185/55R14                                         A58 B02 B03
e1*93/81*0031*..         55-76         185/60R14                                         S02
Mitsubishi Space Star    52, 59        165/65R14   A90                                   A14 A21 A58
A00, Z30                 52, 59        175/60R14   A12                                   Flh S02
e1*2007/46*0951*..;      52, 59        185/55R14   A01 A12 K6r
e1*2001/116*0271*18-     52, 59        185/60R14   A01 A12 K6r
..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 4 von 5

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49024 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55079312 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5Jx14H2 Typ Torino II 5014
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. Oktober 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. Oktober 2015




Schmidt                                                                        00237922.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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