GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 1 von 6 Auftraggeber Borbet GmbH Hauptstraße 5 59969 Hallenberg 3 QM-Nr. 49020320911 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell BS4 Typ BS4 70627 Radgröße 7,0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 100 BS4 70627 LK 100 / Ø64,0-Ø54,1 4/100/54,1 45 620 1990 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48358 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung BS4 70627 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 60° Kegel 110 - S02 Mutter M12x1,25 60° Kegel 90 - S03 Schraube M12x1,5 60° Kegel 100 28,5 S04 Schraube M12x1,5 60° Kegel 90 28,5 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Hyundai Kia Mazda Opel Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Charade 73 195/45R16 A02 A04 A05 XP9F A08 A09 A12 e11*2001/116*0249*. A14 A19 Flh S01 Hyundai i20 55-94 195/45R16 K1a K2b T80 T84 A01 A02 A04 PB, PBT 55-94 195/50R16 K1c K2b A05 A08 A09 e11*2001/116*0333*. 55-94 205/45R16 K1c K2b A12 A14 A19 e11*2007/46*0129*.. 55-94 215/45R16 K1c K2b Flh S01 Kia Rio 65-83 195/45R16 T80 T84 A02 A04 A05 DE A08 A09 A12 e4*2001/116*0093*.. A14 A19 Flh S01 Mazda 2 50-76 195/45R16 A02 A04 A05 DE, DE1 50-76 205/40R16 A08 A09 A12 e13*2001/116*0254*, 50-76 205/45R16 A14 A19 Flh e13*2001/116*0255*. 50-76 215/40R16 V16 S01 Opel Agila (II) 48-69 195/45R16 A02 A04 A05 H-B 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 A08 A09 A12 e4*2001/116*0135*.. A14 A19 S04 Suzuki Splash 48-69 195/45R16 A02 A04 A05 EX 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 A08 A09 A12 e4*2001/116*0130*.. A14 A19 S04 Suzuki Swift 67-75 195/45R16 A02 A04 A05 EZ 67-75 195/50R16 A08 A09 A12 e4*2001/116*0102*.. 67-75 205/45R16 A14 A19 A58 Flh S02 Suzuki Swift 51-75 195/45R16 A02 A04 A05 MZ 51-75 195/50R16 A08 A09 A12 e4*2001/116*0090*.. 51-75 205/45R16 A14 A19 A58 Flh S03 Suzuki Swift 55,66,69 195/45R16 LS1 A02 A04 A05 NZ 55,66,69 205/45R16 LS1 A08 A09 A12 e4*2007/46*0155*.. A14 A19 A58 Flh S03 Suzuki Swift AWD 67-68 195/45R16 A02 A04 A05 EZ 67-68 195/50R16 A01 K2b A08 A09 A12 e4*2001/116*0102*.. 67-68 205/45R16 A14 A19 A56 Flh S02 Toyota Yaris 51-74 195/45R16 T80 A02 A04 A05 XP9, XP9F A08 A09 A12 e11*2001/116*0248*, A14 A19 Flh e11*2001/116*0249*. S01 Toyota Yaris TS 98 195/50R16 A02 A04 A05 XP9 98 195/55R16 A08 A09 A12 e11*2001/116*0248* 98 205/45R16 A14 A19 Flh 98 215/45R16 V16 S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 3 von 6 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 4 von 6 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LS1 Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 5 von 6 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2011 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627 Hersteller Borbet GmbH Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011. Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 Lambsheim, 16. August 2011 Coen 00169492.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim