Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            BS4
Typ                               BS4 70627
Radgröße                          7,0Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
100          BS4 70627 LK 100 / Ø64,0-Ø54,1          4/100/54,1         45        620    1990

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48358
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BS4 70627 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               60° Kegel      110                    -
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      90                     -
S03       Schraube M12x1,5             60° Kegel      100                    28,5
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      90                     28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Opel
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade      73           195/45R16                                      A02 A04 A05
XP9F                                                                              A08 A09 A12
e11*2001/116*0249*.                                                               A14 A19 Flh
                                                                                  S01
Hyundai i20           55-94        195/45R16    K1a K2b T80 T84                   A01 A02 A04
PB, PBT               55-94        195/50R16    K1c K2b                           A05 A08 A09
e11*2001/116*0333*.   55-94        205/45R16    K1c K2b                           A12 A14 A19
e11*2007/46*0129*..   55-94        215/45R16    K1c K2b                           Flh S01
Kia Rio               65-83        195/45R16    T80 T84                           A02 A04 A05
DE                                                                                A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..                                                               A14 A19 Flh
                                                                                  S01
Mazda 2               50-76        195/45R16                                      A02 A04 A05
DE, DE1               50-76        205/40R16                                      A08 A09 A12
e13*2001/116*0254*,   50-76        205/45R16                                      A14 A19 Flh
e13*2001/116*0255*.   50-76        215/40R16                                      V16 S01
Opel Agila (II)       48-69        195/45R16                                      A02 A04 A05
H-B                   48-69        205/45R16    A01 K1a K2b K42                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0135*..                                                               A14 A19 S04
Suzuki Splash         48-69        195/45R16                                      A02 A04 A05
EX                    48-69        205/45R16    A01 K1a K2b K42                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0130*..                                                               A14 A19 S04
Suzuki Swift          67-75        195/45R16                                      A02 A04 A05
EZ                    67-75        195/50R16                                      A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..   67-75        205/45R16                                      A14 A19 A58
                                                                                  Flh S02
Suzuki Swift          51-75        195/45R16                                      A02 A04 A05
MZ                    51-75        195/50R16                                      A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*..   51-75        205/45R16                                      A14 A19 A58
                                                                                  Flh S03
Suzuki Swift          55,66,69     195/45R16    LS1                               A02 A04 A05
NZ                    55,66,69     205/45R16    LS1                               A08 A09 A12
e4*2007/46*0155*..                                                                A14 A19 A58
                                                                                  Flh S03
Suzuki Swift AWD      67-68        195/45R16                                      A02 A04 A05
EZ                    67-68        195/50R16    A01 K2b                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..   67-68        205/45R16                                      A14 A19 A56
                                                                                  Flh S02
Toyota Yaris          51-74        195/45R16    T80                               A02 A04 A05
XP9, XP9F                                                                         A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*,                                                               A14 A19 Flh
e11*2001/116*0249*.                                                               S01
Toyota Yaris TS       98           195/50R16                                      A02 A04 A05
XP9                   98           195/55R16                                      A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*    98           205/45R16                                      A14 A19 Flh
                      98           215/45R16                                      V16 S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. August 2011 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48358 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55044211 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ BS4 70627
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96

Lambsheim, 16. August 2011




Coen                                                                                 00169492.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim