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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                                 DIEWE GmbH

                                                                                                 Seite 1 von 6

Auftraggeber                               DIEWE GmbH
                                           Haupstraße 19
                                           86510 Asbach/Ried
                                           QM-Nr. 49 02 0111103

Prüfgegenstand                             PKW-Sonderrad
Modell                                     D116
Typ                                        D116
Radgröße                                   7JJx16H2
Zentrierart                                Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                           Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                           (mm)
410045        D116 4/100 /                                 4/100/54,1         45         550     2000
              ZH-098-1 Ø63.5xØ54.1 ***

*** Zentrierring durch Einkleben fixiert



Kennzeichnungen
KBA-Nummer                                 48698
Herstellerzeichen                          DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung                      D116 (s.o.)
Radgröße                                   7JJx16H2
Einpresstiefe                              ET (s.o.)
Herstelldatum                              Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel          Bund             Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5                      Kegel 60°        110                 -
S02       Mutter M12x1,25                     Kegel 60°         90                 -
S03       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°        100                 24
S04       Schraube M12x1,5                    Kegel 60°         90                 24

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlings-
prüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                                 Daihatsu, Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung                          innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade       73            195/45R16                                    A02 A04 A05
XP9F                                                                              A08 A09 A12
e11*2001/116*0249*.                                                               A15 A18 Flh
                                                                                  S01
Hyundai i20            55-94         195/45R16   K1a K2b T80 T84                  A01 A02 A04
PB, PBT                55-94         195/50R16   K1c K2b                          A05 A08 A09
e11*2001/116*0333*.    55-94         205/45R16   K1c K2b                          A12 A15 A18
e11*2007/46*0129*..    55-94         215/45R16   K1c K2b                          Flh S01
Kia Rio                65-83         195/45R16   T80 T84                          A02 A04 A05
DE                                                                                A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..                                                               A15 A18 Flh
                                                                                  S01
Mazda 2                50-76         195/45R16                                    A02 A04 A05
DE, DE1                50-76         205/40R16                                    A08 A09 A12
e13*2001/116*0254*,    50-76         205/45R16                                    A15 A18 Flh
e13*2001/116*0255*.    50-76         215/40R16                                    V16 S01
Opel Agila (II)        48-69         195/45R16                                    A02 A04 A05
H-B                    48-69         205/45R16   A01 K1a K2b K42                  A08 A09 A12
e4*2001/116*0135*..                                                               A15 A18 S04
Suzuki Splash          48-69         195/45R16                                    A02 A04 A05
EX                     48-69         205/45R16   A01 K1a K2b K42                  A08 A09 A12
e4*2001/116*0130*..;                                                              A15 A18 S04
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift           67-75         195/45R16                                    A02 A04 A05
EZ                     67-75         195/50R16                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-75         205/45R16                                    A15 A18 A58
                                                                                  Flh S02
Suzuki Swift           51-75         195/45R16                                    A02 A04 A05
MZ                     51-75         195/50R16                                    A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*..    51-75         205/45R16                                    A15 A18 A58
                                                                                  Flh S03
Suzuki Swift           55,66,69      195/45R16   LS1                              A02 A04 A05
NZ                     55,66,69      205/45R16   LS1                              A08 A09 A12
e4*2007/46*0155*..;                                                               A15 A18 A58
e4*2007/46*0293*..                                                                Flh S03
Suzuki Swift AWD       67-68         195/45R16                                    A02 A04 A05
EZ                     67-68         195/50R16   A01 K2b                          A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-68         205/45R16                                    A15 A18 A56
                                                                                  Flh S02
Toyota Yaris           51-74         195/45R16   T80                              A02 A04 A05
XP9, XP9F                                                                         A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*,                                                               A15 A18 Flh
e11*2001/116*0249*.                                                               S01
Toyota Yaris Club      66, 73        195/45R16                                    A02 A04 A05
XP13M(a)               66, 73        195/50R16   A01 K6f                          A08 A09 A12
e11*2007/46*0152*..    66, 73        205/45R16   A01 K6f                          A15 A18 Flh
                                                                                  LY2 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris TS        98            195/50R16                                           A02 A04 A05
XP9                    98            195/55R16                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*     98            205/45R16                                           A15 A18 Flh
                       98            215/45R16                                           V16 S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 4 von 6

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

LS1    Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an
Fahrzeugausführungen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der
Gehäuseoberseite verfügen (2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei
Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16 Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und
Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe
verwendet.

LY2     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m bzw. 2,3 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante „Club“

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                      DIEWE GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6


T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2012 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO

Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller                     DIEWE GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 8. März 2012




Bohlander                                                                    00177426.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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