GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Auftraggeber DIEWE GmbH
Industriestraße 21
86438 Kissing
QM-Nr. 49 02 0111103
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell D116
Typ D116
Radgröße 7JJx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
410045 D116 4/100 / 4/100/54,1 45 550 2000
ZH-098-1 Ø63.5xØ54.1***
*** Zentrierring durch Einkleben fixiert
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48698
Herstellerzeichen DIEWE Wheels Germany
Radtyp und Ausführung D116 (s.o.)
Radgröße 7JJx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 24
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 24
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Daihatsu, Hyundai, Kia, Mazda, Opel, Suzuki, Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade 73 195/45R16 0A1 A02 A04
XP9F A05 A08 A09
e11*2001/116*0249*. A12 A15 A18
Flh S01
Hyundai i10 48,5, 64 195/40R16 K1a K1b K2b 0A1 A01 A02
IA 48,5, 64 195/45R16 K1a K1b K2b A04 A05 A08
e11*2007/46*1008*.. 48,5, 64 205/40R16 K1c K2b K8e A09 A12 A15
48,5, 64 205/45R16 K1c K2b K8e A18 A58 Flh
S01
Hyundai i20 55-94 195/45R16 K1a K2b T80 T84 0A1 A01 A02
PB, PBT 55-94 195/50R16 K1c K2b A04 A05 A08
e11*2001/116*0333*. 55-94 205/45R16 K1c K2b A09 A12 A15
e11*2007/46*0129*.. 55-94 215/45R16 K1c K2b A18 Flh S01
- incl. Facelift 2012
Kia Rio 65-83 195/45R16 T80 T84 0A1 A02 A04
DE A05 A08 A09
e4*2001/116*0093*.. A12 A15 A18
Flh S01
Mazda 2 50-76 195/45R16 0A1 A02 A04
DE, DE1 50-76 205/40R16 A05 A08 A09
e13*2001/116*0254*, 50-76 205/45R16 A12 A15 A18
e13*2001/116*0255*. 50-76 215/40R16 Flh V16 S01
Opel Agila (II) 48-69 195/45R16 0A1 A02 A04
H-B 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0135*.. A12 A15 A18
S04
Suzuki Splash 48-69 195/45R16 0A1 A02 A04
EX 48-69 205/45R16 A01 K1a K2b K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0130*..; A12 A15 A18
e4*2007/46*0283*.. S04
Suzuki Swift 67-75 195/45R16 0A1 A02 A04
EZ 67-75 195/50R16 A05 A08 A09
e4*2001/116*0102*.. 67-75 205/45R16 A12 A15 A18
A58 Flh S02
Suzuki Swift 51-75 195/45R16 0A1 A02 A04
MZ 51-75 195/50R16 A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*.. 51-75 205/45R16 A12 A15 A18
A58 Flh S03
Suzuki Swift 55,66,69 195/45R16 LS1 0A1 A02 A04
NZ 55,66,69 205/45R16 LS1 A05 A08 A09
e4*2007/46*0155*..; A12 A15 A18
e4*2007/46*0293*.. A58 Flh S03
Suzuki Swift 4x4 67-68 195/45R16 0A1 A02 A04
EZ 67-68 195/50R16 A01 K2b A05 A08 A09
e4*2001/116*0102*.. 67-68 205/45R16 A12 A15 A18
A56 Flh S02
Toyota Yaris 51,66,73 195/45R16 0A1 A02 A04
XP13M(a) 51,66,73 195/50R16 A01 K6f A05 A08 A09
e11*2007/46*0152*.. 51,66,73 205/45R16 A01 K6f A12 A15 A18
- Club / Trend Flh LY2 S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris 51-74 195/45R16 T80 0A1 A02 A04
XP9, XP9F A05 A08 A09
e11*2001/116*0248*, A12 A15 A18
e11*2001/116*0249*. Flh S01
Toyota Yaris Hybrid 55 195/45R16 0A1 A02 A04
Club 55 195/50R16 A01 K6f A05 A08 A09
XP13M(a) 55 205/45R16 A01 K6f A12 A15 A18
e11*2007/46*0152*.. Flh LY3 S01
Toyota Yaris TS 98 195/50R16 0A1 A02 A04
XP9 98 195/55R16 A05 A08 A09
e11*2001/116*0248* 98 205/45R16 A12 A15 A18
98 215/45R16 Flh V16 S01
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
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A15 Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwen-
det werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
LS1 Die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination(en) ist nur zulässig an Fahrzeugausführun-
gen, die über das Lenkgetriebe mit der Kennzeichnung „71L“ an der Gehäuseoberseite verfügen (2,75
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag). Bei Fahrzeugausführungen die werksseitig mit 16
Zoll-Serien-Reifengrößen (COC-Papier (Ziff. 35) und Zulassungsbescheinigung I) ausgerüstet werden
können, wird das so gekennzeichnete Lenkgetriebe verwendet.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu An-
schlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur
für Ausstattungsvariante "Club und Trend".
LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlwei-
se mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club".
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48698 nach §22 StVZO
Anlage 24 zum Gutachten Nr. 55053011 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7JJx16H2 Typ D116
Hersteller DIEWE GmbH
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2014 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
Die Befestigung der Zentrierringe im Sonderrad erfolgt durch Einkleben durch den Radhersteller. Die
Eignung des Klebers (Loctite 5970) für diesen Anwendungsfall wurde von der Firma Diewe Gmbh
bestätigt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 18. Juli 2014
Bohlander 00214409.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim