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							Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Fahrzeughersteller                           : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
                                               HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, MAZDA J, OPEL /
                                               VAUXHALL, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung       (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                (kg)      (mm)      datum
D9 100442541        PCD 100                        Ø72.2/Ø54.1              54,1    Kunststoff     650     2000     12/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIHATSU
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76           195/40R17 81                               Frontantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                               (IND)
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : GB; IA
                                               107 Nm für Typ : PB; PBT
                                               110 Nm für Typ : TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 81 205/40R17 80                  11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M; 54A                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P
TBI            e4*2001/116*0123*..       48 - 78    205/40R17 80    11A; 21B; 22B; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M; 54A                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Hyundai i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
IA           e11*2007/46*1008*.. 49 - 64           195/40R17 77     11A; 24J; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                    26P; 27H                 Frontantrieb;
                                                   195/45R17 81     11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P; 27H                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/40R17 80     11A; 24C; 244; 247;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                    26B; 26J; 27H            74P
                                                   205/45R17 84     11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27H
                                                   215/35R17 83     11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F
                                                   215/40R17 83     11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94          205/40R17 84     11A; 21P; 22H; 241;      2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..                                    244; 246                 Frontantrieb;
                                                   215/40R17 83     11A; 21P; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    244                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
GB           e11*2007/46*1600*..       55 - 74     195/45R17 81     11A; 26N; 26P            Schrägheck;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83           205/40R17 84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                  71 - 83          205/40R17 80     5DA                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
UB           e11*2007/46*0195*..       55 - 80   195/45R17 85                                 Schrägheck;
                                                 205/45R17 88                                 Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80                                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0083*..                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76        195/40R17 81                                 Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                205/40R17 80       11A; 24J; 24M; 54A        Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                 215/35R17 79       11A; 22I; 22M; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
BJ           e1*97/27*0094*.., 52 - 84           205/40R17 80       nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
               e1*98/14*0094*..                                     21B; 22B; 24M; 5DA      10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..        52 - 96   205/40R17 84       11A; 21B; 22B; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
BJ             e1*97/27*0094*..,       52 - 84   205/40R17 80       nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                                     21B; 22B; 5DA           10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..        52 - 96   205/40R17 84       11A; 21B; 22B           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA J
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 127 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Mazda MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ND           e11*2007/46*2661*.. 96 - 118 195/40R17 77              12O                      Cabrio; Mit
                                          195/45R17 81              12A                      Radhausverbreiterung
                                          205/40R17 80              12Q                      Serie; Heckantrieb;
                                          205/45R17 84              12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R17 83              12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
GMIA         e50*2001/116*0010*.. 48 - 69        195/40R17 81       11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
H-B          e4*2001/116*0135*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : Nabenkappe
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : ER; EZ
Zubehör                                    : Nabenkappe
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : Nabenkappe
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EX; MZ
Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ
                                             100 Nm für Typ : FZ; NZ




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69       195/40R17 81      11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..  66 - 78         205/40R17 80      11A; 21L; 22L            Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
EZ           e4*2001/116*0102*.. 68   215/35R17 79               11A; 24M                 nur bis
                                      215/40R17 83               11A; 24M                 e4*2001/116*0102*01;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/40R17 81                               nur bis
                                               205/40R17 80                               e4*2001/116*0102*01;
                                               215/35R17 79      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               215/40R17 83      11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   68        215/35R17 79      11A; 24M                 ab
                                               215/40R17 83      11A; 24M                 e4*2001/116*0102*02;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
EZ             e4*2001/116*0102*..   67 - 75   195/40R17 81                               ab
                                               205/40R17 80                               e4*2001/116*0102*02;
                                               215/35R17 79      11A; 24M                 Frontantrieb;
                                               215/40R17 83      11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   195/40R17 81      11A; 22I                 Schrägheck;
               e4*2007/46*0294*..              195/45R17 81      11A; 22I                 Allradantrieb;
NZ             e4*2007/46*0155*..              205/40R17 80      11A; 22I                 Radmuttern;
                                               215/40R17 83      SAV; 11A; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81               11A; 22I                 Schrägheck;
             e4*2007/46*0294*..          195/45R17 81               11A; 22I                 Allradantrieb;
NZ           e4*2007/46*0155*..          205/40R17 80               11A; 22I                 Radschrauben;
                                         215/40R17 83               SAV; 11A; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    270                      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 729;
                                                                                             73C; 74A; 74P
MZ             e4*2001/116*0090*..     51 - 75   195/40R17 81       11A; 24M                 ab
                                                 205/40R17 80       11A; 24M                 e4*2001/116*0090*04;
                                                 215/35R17 79       11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                 215/40R17 83       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
MZ             e4*2001/116*0090*..     51 - 75   195/40R17 81                                nur bis
                                                 205/40R17 80                                e4*2001/116*0090*03;
                                                 215/35R17 79       11A; 24M                 Frontantrieb;
                                                 215/40R17 83       11A; 22I; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,     55 - 69   195/40R17 81       11A; 22I                 Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..                195/45R17 81       11A; 22I                 Radmuttern;
                                                 205/40R17 80       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17 83       SAV; 11A; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    270                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..,     55 - 69   195/40R17 81       11A; 22I                 Frontantrieb;
               e4*2007/46*0293*..                195/45R17 81       11A; 22I                 Radschrauben;
                                                 205/40R17 80       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/40R17 83       SAV; 11A; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    270                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12J         e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84          5EA                      Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 205/45R17 84W 5EA                           Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84              5EA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66      205/40R17 80       11A; 22I; 24J; 248       Frontantrieb;
                                              205/45R17 84       11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83       11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 248                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      195/40R17 81           51J                      Yaris TS;
                                          205/40R17 80           11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/45R17 84           11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                          215/35R17 83           11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                          215/40R17 83           11A; 22I; 24J; 24M       74P
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81                                    Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         205/40R17 80           11A; 24M                 Daihatsu Charade;
                                          215/35R17 83           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          215/40R17 83           11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der
     Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen.
     Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits
     serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:      IA
        Genehm.Nr.:       e11*2007/46*1008*..
        Handelsbez.:      Hyundai i10

        Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
              26B                      x = 290             y = 340                   VA
              26P                      x = 240             y = 290                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 290       y = 340            30                VA
              26N                   x = 290       y = 340             8                VA
              27F                   x = 280       y = 360            25                HA
              27H                   x = 280       y = 360             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0005-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49800
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 617
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.12.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:      GB
        Genehm.Nr.:       e11*2007/46*1600*..
        Handelsbez.:      i20

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
              26B                     x = 250             y = 250                    VA
              26P                     x = 250             y = 250                    VA
              27B                     x = 250             y = 250                    HA
              27I                     x = 200             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              26J                   x = 250       y = 250            20                VA
              26N                   x = 250       y = 250             8                VA
              27F                   x = 250       y = 250            15                HA
              27H                   x = 250       y = 250             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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