Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49657*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 17 H2
Typ: NI47070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49657*02
Die ABE-Nr. 49657 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ NI47070,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N2 vom 14.07.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.07.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 17.08.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0237-13-WIRD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 24.07.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49657*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Fahrzeughersteller : DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100435541/C NI47070/C PCD100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 550 1975 06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 215/35R17 79 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; Allradantrieb;
e13*2003/97*0147*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 195/40R17 81 11A; 21P; 22H; 24J; Frontantrieb;
e13*2003/97*0147*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
(IND)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : IA
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung: ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 205/40R17 84 11A; 24C; 24M Stufenheck;
MCT e4*2001/116*0110*.. Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 78 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 5CW 12A; 51A; 71K; 721;
46 - 81 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24D; 54A
215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 725; 73C; 74A; 74P
24D; 5CW
215/35R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: Hyundai i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IA e11*2007/46*1008*.. 49 - 64 195/40R17 77 11A; 24C; 244; 247; Schrägheck;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
195/45R17 81 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
205/40R17 80 11A; 24C; 244; 247; 721; 725; 73C; 74A;
26B; 26J; 27F 74P
205/45R17 84 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
215/35R17 83 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
215/40R17 83 11A; 24C; 24D; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 205/40R17 84 11A; 21P; 22F; 24C; 2-türig; 4-türig;
PBT e11*2007/46*0129*.. 244; 247 Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC (ab e11*98/14*0132*04)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DE; UB
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 205/40R17 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83 11A; 21P; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
71 - 83 205/40R17 80 11A; 24J; 24M; 5DA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: KIA RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
367; 54A; 80I e11*98/14*0132*03;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
DC e11*98/14*0132*.. 55 - 72 205/40R17 80 11A; 21B; 22B; 24J; ab e11*98/14*0132*04;
367; 54A; 80I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UB e11*2007/46*0195*.. 55 - 80 195/45R17 85 11A; 26P; 27H Schrägheck;
205/45R17 88 11A; 248; 26N; 26P; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 725; 729; 73C; 74A;
215/45R17 87 11A; 24J; 248; 26B; 74P
26N; 27F
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EC e13*96/79*0027*.., 65 - 98 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
F946 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 205/40R17 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
F488 24C; 362; 54A; 631 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
NB e11*96/79*0083*.., 81 - 107 205/40R17-80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0083*.. 225/35R17 82 11A; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
66V 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 205/40R17 80 11A; 21P; 22I; 22M; Schrägheck;
DE 1 e13*2001/116*0255*.. 24J; 24M; 54A Frontantrieb;
DEE e13*2007/46*1070*.. 215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 205/40R17-84 11A; 22B; 24M Mazda 323P;
Reinf
54 - 65 205/40R17-80 11A; 22B; 24M; 5DA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 205/40R17-80 5DA Mazda 323F;
G878 205/40R17-84 10B; 11B; 11G; 11H;
Reinf
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 205/40R17-84 11A; 22B Mazda 323C/S;
Reinf
G878 54 - 84 205/40R17-80 Ottomotor; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
5DA 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
BG F276 41 - 94 205/40R17 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
33H; 631 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
BJD e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71K; 721;
52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 84 205/40R17 80 nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
BJD e1*98/14*0094*.. 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0181*.. 5DA 12A; 51A; 71K; 721;
52 - 96 205/40R17 84 11A; 21B; 22B; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
24J
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 63 215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
48 - 69 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : NZ; FZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EZ; ER; FH
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MZ; EX; NH; MH
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 80 Nm für Typ : FH
85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MH; MZ; NH
100 Nm für Typ : FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung: IGNIS, SWIFT NEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FH e4*98/14*0047*.. 61 - 80 205/40R17 80 21B; 22B; 22L; 24C; Allradantrieb;
24M; 362 Frontantrieb;
10B; 11A; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 80G
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D 725; 73C; 74A; 74P
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 205/40R17 80 11A; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 79 11A; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 205/40R17 80 11A; 21B; 21L; 22B; Stufenheck;
22L Schrägheck;
215/40R17 83 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22L; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 205/40R17 80 11A; 22I; 24M nur bis
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; e4*2001/116*0102*01;
24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J nur bis
215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*01;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 215/35R17 79 11A; 24D; 24J ab
215/40R17 83 11A; 24D; 24J e4*2001/116*0102*02;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 205/40R17 80 11A; 22I; 24M ab
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; e4*2001/116*0102*02;
24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; Radschrauben;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C;
248; 271 71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 270 Radmuttern;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 271 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 205/40R17 80 11A; 22I; 24J; 24M ab
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24D; 24J e4*2001/116*0090*04;
Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 205/40R17 80 11A; 22I; 24M nur bis
215/35R17 79 11A; 21P; 22I; 24J; e4*2001/116*0090*03;
24M Frontantrieb;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; Radschrauben;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
248; 271 725; 729; 73C; 74A;
74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 195/45R17 81 11A; 22I; 24J; 270 Radmuttern;
205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 21P; 22B; 24J; 721; 725; 729; 73C;
248; 271 74A; 74P
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U;
T 18; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
110 Nm für Typ : L5; W3
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B schmale Ausführung;
bis Nachtrag 2;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E10 e6*93/81*0005*.., 53 - 84 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
G072 24C; 24M; 5DW 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
E11 e6*95/54*0043*.. 51 - 81 205/40R17-84 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb;
E11U e11*98/14*0102*.. Reinf 24C; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 205/45R17 84 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; Stufenheck;
E12T e11*98/14*0180*.. 5EA Schrägheck;
e11*2001/116*0181*..,
e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., 66 - 141 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
e11*98/14*0179*.. 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 85 11A; 21B; 22B; 24J; 725; 73C; 74A; 74P
24M
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 205/45R17 84 11A; 22B; 24J; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 205/40R17 80 11A; 21P; 22B; 24C; Frontantrieb;
244 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
244 725; 729; 73C; 74A;
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24C; 74P
244
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W3 e11*98/14*0128*.. 103 205/40R17 80 TAW; 11A; 21B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
57E 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83 TAW; 11A; 24D; 57F 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L5 e6*93/81*0019*.. 66 225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; Cabrio; Coupe;
24C; 24M; 367; 66V 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J Yaris TS;
205/45R17 84 11A; 22I; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74P
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 205/40R17 80 11A; 22I; 24D; 24J Toyota Yaris;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 215/35R17 83 11A; 22I; 24D; 24J Daihatsu Charade;
215/40R17 83 11A; 22B; 24D; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. 51 - 73 195/45R17 81 11A; 245; 26P; 27I Schrägheck;
205/40R17 84 11A; 24J; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 874kg.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
80I) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV-Sensoren,
Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
herzustellen.
TAW) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Radgröße: Reifengröße:
Vorderachse: 7 - 7 1/2 x 17 205/40R17
Hinterachse: 7 - 8 x 17 215/40R17
Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der
Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*..
Handelsbez.: Hyundai i10
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
27F x = 280 y = 360 25 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: UB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0195*..
Handelsbez.: RIO
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 380 VA
26P x = 290 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 380 8 VA
26J x = 340 y = 380 30 VA
27H x = 280 y = 350 8 HA
27F x = 280 y = 350 33 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-13-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49657
ANLAGE: 2 Radtyp: NI47070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.07.2015
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Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP13M(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0152*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 325 VA
26P x = 270 y = 275 VA
27B x = 300 y = 335 HA
27I x = 250 y = 285 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 320 y = 325 8 VA
26J x = 320 y = 325 25 VA
27H x = 300 y = 335 8 HA
27F x = 300 y = 335 19 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.