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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      MOMO Srl
                                  Via Winckelmann, 2
                                  I-20138 Milano


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            HYPERSTAR
Typ                               702
Radgröße                          6,0Jx15EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
D7           702 / 72,2/54,1                       4/100/54,1         45        485    1894

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50024
Herstellerzeichen                 MOMO
Radtyp und Ausführung             702...(s.o)
Radgröße                          6,0Jx15EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Taiwan
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Subaru
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade      73              185/60R15                                   0A1 A02 A04
XP9F                                                                              A05 A08 A09
e11*2001/116*0249*.                                                               A12 A14 A18
                                                                                  Flh S01
Hyundai Getz          46-81           185/55R15                                   0A1 A02 A04
TB, TBI               46-81           195/50R15   A01 K1a K2b                     A05 A08 A09
e4*98/14*0066*..,                                                                 A12 A14 A18
e4*2001/116*0123*..                                                               Flh S01
Hyundai i10           48,5, 64        175/55R15   A90                             0A1 A02 A04
IA                    48,5, 64        175/60R15   A12                             A05 A08 A09
e11*2007/46*1008*..   48,5, 64        185/55R15   A12                             A14 A18 A58
                      48,5, 64        195/50R15   A01 K1a K1b K2b                 Flh S01
Kia Picanto           44-48           175/50R15   T75                             0A1 A02 A04
BA                    44-55           195/45R15   T78                             A05 A08 A09
e4*2001/116*0085*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  Flh S03
Mazda 323 C, F, S     52,60,84        195/55R15   97                              0A1 A02 A04
BA                    52-84           185/55R15   T81 T82 97                      A05 A08 A09
G878,                 52-84           195/50R15   T82 97                          A14 A18 A30
e13*96/27*0023*..                                                                 B03 S01
Mazda 323 P           52-65           185/55R15   T81 T82 T85 97                  0A1 A02 A04
BA                    52-65           195/50R15   T82 T83 97                      A05 A08 A09
e13*96/27*0023*..     52-65           195/55R15   97                              A14 A18 A30
                                                                                  B03 S01
Mazda MX-3            95-98           205/55R15                                   0A1 A02 A04
EC                                                                                A05 A08 A09
F946,                                                                             A11 A14 A18
e13*96/27*0027*..                                                                 S01
Mazda MX-5            66-96           195/50R15                                   0A1 A02 A04
NA                                                                                A05 A08 A09
F488,                                                                             A14 A18 S01
e2*93/81*0163*..
Subaru Justy G3X      51-73           175/60R15   A01 K1b K2b                     0A1 A02 A04
NH                    51-73           185/55R15   A01 K1c K2b                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0071*..   51-73           185/60R15   A01 K1c K2b R09                 A12 A14 A18
                      51-73           185/60R15   A01 G03 K1c K2b                 S02
Suzuki Ignis          51-73           175/60R15                                   0A1 A02 A04
MH                    51-73           185/55R15                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..   51-73           185/60R15   R09                             A12 A14 A18
- mit Radhaus-        51-73           185/60R15   A01 G03                         KMV S02
  Verbreiterungen
Suzuki Ignis          51-73           175/60R15                                   0A1 A02 A04
MH                    51-73           185/55R15                                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..   51-73           185/60R15   R09                             A12 A14 A18
- ohne Radhaus-       51-73           185/60R15   A01 G03                         KOV S02
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris           51,66,73       175/60R15     A91                                    0A1 A02 A04
XP13M(a)               51,66,73       175/65R15     A91                                    A05 A08 A09
e11*2007/46*0152*..    51,66,73       185/55R15     A12                                    A14 A18 Flh
- Club / Trend         51,66,73       185/60R15     A12                                    LY2 V15 S01
                       51,66,73       195/55R15     A12
                       51,66,73       205/50R15     A01 A12 K6f
                       51,66,73       205/55R15     A01 A12 K6f
Toyota Yaris           51, 66, 73     175/60R15                                            0A1 A02 A04
XP13M(a), XP13N(a)     51, 66, 73     175/65R15                                            A05 A08 A09
e11*2007/46*0152*..;   51, 66, 73     185/55R15                                            A12 A14 A18
e11*2007/46*0153*..    51, 66, 73     185/60R15                                            Flh LY1 V15
                       51, 66, 73     205/50R15     A01 K6f R03                            S01
Toyota Yaris           51-74          185/60R15                                            0A1 A02 A04
XP9, XP9F                                                                                  A05 A08 A09
e11*2001/116*0248*,                                                                        A12 A14 A18
e11*2001/116*0249*.                                                                        Flh S01

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

97       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 970 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                    MOMO Srl

                                                                                      Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                        Seite 5 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante
"Club und Trend".

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                          Seite 6 von 7

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. September 2014 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50024 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55804314 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15EH2+ Typ 702
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. September 2014




Schmidt                                                                      00216539.DOC




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