ABE: 46167 Design: C9 Radnummer: C9 707 40 02 Daten: 7x17" ET40 LK4/100/R67.1 CMS 385/11 CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 ‐ D‐68789 St. Leon‐Rot ‐ Tel.: +49 (0) 6227 35838‐0 ‐ Fax : +49 (0) 6227 35838‐33 ‐ Mailto: info@cms‐wheels.de Verbraucherinformation: 1. Wir beglückwünschen Sie zum Kauf Ihrer neuen CMS‐Leichtmetallräder. Sie haben damit ein hochwertiges Produkt erworben. Bitte lesen und beachten Sie daher nachstehende Informationen. 2. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das gleichzeitig eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), oder ein TÜV‐Teilegutachten, nach StVZO § 19/3, beinhaltet. Bei TÜV‐Teilegutachten ist nach der Umrüstung für Ihr Fahrzeug umgehend eine Änderungsabnahme, durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, erforderlich. Ggf. kann dies auch bei einer ABE der Fall sein. Bitte überprüfen Sie dies in der ABE. Eine ABE muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden. 3. Aluminiumräder bedürfen einer regelmäßigen Pflege. Bitte benutzen Sie dazu ausschließlich warme Seifenlauge, oder handelsübliche PKW‐Pflegemittel. Verwenden Sie niemals scheuernde Putzmittel, aggressive Reinigungs‐, bzw. Lösungsmittel, oder gar ätzende Chemikalien, dadurch würde jeglicher Gewährleistungsanspruch entfallen. Bremsstaub soll in kurzen Abständen entfernt werden, da eingebrannter Bremsstaub schwer zu entfernen ist und ggf. zu Korrosion führen kann. Räder mit polierten Oberflächen sind produktionsbedingt empfindlicher, Sie sind im polierten Bereich lediglich mit einer Klarlackschicht versehen, und deshalb aufwändiger zu pflegen. Bessern Sie im Fahrbetrieb entstandene Lackschäden, z. B. durch Steinschlag verursacht, immer sofort aus, um drohende Korrosion zu verhindern. 4. Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt nach Beschädigungen durch Bordsteinberührungen, durch Überfahren von Hindernissen, und durch unsachgemäßen Gebrauch. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass evtl. Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage, fehlende oder falsche Pflege, sowie unsachgemäßen Gebrauch oder Behandlung entstehen, von uns oder unseren Fachhändlern nicht anerkannt werden. Montageanleitung: 1. Bitte überprüfen Sie die Räder und deren Verpackung sofort bei Erhalt auf sichtbare Mängel. Evtl. Beschädigungen müssen beim Fahrer des Transportunternehmens direkt vermerkt und von ihm quittiert werden. Verdeckte Schäden sind dem Transportunternehmen innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Beanstandung, oder Ersatz, wegen Transportschadens, nicht mehr möglich. Räder mit zuvor sichtbaren Mängeln, können nach einer Montage nicht mehr zur Reklamation eingereicht werden. 2. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die gelieferten Räder für das vorgesehene Fahrzeug passen und zugelassen sind. Hierzu vergleichen Sie bitte die Kennzeichnungen der Räder, sowie die mitgelieferten, vollzähligen Befestigungs‐ und ggf. Zubehörteile, mit den Angaben im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE. Bereits montierte Räder, bei denen Sie nachträglich feststellen, dass sie nicht passen, oder nicht zugelassen sind, können wir nicht zurücknehmen. 3. Beachten Sie, dass es Ausnahmen bei der Reifenmontage von der Vorderseite eines Rades geben kann. 4. Für alle CMS Räder sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden, falls im TÜV‐Teilegutachten, bzw. der ABE, nichts Gegenteiliges genannt ist. 5. Einigen CMS‐Rädern sind Metall‐, oder farbige Kunststoff‐Zentrierringe beigelegt. Sie dienen zur Radaufnahme und Mittenzentrierung der Räder am Fahrzeug. Diese Ringe sind jeweils in die Mittenbohrung der Räder, von der Rückseite, zu klipsen. 6. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen am Fahrzeug, müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und Schmutz befreit werden. 7. Radschrauben oder Radmuttern dürfen nicht geölt oder gefettet werden. 8. Beachten Sie das Anzugsdrehmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE, bzw. TÜV‐Gutachten. 9. Nach der Montage von CMS ‐ Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und ergänzen Sie es, falls erforderlich. 10. Legen Sie bitte einen Satz Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad, falls vorhanden. Dieses kann nur mit diesen Befestigungsteilen montiert werden. Gewährleistung 1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt und viel Freude mit Ihren CMS Leichtmetallrädern! St. Leon Rot , im Juni 2016 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 46167*08 Gerät: Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2 Typ: C9 707 §22 46167*08 Inhaber der ABE und CMS Automotive Trading GmbH Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 46167 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 46167*08 Die ABE-Nr. 46167*08 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ C9 707, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55071612 (4. Ausfertigung) vom 16.07.2016 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 1, 2, 3, 4, 8 2. Ausfertigung 6, 13, 14 3. Ausfertigung 111, 12 4. Ausfertigung des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. §22 46167*08 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.07.2016 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 10.08.2016 Im Auftrag Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 46167*08 Ausgabedatum: 10.03.2006 letztes Änderungsdatum: 10.08.2016 1. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 2. Beschreibungsbogen Nr.: Datum: wie bisher letztes Änderungsdatum: 3. Prüfbericht(e) Nr.: Datum: 55071612 (4. Ausfertigung) 16.07.2016 §22 46167*08 4. Beschreibung der Änderungen: Erweiterung des Verwendungsbereiches Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 46167*08 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 46167 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder §22 46167*08 bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 46167*08 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 46167*08 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0341305 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 707 Radgröße 7 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) C9 707 385/11 CMS / 67,2 54,1 4/100/54,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 54,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 56,1 4/100/56,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 56,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 56,6 4/100/56,6 40 615 2012 11/2005 §22 46167*08 40 02 385/11 JF / 67,2 56,6 C9 707 385/11 CMS / 67,2 57,1 4/100/57,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 57,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 59,1 4/100/59,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 59,1 C9 707 385/11 CMS / 67,2 60,1 4/100/60,1 40 615 2012 11/2005 40 02 385/11 JF / 67,2 60,1 C9 707 385/17 CMS / ohne Ring 5/100/57,1 38 650 2050 11/2005 38 53S 385/17 JF / ohne Ring C9 707 385/14 CMS / ohne Ring 5/112/57,1 45 700 2100 11/2005 45 60S 385/14 JF / ohne Ring C9 707 385/19 CMS / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 5/112/57,1 45 700 2100 11/2005 45 91S 385/19 JF / SR22 Ø66,45 - Ø57,1 C9 707 385/19 CMS / ohne Ring 5/112/66,6 45 700 2100 11/2005 45 91S 385/19 JF / ohne Ring C9 707 385/07 CMS / 67,2 56,6 5/114,3/56,6 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 56,6 C9 707 385/07 CMS / 67,2 60,1 5/114,3/60,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 60,1 C9 707 385/07 CMS / 67,2 64,1 5/114,3/64,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 64,1 C9 707 385/07 CMS / 67,2 66,1 5/114,3/66,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / 67,2 66,1 C9 707 385/07 CMS / ohne Ring 5/114,3/67,1 40 700 2100 11/2005 40 10 385/07 JF / ohne Ring Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 4 Kennzeichnung KBA-Nummer 46167 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 707 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpreßtiefe ET .. (s.o.) Gießereikennzeichen CMS ww. JF Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: §22 46167*08 - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/112 45 700 2100 5/114,3 40 700 2100 5/100 38 650 2050 4/100 40 615 2012 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 195/40R17 40 700 5/114,3 205/40R17 40 715 4/100 195/40R17 40 615 4/108 195/40R17 25 615 5/100 205/40R17 38 650 5/108 205/40R17 45 715 5/108 205/50R17 45 715 5/110 205/40R17 35 700 5/112 195/45R17 45 700 5/112 205/40R17 45 700 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 255/60R17 40 700 5/114,3 225/55R17 40 715 5/110 255/60R17 35 700 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 4 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,998 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Wuxi beim TÜV Rheinland China ab März 2012 durchgeführt. Hinweise zum Sonderrad Die Grundprüfung des Rades wurde beim TÜV SÜD Automotive GmbH (Techn. Bericht 366-0497-05- MURD/N3-TB) durchgeführt. §22 46167*08 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung C9 CMS 26.01.2011 Beschreibung C9 JF 26.03.2012 Anlage zur Radbeschreibung 22.08.2012 Radzeichnung JF 102401770-A1 20.08.2012 Radzeichnung JF 102401770-A2 20.08.2012 Radzeichnung CMS J385 000_C 07.06.2005 mit Änderung vom 28.12.2009 Radzeichnung CMS J385 007 07.06.2005 Radzeichnung CMS J385 011 26.07.2005 Radzeichnung CMS J385 014 26.07.2005 Radzeichnung CMS J385 017_A 19.01.2006 mit Änderung vom 10.03.2006 Radzeichnung CMS J385 019_A 28.12.2009 mit Änderung vom 16.03.2010 Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012 Zentrierringe Zusammenstellung CMS Stand 02.08.2012 Befestigungsmittel Nabenkappenzeichnung C020122-B 07.07.2000 mit Änderung vom 31.08.2001 Verwendungen Anlage 1 - 15 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55071612 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 4 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juli 2016 Tufan 00253938.DOC §22 46167*08 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 1 von 10 Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH SAP Allee 2 / Gewerbepark 68789 St.Leon-Rot 49 02 0341305 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell C9 Typ C9 707 Radgröße 7,0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) C9 707 385/11 CMS / 67,2 54,1 4/100/54,1 40 615 2012 40 02 385/11 JF / 67,2 54,1 Kennzeichnungen KBA-Nummer 46167 Herstellerzeichen CMS Radtyp und Ausführung C9 707 (s.o.) §22 46167*08 Radgröße 7,0Jx17H2 Einpresstiefe ET .. (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - -- S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Z08 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 28 Z11 S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - -- S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 28 Z11 S07 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - Z08 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu Hyundai Kia Mazda Subaru Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 2 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Charade 73 195/40R17 T81 A12 A16 A21 XP9F 73 205/40R17 Flh S03 e11*2001/116*0249*. Hyundai Accent 71-83 195/40R17 K1a T81 A01 A12 A16 MC 71-83 205/40R17 K1a K2b T80 T81 A21 Flh S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 215/35R17 K1c K2b K56 T79 T83 71-83 215/40R17 K1c K2b K56 Hyundai Accent 71-83 195/40R17 K1a T81 A01 A12 A16 MC, MCT 71-83 205/40R17 K1a K56 T80 T81 A21 Sth S03 e4*2001/116*0103*.., 71-83 215/35R17 K1c K2b K56 T79 T83 e4*2001/116*0110* 71-83 215/40R17 K1c K2b K56 Hyundai Getz 46-81 195/40R17 K1a K2b K42 A01 A12 A16 TB, TBI 46-81 205/40R17 G01 K1c K2b K41 K42 K45 A21 Flh S03 e4*98/14*0066*.., 46-81 215/35R17 K1c K2b K42 K44 K67 T79 T83 e4*2001/116*0123*.. Hyundai i10 48-64 195/40R17 K1c K2b K8e A01 A12 A16 IA, IA-HME 48-64 215/35R17 K1c K2c K3s K4h K5d K6k K8i A21 A58 Flh §22 46167*08 e11*2007/46*1008*..; V17 Y13 S03 e13*2007/46*1602*.. Hyundai i20 55-88 195/45R17 A12 A16 A21 GB, GB-HME 55-88 205/40R17 A01 K1c T84 Cpe Flh KOV e11*2007/46*1600*..; 55-88 205/45R17 A01 K1c Op7 V17 S03 e13*2007/46*1603*.. 55-88 215/40R17 A01 K1c K2b - Fließheck 55-88 215/45R17 A01 K1c K2b - Coupé Hyundai i20 55-94 195/40R17 K1c K2b T81 A01 A12 A16 PB, PBT 55-94 195/45R17 K1c K2b K5a A21 Flh V17 e11*2001/116*0333*. 55-94 205/40R17 K1c K2b K5a T80 T81 S03 e11*2007/46*0129*.. 55-94 215/35R17 K2a K2b K6g K8g R03 - incl. Facelift 2012 Hyundai i20 Active 66-88 195/45R17 A12 A16 A21 GB, GB-HME 66-88 205/40R17 T84 Flh KMV Op7 e11*2007/46*1600*..; 66-88 205/45R17 V17 S03 e13*2007/46*1603*.. 66-88 215/40R17 66-88 215/45R17 Kia Rio 65-83 195/40R17 T81 A12 A16 A21 DE 65-83 205/40R17 A01 K1a K2b T80 T81 Flh S03 e4*2001/116*0093*.. 65-83 215/35R17 A01 K1a K1b K2b T79 T83 65-83 215/40R17 A01 K1a K1b K2b K56 Kia Rio 55-80 195/45R17 T85 A12 A16 A21 UB 55-80 205/40R17 T84 A58 Flh S03 e11*2007/46*0195*.. 55-80 205/45R17 - incl. Facelift 2015 55-80 215/40R17 A01 K1a K1b K2b Mazda 2 (II) 50-76 195/40R17 T81 A12 A16 A21 DE, DE1 50-76 205/40R17 A01 G01 Flh Ni1 V17 e13*2001/116*0254*, 50-76 215/35R17 A01 K1a K1b K2b K42 S03 e13*2001/116*0255*. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 3 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda 2 (III) 55-85 195/45R17 A12 A16 A21 DJ1 55-85 205/45R17 Flh S03 e1*2007/46*1335*.. Mazda MX-5 (II) 81-107 205/40R17 A12 A16 A21 NB, NBD 81-107 215/35R17 S02 e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., e1*98/14*0192*.. Mazda MX-5 1,5l (IV) 96 195/45R17 A12 A16 A21 Cbo ND 96 205/40R17 A90 V17 S07 e11*2007/46*2661*.. 96 205/45R17 A01 A90 K3u 96 215/40R17 A12 Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 195/45R17 A12 A16 A21 Cbo ND 118 205/40R17 A90 V17 S07 e11*2007/46*2661*.. 118 205/45R17 A90 118 215/40R17 A12 Subaru Justy G3X 51-73 195/40R17 K1c K2a K2b K42 A01 A12 A16 NH 51-73 205/40R17 K1c K25 K2c K42 K44 A21 S04 e4*2001/116*0071*.. §22 46167*08 Suzuki Ignis 51-73 195/40R17 K1c K2b K42 A01 A12 A16 MH 51-73 205/40R17 K1c K25 K2b K42 K44 A21 KMV S04 e4*2001/116*0070*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki Ignis 51-73 195/40R17 K1c K2a K2b K42 A01 A12 A16 MH 51-73 205/40R17 K1c K25 K2c K42 K44 A21 KOV S04 e4*2001/116*0070*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki Liana 66-79 205/40R17 A12 A16 A21 ER Flh Lim S05 e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*.. Suzuki Swift 55,66,69 195/40R17 T81 A12 A16 A21 NZ 55,66,69 195/45R17 A01 K6d K6g A58 Flh Op7 e4*2007/46*0155*..; 55,66,69 205/40R17 A01 K1a K1b K6d K6g V17 S06 e4*2007/46*0293*.. 55,66,69 205/45R17 A01 K1a K1b K6d K6g 55,66,69 215/35R17 A01 K2b K6d K6g R03 Suzuki Swift 4x4 66,69 195/40R17 T81 A12 A16 A21 FZ 66,69 195/45R17 A56 Flh S05 e4*2007/46*0198*..; 66,69 205/40R17 A01 K1a K1b e4*2007/46*0294*.. 66,69 205/45R17 A01 K1a K1b Suzuki Swift 4x4 66,69 195/40R17 T81 A12 A16 A21 NZ 66,69 195/45R17 A56 Flh S06 e4*2007/46*0155*.. 66,69 205/40R17 A01 K1a K1b 66,69 205/45R17 A01 K1a K1b Toyota Corolla 51-81 205/40R17 K1b K42 K56 T80 T81 T84 A01 A12 A16 E11, E11U 51-81 215/35R17 K1b K2b K42 K56 T83 A21 A58 S02 e6*95/54*0043*.., e11*98/14*0102*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 4 von 10 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Corolla 66-141 195/45R17 T81 T85 A12 A16 A21 E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 205/45R17 Car Flh Sth e11*98/14,2001/116* 66-141 215/40R17 A01 K1c K2b K42 T83 Ver S03 0178-0181,0251*.. 66-141 215/45R17 A01 K1c K2b K41 K42 Toyota IQ 50,66,72 195/45R17 K2b K6c K6i A01 A12 A16 AJ1, /-MS1 50,66,72 205/40R17 K1a K1b K2b K6c K6i A21 Flh S03 e6*2001/116*0119*..; 50,66,72 205/45R17 K1a K1b K2b K6c K6i e11*2007/46*0238* Toyota Yaris 51,66,73 195/40R17 K6f T81 A01 A12 A16 XP13M(a) 51,66,73 195/45R17 K6f A21 Flh LY2 e11*2007/46*0152*.. 51,66,73 205/40R17 K6f V17 S03 - Club / Trend 51,66,73 215/35R17 K1a K1b K2b K6f K6g K6i T79 T83 51,66,73 215/40R17 K1a K1b K2b K6f K6g K6i Toyota Yaris 51, 66, 73 195/40R17 K6f T81 A01 A12 A16 XP13M(a), XP13N(a) 51, 66, 73 195/45R17 K6f A21 Flh LY1 e11*2007/46*0152*..; 51, 66, 73 215/35R17 K2b K6f K6g K6i R03 V17 S03 e11*2007/46*0153*.. Toyota Yaris 51-74 195/40R17 T81 A12 A16 A21 XP9, XP9F 51-74 205/40R17 T80 Flh S03 §22 46167*08 e11*2001/116*0248*, e11*2001/116*0249*. Toyota Yaris Hybrid 54, 55 195/40R17 K6f T81 A01 A12 A16 XP13M(a) 54, 55 195/45R17 K6f A21 Flh LY1 e11*2007/46*0152*.. S03 Toyota Yaris Hybrid 54, 55 195/40R17 K6f T81 A01 A12 A16 Club 54, 55 195/45R17 K6f A21 Flh LY3 XP13M(a) 54, 55 205/40R17 K6f S03 e11*2007/46*0152*.. Toyota Yaris TS 98 195/45R17 A12 A16 A21 XP9 98 205/40R17 Flh S03 e11*2001/116*0248* 98 205/45R17 98 215/40R17 A01 K1c K2b K42 K56 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 5 von 10 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. §22 46167*08 A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 6 von 10 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 46167*08 K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 7 von 10 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. §22 46167*08 K67 Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu entfernen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8i An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 8 von 10 KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club". Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. Ni1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm an der Vorderachse. Op7 Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an §22 46167*08 Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 9 von 10 T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 §22 46167*08 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan (z.B. Verso, Gran, ...) Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2016 in Lambsheim statt. Hinweise zum Sonderrad Die Grundprüfung des Rades wurde beim TÜV SÜD Automotive GmbH (Techn. Bericht 366-0497-05- MURD/N3-TB) durchgeführt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 46167 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55071612 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ C9 707 Hersteller CMS Automotive Trading GmbH Seite 10 von 10 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 16. Juli 2016 §22 46167*08 Tufan 00253928.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim