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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS1
Typ                               AS1-6015
Radgröße                          6,0Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X2           AS1-6015 X2 / Ø64 / Ø54,1              4/100/54,1          45          600    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48481
Herstellerzeichen                 TEC by ASA
Radtyp und Ausführung             AS1-6015 (s.o.)
Radgröße                          6,0Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    30
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                     -
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100                    -
S05       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                    -
S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                     30
S07       Mutter M12x1,5 (D6sp)        Kegel 60°      110                    -
S08       Mutter M12x1,25 (D2sp)       Kegel 60°      90                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daihatsu
                                  Hyundai
                                  Kia
                                  Subaru
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade        73            185/60R15                                       A12 A14 A21
XP9F                                                                                  Flh S05
e11*2001/116*0249*.
Hyundai Accent          71-83         185/55R15   A31 R37                             A14 A21 B03
MC                      71-83         185/60R15   A31 R37                             Flh S05
e4*2001/116*0103*..,    71-83         195/50R15   A12 R37
                        71-83         195/55R15   A12
Hyundai Accent          71-83         185/55R15   A31 R37                             A14 A21 B03
MC, MCT                 71-83         185/60R15   A31 R37                             Sth S05
e4*2001/116*0103*..,    71-83         195/50R15   A12 R37
e4*2001/116*0110*       71-83         195/55R15   A12
Hyundai Getz            46-81         185/55R15                                       A12 A14 A21
TB, TBI                 46-81         195/50R15   A01 K1a K2b                         Flh S05
e4*98/14*0066*..,
e4*2001/116*0123*..
Hyundai i10             48-64         175/55R15   A90                                 A14 A21 A58
IA, IA-HME              48-64         175/60R15   A12                                 Flh Y13 S05
e11*2007/46*1008*..;    48-64         185/55R15   A12
e13*2007/46*1602*..     48-64         195/50R15   A01 K1a K1b K2b
Hyundai i20             55-94         175/60R15   R37                                 A12 A14 A21
PB, PBT                 55-94         175/65R15   R37                                 Flh V15 S05
e11*2001/116*0333*.     55-94         185/55R15   A01 K1a R37
e11*2007/46*0129*..     55-94         185/60R15   A01 K1a
- incl. Facelift 2012   55-94         195/55R15   A01 K1a K2b
                        55-94         205/50R15   A01 K1c K2b
                        55-94         205/55R15   A01 K1c K2b K5a
Kia Picanto             44-48         175/50R15   T75                                 A12 A14 A21
BA                      44-55         195/45R15   T78                                 Flh S04
e4*2001/116*0085*..
Kia Picanto             48-63         175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h                 A01 A12 A14
TA                      48-63         195/45R15   K1c K2b K6h K8h                     A21 A58 Flh
e4*2007/46*0256*..      51, 63        165/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h T73             S04
Kia Rio                 65-83         185/55R15   A33                                 A14 A21 Flh
DE                      65-83         185/60R15   A12                                 S05
e4*2001/116*0093*..     65-83         195/50R15   A12
                        65-83         195/55R15   A12
Subaru Justy G3X        51-73         175/60R15   A01 K1b K2b                         A12 A14 A21
NH                      51-73         185/55R15   A01 K1c K2b                         S02
e4*2001/116*0071*..     51-73         185/60R15   A01 K1c K2b R09
                        51-73         185/60R15   A01 G03 K1c K2b
Suzuki Celerio          50            165/65R15                                       A12 A14 A21
LF                                                                                    A58 Flh S08
e6*2007/46*0119*..
Suzuki Ignis            51-73         175/60R15                                       A12 A14 A21
MH                      51-73         185/55R15                                       KMV S02
e4*2001/116*0070*..     51-73         185/60R15   R09
- mit Radhaus-          51-73         185/60R15   A01 G03
  Verbreiterungen



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 3 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Ignis           51-73         175/60R15                                       A12 A14 A21
MH                     51-73         185/55R15                                       KOV S02
e4*2001/116*0070*..    51-73         185/60R15   R09
- ohne Radhaus-        51-73         185/60R15   A01 G03
  Verbreiterungen
Suzuki Liana           66-79         195/55R15                                       A12 A14 A21
ER                                                                                   Flh Lim S03
e4*98/14*0054*..,
e4*2001/116*0054*..
Suzuki Swift           66-69         175/65R15                                       A12 A14 A21
NZ                     66-69         185/60R15                                       A58 Flh Op7
e4*2007/46*0155*..;    66-69         195/55R15                                       S06
e4*2007/46*0293*..     66-69         195/60R15
Suzuki Swift 4x4       66,69         175/65R15                                       A12 A14 A21
FZ                     66,69         185/60R15                                       A56 Flh S08
e4*2007/46*0198*..;    66,69         195/55R15
e4*2007/46*0294*..     66,69         195/60R15
Suzuki Swift 4x4       66-69         175/65R15                                       A12 A14 A21
NZ                     66-69         185/60R15                                       A56 Flh Op7
e4*2007/46*0155*..     66-69         195/55R15                                       S06
                       66-69         195/60R15
Toyota Corolla         55-81         185/55R15   R37                                 A01 A12 A14
E11, E11U                                                                            A21 A58 LK6
e6*95/54*0043*..,                                                                    S07
e11*98/14*0102*..
Toyota Corolla         66-141        195/60R15   A11                                 A14 A21 B03
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        205/55R15   A12                                 Car Flh Sth
e11*98/14,2001/116*    66-141        215/55R15   A01 A12 K1c K41 K42                 Ver S05
0178-0181,0251*..
Toyota IQ              50,66,72      175/65R15   A91                                 A14 A21 Flh
AJ1, /-MS1             50,66,72      185/60R15   A12                                 S05
e6*2001/116*0119*..;
e11*2007/46*0238*
Toyota Yaris           51,66,73      175/60R15   A91                                 A14 A21 Flh
XP13M(a)               51,66,73      175/65R15   A91                                 LY2 V15 S05
e11*2007/46*0152*..    51,66,73      185/55R15   A12
- Club / Trend         51,66,73      185/60R15   A12
                       51,66,73      195/55R15   A12
                       51,66,73      205/50R15   A01 A12 K6f
                       51,66,73      205/55R15   A01 A12 K6f
Toyota Yaris           51, 66, 73    175/60R15                                       A12 A14 A21
XP13M(a), XP13N(a)     51, 66, 73    175/65R15                                       Flh LY1 V15
e11*2007/46*0152*..;   51, 66, 73    185/55R15                                       S05
e11*2007/46*0153*..    51, 66, 73    185/60R15
                       51, 66, 73    205/50R15   A01 K6f R03
Toyota Yaris           51-74         185/60R15                                       A12 A14 A21
XP9, XP9F                                                                            Flh S05
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Yaris Hybrid    54, 55        175/60R15                                           A12 A14 A21
XP13M(a)               54, 55        175/65R15                                           Flh LY1 V15
e11*2007/46*0152*..    54, 55        185/55R15                                           S05
                       54, 55        185/60R15
                       54, 55        205/50R15     A01 K6f R03
Toyota Yaris Hybrid    54, 55        175/60R15     A91                                   A14 A21 Flh
Club                   54, 55        175/65R15     A91                                   LY3 V15 S05
XP13M(a)               54, 55        185/55R15     A12
e11*2007/46*0152*..    54, 55        185/60R15     A12
                       54, 55        195/55R15     A12
                       54, 55        205/50R15     A01 A12 K6f
                       54, 55        205/55R15     A01 A12 K6f
Toyota Yaris TS        98            185/60R15     A39                                   A14 A21 Flh
XP9                    98            195/55R15     A12                                   S05
e11*2001/116*0248*     98            195/60R15     A12
                       98            205/50R15     A12
                       98            205/55R15     A12

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 6 von 9
G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 7 von 9
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LY1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante
"Club und Trend".

LY2     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu An-
schlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur
für Ausstattungsvariante "Club und Trend".

LY3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,8 m bzw. 2,35 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlwei-
se mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club".

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Op7     Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun-
gen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 8 von 9
T73    Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Oktober 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48481 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55076411 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ AS1-6015
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 9 von 9
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 28. Oktober 2016

Laux

BW/RL                                                                                 00259482.DOC




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