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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R4554
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R4554.23
Radgröße:                                                    5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                             44 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                              550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
G100/101, G2, G200                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40333 100 Nm
                                   M12x1,5

Typ:                          G100/101
ABE / EG-Genehmigung:         E576; F150; F150/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 27 bis 66    Daihatsu Charade         165/65R14                              A02) bis A10)
              (2-/ 4-türig)
                                       175/60R14

E576/Nt02E      700/660                                                      4/100/56,0




RA-000591-A0-104-15~DA-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15
Seite :                     2/3                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Daihatsu Charade           165/65R14                         A02) bis A10)
              (Schrägheck)
                                         175/60R14
 55 bis 66         Daihatsu Charade      165/65R14                         A02) bis A10)
                   (Stufenheck)
                                         175/60R14

G464/NT08E         770/800                                                 4/100/56,0



Typ:                          G2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Daihatsu Charade          165/65R14                          A02) bis A10)

                                         175/60R14

e6*95/54*0034*01   780/800                                                 4/100/56,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RA-000591-A0-104-15~DA-4-100-56-ET44_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                15
Seite :                     3/3                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-15~DA-4-100-56-ET44_53R4554.doc
						
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