Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
G2, G200, G3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 100 Nm
M12x1,5
Typ: G200
ABE / EG-Genehmigung: G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Daihatsu Charade 195/40R16 A01) bis A10)
(Schrägheck) K32)
205/40R16
55 bis 66 Daihatsu Charade 195/40R16 A01) bis A10)
(Stufenheck) K32)
205/40R16
G464/NT05E 770/800 4/100/56
RA-000497-C0-104-09a~DA-4-100-56-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: G2
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 62 Charade ww. Valera 195/40R16 A01) bis A10)
(Schrägheck) K32)
205/40R16
66 Charade ww. Valera 195/40R16 A01) bis A10)
(Stufenheck) K32)
205/40R16
e6*95/54*0034*01 770/800 4/100/56
Typ: G3
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66; 67 Gran Move 195/45R16 A01) bis A10)
K16)K17)
e6*95/54*0032*02 850/850 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 9a
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
abzutrennen (Stoßfänger verkleben) bzw. vollständig nach oben zu biegen.
- Die in das Radhaus weisende obere Kante des hinteren Stoßfängers ist auf einer
Länge von 70 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
- Der Innenkotflügel ist im äußeren Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Fläche von
100 mm (Länge) x 30 mm (Breite) nach außen zu formen.
Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010
RA-000497-C0-104-09a~DA-4-100-56-ET38_51R6704.docx