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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/4                                                             Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R4554
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            53R4554.03
Radgröße:                                                  5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                            550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A1, A101, G100/101, G2, G200, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40333 100 Nm
G3                            M12x1,5



Typ:                          A101
ABE / EG-Genehmigung:         F281
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Daihatsu Applause       175/65R14                             A02) bis A10)

                                      185/60R14
F281/Nt04       765/860                                                    4/100/56,0




RA-000591-A0-104-04~DA-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/4                                                            Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                          A1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Daihatsu Applause         175/65R14                          A02) bis A10)

                                         185/60R14
e6*95/54*0046*01E   780/840                                                4/100/56,0



Typ:                          G100/101
ABE / EG-Genehmigung:         E576; F150; F150/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 27 bis 66    Daihatsu Charade         175/60R14                           A02) bis A10)
              (2-/ 4-türig)
                                       185/50R14
E576/Nt02E          700/660                                                4/100/56,0



Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Daihatsu Charade           175/60R14                         A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                 K12)K20)

 55 bis 66          Daihatsu Charade     175/60R14                         A01) bis A10)
                    (Stufenheck)                                           K12)
                                         185/60R14
G464/NT08E          770/800                                                4/100/56,0


Typ:                          G2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 66    Daihatsu Charade          175/60R14                          A01) bis A10)
                                                                           K12)K20)
                                         185/60R14
e6*95/54*0034*01    780/800                                                4/100/56,0



Typ:                         G3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 67    Gran Move                175/65R14                           A01) bis A10)
                                                                           K16)K31)
                                         185/60R14
e6*95/54*0032*02    850/850                                                4/100/56




RA-000591-A0-104-04~DA-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/4                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.


RA-000591-A0-104-04~DA-4-100-56-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hin-
     ten zu versetzen.

K31) An Achse 2 ist im Radhaus innen, ca. 70 mm oberhalb der ins Radhaus hineinragenden
     Wulst, das Radhausblech um ca. 5 mm einzuformen (auf ca. 100 mm Länge vor und hin-
     ter der Radmittensenkrechten).


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-04~DA-4-100-56-ET35_53R4554.doc
						
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