Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A1, A101, G100/101, G2, G200, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 100 Nm
G3 M12x1,5
Typ: A101
ABE / EG-Genehmigung: F281
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Daihatsu Applause 165/65R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/60R14
F281/Nt04 765/860 4/100/56,0
RA-000353-K0-015-04~DA-4-100-56-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: A1
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Daihatsu Applause 165/65R14 A02) bis A10)
175/65R14
185/60R14
e6*95/54*0046*01E 780/840 4/100/56,0
Typ: G100/101
ABE / EG-Genehmigung: E576; F150; F150/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 66 Daihatsu Charade 165/65R14 A02) bis A10)
(2-/ 4-türig)
175/60R14
185/50R14
E576/Nt02E 700/660 4/100/56,0
Typ: G200
ABE / EG-Genehmigung: G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Daihatsu Charade 165/65R14 A01) bis A10)
(Schrägheck) K12)K20)
175/60R14
55 bis 66 Daihatsu Charade 165/65R14 A01) bis A10)
(Stufenheck) K12)
175/60R14
185/60R14
G464/NT08E 770/800 4/100/56,0
Typ: G2
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 Daihatsu Charade 165/65R14 A01) bis A10)
K12)K20)
175/60R14
185/60R14
e6*95/54*0034*01 780/800 4/100/56,0
RA-000353-K0-015-04~DA-4-100-56-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: G3
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 67 Gran Move 175/65R14 A01) bis A10)
K16)K31)
185/60R14
e6*95/54*0032*02E 850/850 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000353-K0-015-04~DA-4-100-56-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/4 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K31) An Achse 2 ist im Radhaus innen, ca. 70 mm oberhalb der ins Radhaus hineinragenden
Wulst, das Radhausblech um ca. 5 mm einzuformen (auf ca. 100 mm Länge vor und
hinter der Radmittensenkrechten).
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-K0-015-04~DA-4-100-56-ET38.docx