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							Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 10 DAIHATSU                                                    Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 19.07.2013
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Fahrzeughersteller                           : DAIHATSU
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 14 H2                    Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                 (kg)     (mm)      datum
TTD42KA35541           PCD100 ET35                 Ø60.1      Ø54.1           54,1   Kunststoff    555    1975      06/13
TTD42SA35541           PCD100 ET35                 Ø60.1      Ø54.1           54,1   Kunststoff    555    1975      06/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : DAIHATSU
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CUORE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                          Auflagen zu Reifen        Auflagen
L27          e6*2001/116*0110*.. 51   155/65R14 75                    11A; 22I; 24J; 24M;       Frontantrieb;
                                                                      65U                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    165/60R14 75      11A; 22I; 24C; 24D        12A; 51A; 71K; 721;
                                                    165/65R14 79      11A; 22I; 24C; 24D        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76J
L7             e6*93/81*0057*..          40 - 41    185/50R14 77      11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24D; 367                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
M1           e6*95/54*0054*..  40 - 75 165/65R14                      51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                       175/60R14-79                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU YRV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
M2           e6*98/14*0077*..  64      165/65R14                      51G                       Allradantrieb;
                                       175/60R14 79                   11A; 21B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/55R14 80                   11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/60R14 82                   11A; 21B; 22B             725; 73C; 74A; 74P
M2           e6*98/14*0077*..  43 - 64 165/65R14                      51G                       Frontantrieb;
                               43 - 95 175/60R14                      11A; 21B; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 10 DAIHATSU                                               Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MATERIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M4           e13*2001/116*0198*.. 67 - 76      175/65R14 82                               Frontantrieb;
                                               185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     SIRION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 51 - 76     175/65R14 82                               Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 22H; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
M3             e13*2001/116*0147*.., 64 - 67   175/65R14 82      11A; 24J                 Allradantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SIRION, JUSTY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 82                                   Frontantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 22H; 24J            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
M3             e13*2001/116*0147*.., 64 - 67   175/65R14 82      11A; 24J                 Allradantrieb;
               e13*2003/97*0147*..
                                               185/60R14 82      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TREVIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
L65          e13*2001/116*0174*.. 43           155/65R14 75      11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 65U                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               165/60R14 75      11A; 22I; 24C; 24M       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          916

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 10 DAIHATSU                                               Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 10 DAIHATSU                                               Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65U) Sofern Reifen der Größe 155/65 R 14 auf der Felge 6 J x 14 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49290
ANLAGE: 10 DAIHATSU                                               Radtyp: TTD4
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 19.07.2013
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
      auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
      werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
      (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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