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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       53R4554
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                               53R4554.03
Radgröße:                                                    5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          100 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                               550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke        :   Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
L8, M1, M2, M3, M4, L65             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40345 100 Nm
                                    M12x1,5


Typ:                          M1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 75    Daihatsu Sirion           165/65R14                              A02) bis A10)


e6*95/54*0054*05E   770/765                                                   4/100/54




RA-000591-A0-104-03a~DA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         M2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 95    Daihatsu YRV             165/65R14                          A02) bis A10)
                                       E05)                               E19)

                                         175/60R14

e6*98/14*0077*03       770/760-2WD                                        4/100/54



Typ:                           M3
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0147*.., e13*2003/97*0147*
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 76    Daihatsu Sirion,          165/65R14                         A02) bis A10)
              Subaru Justy              E43)                              E19)

                                         165/70R14
                                         E43)

                                         175/60R14

                                         175/65R14

                                         185/55R14
                                         A01)K04)

                                         185/60R14
                                         A01)K04)

                                         195/55R14
                                         A01)K03)K04)

                                         195/60R14
                                         A01)K03)K04)K16)

                                         205/55R14
                                         A01)K01)K02)K16)
e13*2001/116*0147*08   750/860                                            4/100/54




RA-000591-A0-104-03a~DA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                           M4
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 67 bis 76    Daihatsu Materia          175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                          E19)
                                         185/60R14
                                         A01)K03)

                                         195/55R14
                                         A01)K03)

                                         195/60R14
                                         A01)K03)
e13*2001/116*0198*06   830/830                                            4/100/54



Typ:                         L8
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Daihatsu Copen          165/60R14 M+S                       A01) bis A10)
                                      G01)K34)                            K01)K02)

                                         175/50R14 M+S

e13*2001/116*0120*08   650/450                                            4/100/54



Typ:                          L65
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43           Daihatsu Trevis          155/65R14                          A01) bis A10)
                                                                          K01)
                                         165/60R14
                                         K04)K16)

                                         175/60R14
                                         K02)K16)

                                         185/55R14
                                         K02)K16)K26)
e13*2001/116*0174*04   650/650(0)                                         4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.




RA-000591-A0-104-03a~DA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/5                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nenn-
     breite 175/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
     zeuges zugelassen sind.


RA-000591-A0-104-03a~DA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     aufzuweiten.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die ins Radhaus ragende Blechaufwölbung vor der Vorderachse (dahinter liegender
       Scheinwerfer) ist komplett nach vorne oben zu treiben bis auf die Höhe des sie umge-
       benden Radhauses. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden
       und mit Kleber eng am inneren Radhaus zu fixieren (Kontrolle d. Kreisfahrt).

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011

RA-000591-A0-104-03a~DA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
						
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