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							Gutachten 366-0029-06-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46351
ANLAGE: 20 TOYOTA                                                      Radtyp: TVP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                           : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TVP2A541               PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990     02/11
TVP2BA541              PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990     02/11
TVP2BW541              PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990     05/07
TVP2B541               PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990    09//06
TVP2W541               PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990     05/07
TVP2541                PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      615    1990     01/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : TOYOTA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 103 Nm für Typ : AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T; E12U;
                                               T 18; XP13M(a); XP9(a); XP9F(a)
                                               110 Nm für Typ : L5; P1; P1F
Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                           Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 18         F411             77     205/50R16-86                     11A; 22B                 schmale Ausführung;
                                     225/40R16-85                     11A; 22B; 66D            bis Nachtrag 2;
                                     225/45R16-89                     11A; 22B; 685            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 84 205/45R16-83                   11A; 21B; 22B; 24J;      Frontantrieb;
               G072                                                   5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 74P
E11            e6*95/54*0043*..          51 - 81    205/45R16-83      11A; 21B; 22B; 22H;      Frontantrieb;
E11U           e11*98/14*0102*..                                      24J; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    215/40R16-82      11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      24C; 367                 725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-06-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46351
ANLAGE: 20 TOYOTA                                                 Radtyp: TVP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12J         e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/50R16 84          11A; 24J; 5EA            Kombi; Stufenheck;
               e11*98/14*0180*..
E12T           e11*2001/116*0181*.., 66 - 141 195/50R16 84W 11A; 24J; 5EA                 Schrägheck;
               e11*98/14*0181*..
E12U           e11*2001/116*0179*..,          195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0179*..
                                              205/50R16 87       11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      725; 73C; 74A; 74P
                                              215/45R16 86       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M
                                              225/45R16 89       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/50R16 84              11A; 24J; 5EA            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/55R16 87                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       205/50R16 87              11A; 22B; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                                       215/45R16 86              11A; 22B; 24J; 24M
                                       225/45R16 89              11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66      185/55R16 83       11A; 22I; 24J; 248; 56G Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/50R16 84       11A; 21P; 22B; 24C;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 244                     725; 73C; 74A; 74P
                                              205/50R16 87       11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 244
                                              215/45R16 86       11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 244
                                              225/45R16 89       11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                 244

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
L5           e6*93/81*0019*..  66     195/45R16-80                                        Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 78 195/45R16-80           11A; 21B; 22B; 24J;      3-türig; 5-türig;
               e6*98/14*0064*..                                  367                      Frontantrieb;
P1F            e2*2001/116*0248*..,           215/40R16-82       11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e2*98/14*0248*..                                  24M; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-06-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46351
ANLAGE: 20 TOYOTA                                                 Radtyp: TVP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/45R16 80           11A; 24M                 Toyota Yaris;
XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         195/50R16 84           11A; 22I; 24J; 24M       Daihatsu Charade;
                                          205/45R16 83           11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          205/50R16 87           11A; 22B; 24D; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/40R16 82           11A; 22I; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/45R16 89           11A; 22B; 24D; 24J       725; 73C; 74A; 74P
XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      195/45R16 80           11A; 24M                 Yaris TS;
                                          195/50R16 84           11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/45R16 83           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/50R16 87           11A; 22B; 24D; 24J       725; 73C; 74A; 74P;
                                          215/40R16 82           11A; 22I; 24D; 24J       76U
                                          225/45R16 89           11A; 22B; 24D; 24J

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.. 51 - 73 185/55R16 83 11A; 245; 26P; 27I;                 Schrägheck;
                                                      56G                                 Frontantrieb;
                                         195/45R16 80 11A; 26P; 27I; 5DA                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/50R16    11A; 24J; 26B; 26N;                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                      27B; 51G                            725; 73C; 74A; 74P
                                         205/40R16 83 11A; 245; 26B; 27I
                                         205/45R16 83 11A; 245; 26P; 27I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0029-06-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46351
ANLAGE: 20 TOYOTA                                                 Radtyp: TVP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP13M(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0152*..
       Handelsbez.:    TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 325                    VA
             26P                      x = 270             y = 275                    VA
             27B                      x = 300             y = 335                    HA
             27I                      x = 250             y = 285                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 335              8                HA
             26N                   x = 320       y = 325              8                VA
             26J                   x = 320       y = 325             25                VA
             27F                   x = 300       y = 335             19                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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