Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066286-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : F 80835 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: F 80835 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 110 Radausführungskennz.: Lk 110 Radgröße: 8Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2150 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: DFSK Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 110 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXK6470AS-XPL1 e4*KS07/46*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 107 DFSK Glory 580 225/55R18 A02) bis A10) BF1) K01) K04) 235/50R18 245/50R18 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066286-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : F 80835 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXK6471AS3H e4*KS07/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 DFSK Fengon 5 ww. 235/50R18 A02) bis A10) DXK6471AS3H BF1) K01) K04) 235/50R18 M+S 245/50R18 245/50R18 M+S 255/45R18 255/45R18 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SERES 3 e4*KS18/858*00002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 DFSK Seres 3 215/55R18 A02) bis A10) M00) BF1) 225/50R18 235/50R18 255/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FENGON500-MT EU-Einzelgenehmigung Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 DFSK Fengon 500 225/45R18 A02) bis A10) A93) BF2) 235/45R18 A93) 245/45R18 Auflagen und Hinweise A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066286-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : F 80835 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Anzugsmoment: 120 Nm K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-066286-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : F 80835 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ F 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.04.2022