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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066286-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  F 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      F 80835
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                Lk 110
Radausführungskennz.:                                         Lk 110
Radgröße:                                                    8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                          735 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    DFSK

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                           110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                           120 Nm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DXK6470AS-XPL1              e4*KS07/46*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
107           DFSK Glory 580        225/55R18                                A02) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04)
                                     235/50R18

                                     245/50R18
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066286-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  F 80835


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
DXK6471AS3H                 e4*KS07/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
101           DFSK Fengon 5 ww.     235/50R18                             A02) bis A10)
              DXK6471AS3H                                                 BF1) K01) K04)
                                    235/50R18 M+S

                                      245/50R18

                                      245/50R18 M+S

                                      255/45R18

                                      255/45R18 M+S


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
SERES 3                     e4*KS18/858*00002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
55            DFSK Seres 3          215/55R18                             A02) bis A10)
                                    M00)                                  BF1)

                                      225/50R18

                                      235/50R18

                                      255/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FENGON500-MT                EU-Einzelgenehmigung
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
78            DFSK Fengon 500       225/45R18                             A02) bis A10)
                                    A93)                                  BF2)

                                      235/45R18
                                      A93)

                                      245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RZ-066286-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  F 80835


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben,
       sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066286-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  F 80835


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ F
80835 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2022