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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49428*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         ZH8090
§ 22 49428*03




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49428


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49428*03


                Die ABE-Nr. 49428*03 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ ZH8090, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55804614 (6. Ausfertigung) vom 10.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                1, 21, 23, 26                                 2. Ausfertigung
                3, 12, 15, 16, 18, 19, 22, 24, 25             3. Ausfertigung
                2, 4 - 11, 13, 14, 17, 20                     4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.
§ 22 49428*03




                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 10.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 28.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55804614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                          Seite 1 von 5

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Zenith
                Typ                             ZH8090
                Radgröße                        8,0Jx19H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                C2YX         ZH8090/C2YX / ohne Ring             5/127/71,6             40       775     2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49428
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           ZH8090...(s.o)
                Radgröße                        8,0Jx19H2
§ 22 49428*03




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel
                S02    Mutter M12x1,5          Kegel 60°   130                      -                    N250519-C
                S03    Mutter 1/2 UNF          Kegel 60°   130                      -                    N05U519-C

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Chrysler
                                                Dodge
                                                Fiat

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55804614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
                Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Jeep Gr. Cherokee      148-259        255/50R19    K1c K2c Z49                           A01 A12 A14
                WH                     148-259        265/50R19    K1c K2c K42 Z49                       A21 B03 S03
                e4*2001/116*0095*..
                Jeep Wrangler (III)    130-209        255/55R19                                          A12 A14 A21
                JK                                                                                       B02 S03
                e4*2001/116*0116*..
                Dodge Journey          100-206        225/55R19                                          A12 A14 A21
                JC                     100-206        235/45R19                                          A58 V19 S02
                e11*2001/116*0145*.    100-206        235/50R19
                - FWD (Frontantrieb)   100-206        245/45R19
                                       100-206        255/45R19
                Fiat Freemont          100-206        225/55R19                                          A12 A14 A21
                JC                     100-206        235/45R19                                          A58 V19 S02
                e11*2001/116*0145*.    100-206        235/50R19
                - FWD (Frontantrieb)   100-206        245/45R19
                                       100-206        255/45R19
§ 22 49428*03




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55804614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§ 22 49428*03




                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55804614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 4 von 5

                V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                Nr. 7    235/45R19     255/40R19
                Nr. 8    235/50R19     255/45R19
                Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 10   245/30R19     305/25R19
                Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
                Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                Nr. 13   245/45R19     275/40R19
                Nr. 14   245/50R19     275/45R19
                Nr. 15   255/30R19     305/25R19
                Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
§ 22 49428*03




                Nr. 18   255/45R19     285/40R19
                Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
                Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                Nr. 22   265/40R19     295/35R19
                Nr. 23   265/45R19     295/40R19
                Nr. 24   265/50R19     295/45R19
                Nr. 25   275/30R19     315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                Kederband) zu entfernen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 9. Februar 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49428 nach §22 StVZO

                Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55804614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ ZH8090
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 9. Februar 2017
§ 22 49428*03




                Schmidt                                                                       00265043.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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