Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : FIAT, FORD, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 49835581 / 4BB35 ohne 58,1 580 1935 07/17 47104 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 176 C Zubehör : B14 M12x1,25 28mm; CAP IT-WHEELS 60mm; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 185; 182 Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ALFA ROMEO 167; 167; 930; LANCIA 836; ALFA ROMEO 930; 176; 175 Zubehör : Serienbefestigungsmittel; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 22B; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig; ROMEO 367 10B; 11B; 11G; 11H; 930 195/55R15 11A; 22B; 24D; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 930 e3*96/27*0029*.. 367; 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/55R15-84 11A; 22B; 24D; 24J; 74H; FF0 367; 54A 205/50R15-86 11A; 22B; 24D; 24J; 367 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA F737/1 66 - 85 195/55R15-84 FEZ; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb; bis ROMEO 24C; 24M Nachtrag 3; 167 205/50R15-85 FEZ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 85 - 121 195/55R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 22B; 24C; 24M; 51G 74H 205/50R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA F737 77 - 121 195/55R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H; ROMEO 22B; 24C; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 167 195/55R15-84 FEZ; 10N; 11A; 21B; 721; 725; 73C; 74A; 167 F737 22B; 24C; 24M 74H 205/50R15 FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G 205/50R15-85 FEZ; 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; G983 195/50R15-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-85 11A; 21B; 21L; 22B; 721; 725; 73C; 74A; 24M; 367 74H 182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G nur FIAT BRAVO 2.0 G983 205/50R15 11A; 21B; 21L; 22B; HGT; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 113 195/60R15 11A; 21B; 21L; 22B; 71C; 71K; 721; 725; 51G 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 175 G730 102 205/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R15-90 721; 725; 73C; 74A; 225/50R15-90 11A; 21L; 57I 74H; FES 102 - 140 195/55R15 51G Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 195/55R15 11A; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 51G Frontantrieb; 91 - 113 205/50R15 86 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 96 - 113 195/60R15 11A; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15 88 FGJ; 11A; 21L; 22B; 74H 24C; 24M 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 195/55R15-84 Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 205/50R15-85 11A; 22B; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 195/45R15-78 Pkw geschlossen; G488 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 65 195/45R15-78 11A; 33J Pkw geschlossen; G488 Cabrio; 176 C G775 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22G; 24J; 24M; 51G Breite 1703mm; 195/50R15 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 721; 725; 73C; 74A; 24J; 24M 74H LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz- 836 G489 22B; 22G; 24J; 24M Breite 1703mm; 205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B14 M12x1,25 28mm; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: KA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 175/60R15 81 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R15 82 12A; 51A; 71C; 71K; 195/45R15 78 721; 725; 73C; 74A 195/50R15 82 11A; 24M Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : B14 M12x1,25 28mm; CAP IT-WHEELS 60mm; Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e3*2007/46*0012*.. 50 - 55 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Pkw geschlossen; Lkw A***** e3*2001/116*0272*.. 185/65R15 88 11A; 24J; 24M geschl.Kasten (Serie); 225L N127 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 744 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0374-17-LORD zur Erteilung der ABE 51644 ANLAGE: 1 Radtyp: ALISIA 6015 Hersteller: tyremotive GmbH Stand: 13.10.2017 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15 serienmäßig verwendet wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.