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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51165



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          7 J x 17 H2


             Typ:                         IC7070
§ 22 51165




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51165


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51165


             Die ABE-Nr. 51165 erstreckt sich auf die Räder 7 J x 17 H2, Typ IC7070, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0416-16-MURD vom 17.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51165




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 17.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 21.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : FCA, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                                       EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, MAZDA J,
                                                       Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             C3 54,1             C3                      Ø54,1-M-Ø72                 54,1    Kunststoff     655     2100     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FCA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 127 Nm
§ 22 51165




              Verkaufsbezeichnung:     Fiat 124 Spider, Abarth 124 Spider
              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
              NF           e11*2007/46*3320*.. 96 - 125 195/40R17 77    12O                             Cabrio; Mit
                                                         195/45R17 81   12A                             Radhausverbreiterung
                                                         205/40R17 80   12R                             Serie; Heckantrieb;
                                                         205/45R17 84   12T                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/40R17 83   12A                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E; FHI

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                                       HYUNDAI MOTOR (IND)
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME
                                                       107 Nm für Typ : PB; PBT
                                                       110 Nm für Typ : GB
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Hyundai i10
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             IA           e11*2007/46*1008*.. 49 - 64         195/40R17 77   11A; 24J; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                             26P                      Frontantrieb;
                                                              195/45R17 81   11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             26P                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/40R17 80   11A; 24J; 248; 26B;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                             26J; 27H
                                                              205/45R17 84   11A; 24J; 248; 26N;
                                                                             26P; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94        205/40R17 84   11A; 22H; 24J; 248       2-türig; 4-türig;
             PBT          e11*2007/46*0129*..                 215/40R17 83   11A; 21P; 22H; 241;      Frontantrieb;
                                                                             244; 246                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     i10
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW          Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             IA-HME       e13*2007/46*1602*..     49 - 64     195/40R17 77   11A; 24J; 248; 26N;      Schrägheck;
                                                                             26P                      Frontantrieb;
                                                              195/45R17 81   11A; 24J; 248; 26N;      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51165




                                                                             26P                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                              205/40R17 80   11A; 24J; 248; 26B;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                             26J; 27H
                                                              205/45R17 84   11A; 24J; 248; 26N;
                                                                             26P; 27H

             Verkaufsbezeichnung:     i20
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW          Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GB-HME       e13*2007/46*1603*..     55 - 88     195/45R17 81   11A; 26N; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GB           e11*2007/46*1600*.. 66 - 89         205/45R17 84                            i20 Active;
                                                              215/40R17 83                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/45R17 87                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             GB             e11*2007/46*1600*..   55 - 88     195/45R17 81   11A; 26N; 26P            nicht i20 Active;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : M12
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83        205/40R17 84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               71 - 83       205/40R17 80    5DA                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     RIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             UB           e11*2007/46*0195*..    51 - 80     195/45R17 85                             Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : M12
§ 22 51165




             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76       195/40R17 81                             Schrägheck;
             DE 1         e13*2001/116*0255*..               205/40R17 80    11A; 54A                 Frontantrieb;
             DEE          e13*2007/46*1070*..                215/35R17 79    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA J
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 127 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Mazda MX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             ND           e11*2007/46*2661*.. 96 - 125 195/40R17 77          12O                      Cabrio; Mit
                                                       195/45R17 81          12A                      Radhausverbreiterung
                                                       205/40R17 80          12R                      Serie; Heckantrieb;
                                                       205/45R17 84          12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R17 83          12A                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74P; 77E; FHI
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : Suzuki, SUZUKI
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : EW (Kegelbund)
             Zubehör                                  : M6
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
             Zubehör                                  : M6
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
             Zubehör                                  : M11
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                        für Typ : EX
             Zubehör                                  : M11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 85 Nm für Typ : EX
                                                        100 Nm für Typ : EW; FZ; NZ
             Verkaufsbezeichnung:     BALENO
§ 22 51165




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          195/45R17 81                            Frontantrieb;
                                                              205/40R17 80   11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R17 84   11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                              215/40R17 83   11A; 26P; 27I            73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         195/40R17 81   11A; 22I; 24M            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 195/40R17 81                                    Schrägheck;
                          e4*2007/46*0294*..          195/45R17 81                                    Allradantrieb;
             NZ           e4*2007/46*0155*..          205/40R17 80           SAV                      Radschrauben;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 77E
             FZ             e4*2007/46*0198*..,   66 - 69     195/40R17 81                            Schrägheck;
                            e4*2007/46*0294*..                195/45R17 81                            Allradantrieb;
             NZ             e4*2007/46*0155*..                205/40R17 80   SAV                      Radmuttern;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P; 77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 195/40R17 81                                    Frontantrieb;
                          e4*2007/46*0293*..          195/45R17 81                                    Radschrauben;
                                                      205/40R17 80           SAV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      77E
             NZ             e4*2007/46*0155*..,   55 - 69     195/40R17 81                            Frontantrieb;
                            e4*2007/46*0293*..                195/45R17 81                            Radmuttern;
                                                              205/40R17 80   SAV                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      77E

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA
             Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : M12
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm
§ 22 51165




             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66         205/40R17 80   11A; 22I; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                              205/45R17 84   11A; 22I; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R17 83   11A; 22I; 24J; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      195/40R17 81  51J                              Yaris TS;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             XP9(a)         e11*2001/116*0248*.. 98           195/40R17 81   51J                      Yaris TS;
                                                              205/40R17 80                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/45R17 84                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                              215/35R17 83   11A; 24M                 73C; 74A; 74P; 77E
                                                              215/40R17 83   11A; 24M
             XP9(a)         e11*2001/116*0248*.. 51 - 74      195/40R17 81                            Toyota Yaris;
             XP9F(a)        e11*2001/116*0249*..                                                      Daihatsu Charade;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 195/40R17 81                                   Toyota Yaris;
             XP9F(a)      e11*2001/116*0249*..         205/40R17 80                                   Daihatsu Charade;
                                                       215/35R17 83  11A; 24M                         Frontantrieb;
                                                       215/40R17 83  11A; 24M; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P; 77E

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§ 22 51165




                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51165




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 51165




                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 900kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             FHI) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des
                  Herstellers BREMBO nicht zulässig.
             SAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die über das Lenkgetriebe mit der
                  Kennzeichnung 71L an der Gehäuseoberseite verfügen.
                  Das so gekennzeichnete Lenkgetriebe wird bei Fahrzeugausführungen werksseitig verbaut, die bereits
                  serienmäßig 16 Zoll-Bereifung verwenden, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                  (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)).
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:    GB
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1600*..
                    Handelsbez.:    i20, i20 Active

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                          27B                      x = 250             y = 250                   HA
                          27I                      x = 200             y = 200                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51165




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 250            20                 VA
                          26N                   x = 250       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 250       y = 250            15                 HA
                          27H                   x = 250       y = 250             8                 HA
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:    IA
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1008*..
                    Handelsbez.:    Hyundai i10

                    Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 340                   VA
                          26P                      x = 240             y = 290                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 290       y = 340            30                 VA
                          26N                   x = 290       y = 340             8                 VA
                          27F                   x = 280       y = 360            25                 HA
                          27H                   x = 280       y = 360             8                 HA
§ 22 51165
             Gutachten 366-0416-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51165
             zu V.1. ANLAGE: 4                                                Radtyp: IC7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 12 von 12

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:    EW
                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0177*..
                    Handelsbez.:    BALENO

                    Variante(n):    Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26B                       x = 290             y = 300                  VA
                          26P                       x = 240             y = 200                  VA
                          27B                       x = 250             y = 300                  HA
                          27I                       x = 200             y = 250                  HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 290       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 290       y = 300            30                 VA
§ 22 51165




                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                          27F                   x = 250       y = 300            25                 HA
						
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