GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Superturismo GT
Typ 01686
Radgröße 7 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
203 01686203 / S-Ø 54,06 4/100/54,1 39 500 1850
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45782
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01686 203
Radgröße 7 J x 18 H2
Einpresstiefe ET 39
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81710002
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 81710100
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81710100
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81710372
S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 81710372
S07 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 81710002
S08 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - 81710002
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel.
Suzuki, Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider 103 205/40R18 K3u A01 A12 A14
NF 103 215/35R18 K1a A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Fiat Abarth 124 Spider 125 205/40R18 K3u A01 A12 A14
NF 125 215/35R18 K1a A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K2b R70 T81 A01 A12 A14
MC 71-83 215/35R18 K1c K2b K56 T80 T84 A21 Flh S02
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K56 R70 T81 A01 A12 A14
MC, MCT 71-83 215/35R18 K1c K2b K56 T80 T84 A21 Sth S02
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai i20 55-88 205/40R18 K1c K2b A01 A12 A14
GB, GB-HME 55-88 215/35R18 K1c K2b T84 A21 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..; 55-88 215/40R18 G01 K1c K2b KOV S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20 Active 66-88 205/40R18 A12 A14 A21
GB, GB-HME 66-88 215/35R18 T84 Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..; 66-88 215/40R18 A01 G01
e13*2007/46*1603*..
Kia Rio 65-83 205/35R18 K1a K2b R70 T81 A01 A12 A14
DE 65-83 215/35R18 K1a K1b K2b K56 T80 T84 A21 Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio 55-80 205/40R18 A12 A14 A21
UB 55-80 215/35R18 A01 K2b T84 A58 Flh S02
e11*2007/46*0195*..
- incl. Facelift 2015
Kia Rio 57-89 205/40R18 K1c K2b K8e A01 A12 A14
YB 57-89 215/35R18 K1c K2c K5b K8m T84 A21 A58 Flh
e11*2007/46*3777*.. S08
Mazda 2 (III) 55-85 205/40R18 K4t A01 A12 A14
DJ1 A21 Flh S02
e1*2007/46*1335*..
Mazda MX-5 (II) 81-107 205/35R18 G01 R70 A01 A12 A14
NB, NBD A21 S02
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Mazda MX-5 1,5l (IV) 96 215/35R18 A12 A14 A21
ND Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster
Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 205/40R18 A01 K3u A12 A14 A21
ND 118 215/35R18 Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster / RF
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Agila (II) 48-69 205/35R18 K1c K2b K41 K42 R70 T81 A01 A12 A14
H-B 48-69 215/35R18 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56 A21 S06
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Baleno 66-82 215/35R18 K1c K2b K6c K6j A01 A12 A14
EW A21 A58 Flh
e6*2007/46*0177*.. S04
Suzuki Splash 48-69 205/35R18 K1c K2b K41 K42 R70 T81 A01 A12 A14
EX 48-69 215/35R18 K1c K2c K41 K42 K43 K44 K56 A21 S06
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift 67-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A14
EZ 67-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh
e4*2001/116*0102*.. S03
Suzuki Swift 51-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A14
MZ 51-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh
e4*2001/116*0090*.. S05
Suzuki Swift 4x4 67-68 205/35R18 K1a K2b R70 A01 A12 A14
EZ 67-68 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A56 Flh
e4*2001/116*0102*.. S03
Toyota Corolla 66-141 215/35R18 K1c K2b K41 K42 T84 100 A01 A12 A14
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 225/35R18 K1c K2c K41 K42 R70 T83 99 A21 Car Flh
e11*98/14,2001/116* Sth Ver S02
0178-0181,0251*..
Toyota IQ 50,66,72 205/35R18 K1c K2b K6c K6i R70 A01 A12 A14
AJ1, /-MS1 50,66,72 205/40R18 K1c K2b K6c K6i A21 Flh S02
e6*2001/116*0119*..;
e11*2007/46*0238*
Toyota MR2 103 215/35R18 G01 K1c K2b K45 A01 A12 A14
W3 A21 S02
e11*98/14*0128*..,
e11*2001/116*0128*.
Toyota Yaris 51,66,73 215/35R18 K1a K1b K2b K6f K6g K6i A01 A12 A14
XP13M(a) A21 Flh LY2
e11*2007/46*0152*.. S02
- Club / Trend
Toyota Yaris TS 98 205/35R18 R70 T81 A12 A14 A21
XP9 98 205/40R18 Flh S02
e11*2001/116*0248* 98 215/35R18 A01 K1c K2b K42 K56
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55802704 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
100 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
99 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 18 H2 Typ 01686
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
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K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K4t An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung im Bereich des Tankeinfüllrohres
auszuschneiden.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
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S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso, Gran, ...)
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 4. April 2017 in Lambsheim statt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45782 nach §22 StVZO
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 4. April 2017
Pohl 00268938.DOC
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