Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         SPARCO JP-R
                Typ                            29137
                Radgröße                       8.0JX17 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 552           29137552 / Ø63.3-Ø54.1              4/100/54,1        40         630      2050

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101439
                Herstellerzeichen              sparco
                Radtyp und Ausführung          29137 552
                Radgröße                       8.0JX17 H2
                Einpresstiefe                  ET 40
§22 101439*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110          -                  81720065
                 S02   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        90           -                  81720070
                 S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°        100          -                  81720070
                 S04   Schraube M12x1,5             Kegel 60°        100          26                 81720069
                 S05   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        130          -                  81720065
                 S06   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        125          -                  81720065

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Fiat
                                               Hyundai
                                               Kia
                                               Mazda
                                               Suzuki
                                               Toyota
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                         Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung             kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Fiat 124 Spider                103          205/40R17   K1a                           A01 A12 A15
                 NF, NFM                        103          205/45R17   K1a R70                       A21 Cbo V17
                 e11*2007/46*3320*..;           103          225/35R17   K2b K4h K6c R03               S05
                 e5*2007/46*1036*..;            103          235/40R17   K2b K4h K6c R03
                 e3*2007/46*0474*..
                 Fiat/Abarth 124 Spider         125          205/40R17   K1a                           A01 A12 A15
                 NF, NFM                        125          205/45R17   K1a R70                       A21 Cbo V17
                 e11*2007/46*3320*..;           125          225/35R17   K2b K4h K6c R03               S05
                 e5*2007/46*1036*..;            125          235/40R17   K2b K4h K6c R03
                 e3*2007/46*0474*..
                 Hyundai Bayon                  58-88        215/40R17   K1c K2b K6w K8h               A01 A12 A15
                 BC3                            58-88        215/45R17   K1c K2b K6w K8h               A21 A58 Flh
                 e5*2007/46*0121*..             58-88        235/40R17   K1c K2c K5b K5w K6y K8m       KMV V17 Z15
                 - 15/16-Zoll Serie             58-88        245/35R17   K2c K6y K8s R03               Z16 S06
                 Hyundai Bayon                  73-88        205/55R17   K1c K2b K6y K8m R70           A01 A12 A15
                 BC3                            73-88        225/45R17   K1c K2b K5b K6y K8m           A21 A58 Flh
                 e5*2007/46*0121*..             73-88        225/50R17   K2c K6y K8s R03               KMV V17 Z17
                 - 17-Zoll Serie                                                                       S06
§22 101439*00




                                                73-88        235/45R17   K1c K2c K5b K5w K6y K8m
                 Kia Stonic                     58-100       215/40R17   K1a K1b K2b                   A01 A12 A15
                 YB, YB-KMD                     58-100       215/45R17   K1a K1b K2b                   A21 A58 Z15
                 e11*2007/46*                                                                          Z16 S06
                 3777*01-..;
                 e5*2007/46*1077*..;
                 e1*2007/46*2094*..
                 - 15/16-Zoll Serie
                 - incl. Facelift 2020 + 2025
                 Kia Stonic                     73-100       205/55R17   K1c K2b K6w K8h R70           A01 A12 A15
                 YB, YB-KMD                     73-100       225/45R17   K1c K2b K5v K6w K8h           A21 A58 Z17
                 e11*2007/46*                                                                          S06
                 3777*01-..;
                 e5*2007/46*1077*..;
                 e1*2007/46*2094*..
                 - 17 Zoll Serie
                 - incl. Facelift 2020 + 2025
                 Mazda 2 (II)                   50-76        205/40R17   G01 K1a K1b K2b K42           A01 A12 A15
                 DE, DE1                        50-76        215/35R17   K1a K1b K2b K42               A21 Flh V17
                 e13*2001/116*0254*,            50-76        225/35R17   K2b K42 R03                   S01
                 e13*2001/116*0255*.
                 Mazda MX-5 1,5l (IV)           96, 97       205/40R17   K1a K1b                       A01 A12 A15
                 ND                             96, 97       205/45R17   K1a K1b K3u R70               A21 Cbo V17
                 e11*2007/46*2661*..,           96, 97       225/35R17   K2b K6d R03                   S05
                 e5*2007/46*0069*..             96, 97       235/40R17   K2c K4h K6d R03
                 - Roadster / RF
                 Mazda MX-5 2,0l (IV)           118, 135     205/40R17   K1a K1b                       A01 A12 A15
                 ND                             118, 135     205/45R17   K1a K1b R70                   A21 Cbo V17
                 e11*2007/46*2661*..,           118, 135     225/35R17   K2b K6d R03                   S05
                 e5*2007/46*0069*..             118, 135     235/40R17   K2b K4h K6d R03
                 - Roadster / RF

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Suzuki Swift (IV)           67-75        205/40R17      K1a K2b K42                     A01 A12 A15
                 EZ                                                                                      A21 A58 Flh
                 e4*2001/116*0102*..                                                                     S02
                 Suzuki Swift (IV)           51-75        205/40R17      K1a K2b K42                     A01 A12 A15
                 MZ                          51-75        215/35R17      K1c K2b K42                     A21 A58 Flh
                 e4*2001/116*0090*..         51-75        215/40R17      K1c K2b K41 K42 K44             S04
                 Suzuki Swift (VII)          60, 61       205/40R17      K1c K2b K6d                     A01 A12 A15
                 UZ, UZ-2S                   60, 61       215/40R17      K1c K2b K4i K6d K8e             A21 A58 Flh
                 e6*2018/858*00307*..;       60, 61       225/35R17      K1c K2c K4i K5c K6d K8e         V17 S03
                 e6*2018/858*00317*..
                 Suzuki Swift 4x4 (IV)       67-68        205/40R17      K1a K2b                         A01 A12 A15
                 EZ                                                                                      A21 A56 Flh
                 e4*2001/116*0102*..                                                                     S02
                 Toyota Corolla (IX)         66-141       205/45R17      K1c K41 K42 R70                 A01 A12 A15
                 E12-U -J -J1 -T -TS         66-141       215/40R17      K1c K2c K41 K42 LK6 T83         A21 Car Flh
                 e11*98/14,2001/116*         66-141       215/45R17      K1c K2c K41 K42 LK6             Sth Ver S01
                 0178-0181,0251*..
§22 101439*00




                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
                210 km/h                 100% 100% 100%
                220 km/h                 97%    100% 100%
                230 km/h                 94%    100% 100%
                240 km/h                 91%    100% 100%
                250 km/h                 -      95%      100%
                260 km/h                 -      90%      100%
                270 km/h                 -      85%      100%
                280 km/h                 -      -        95%
                290 km/h                 -      -        90%
                300 km/h                 -      -        85%



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 4 von 8

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 101439*00




                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 8

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 101439*00




                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
                auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44      An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 8

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5c       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
§22 101439*00




                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 10 mm aufzuweiten.

                K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 15 mm aufzuweiten.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LK6      An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
                Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 7 von 8

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 101439*00




                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101439 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55022726 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX17 H2 Typ 29137
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 8 von 8

                Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2025.
§22 101439*00




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. April 2026


                Pohl                                                                                 00467306.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen