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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 50429*02




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 50429                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      DIEWE GmbH
                      DE-86438 Kissing

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      D917
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 50429                     Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 50429*02




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      24.08.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0173-15-MURD/N2
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 50429                    Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 15

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 50429*02




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 50429                      Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        12.09.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
§ 22 50429*02




                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 50429                       Erweiterung Nr.: 02
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        14.12.2015                 letztes Änderungsdatum: 12.09.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      D917                                                                29.05.2015
                      D917                                                                27.07.2017

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 50429*02




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      366-0173-15-MURD                                                    11.11.2015
                      366-0173-15-MURD/N1                                                 18.10.2016
                      366-0173-15-MURD/N2                                                 24.08.2017

                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50429*02

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 50429

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 50429*02




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 50429*02

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 50429*02




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                TÜV SÜD Auto Service GmbH
                Westendstr 199
                D - 80686 München




                                                                                                                           Seite: 1 von 5


                     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                                      ABE 50 429
                                                         366-0173-15-MURD/N2

                Antragsteller:                          DIEWE GmbH

                                                        86438 Kissing
                Art:                                    Sonderrad 7 J X 17 H2
                Typ:                                    D917


                Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
                den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
                I.      Übersicht
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                             Loch-        Mittenl Ein-    zul.   zul.     gültig
                                                                                     kreis        och     preß-   Rad-   Abroll   ab
§ 22 50429*02




                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                                  Rad                        Zentrierring            -zahl                (mm)    (kg)   (mm)     Datum
                917XX-5110A40     PCD 5x110                  ohne                         110/5     65,1     40    580    2150 05/15
                651
                917XX-5110A41     PCD 5x110                  ohne                         110/5     65,1     41    680    2150 05/15
                651
                917XX-5112B38     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     38    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B38     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     38    680    2150 07/17
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    660    2208 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    670    2169 05/15
                571
                917XX-5112B40     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     40    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    660    2208 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    670    2178 05/15
                571
                917XX-5112B43     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     43    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B47     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     47    680    2150 05/15
                571
                917XX-5112B49     PCD 5x112                  ohne                         112/5     57,1     49    680    2150 05/15
                571




                                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
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                917XX-5112B46      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,5      46    680   2150 05/15
                571
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    650   2251 05/15
                666
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    670   2178 05/15
                666
                917XX-5112C37      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,6      37    680   2150 05/15
                666
                917XX-5112B47      PCD 5x112                ohne                         112/5    66,7      47    680   2150 05/15
                667
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              Ø67.1 Ø60.1                114,3/5    60,1      45    680   2150 07/17
                671
                917XX-5114A37      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      37    650   2251 05/15
                661
                917XX-5114A37      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      37    680   2150 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    650   2251 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    660   2208 05/15
                661
                917XX-5114A40      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    66,1      40    680   2150 05/15
                661
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    652   2251 07/17
§ 22 50429*02




                671
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    670   2169 07/17
                671
                917XX-5114A45      PCD 5x114,3              ohne                       114,3/5    67,1      45    680   2150 07/17
                671
                917XX-5120A40      PCD 5x120                ohne                         120/5    72,6      40    680   2150 05/15
                726
                I.1.    Beschreibung der Sonderräder
                Antragsteller                    : DIEWE GmbH

                                                  86438 Kissing
                Hersteller                       : DIEWE GmbH
                                                 :
                                                 : 86438 Kissing
                Handelsmarke                     : DIEWE GmbH
                Art der Sonderräder              : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
                Korrosionsschutz                 : Mehrschicht-Einbrennlackierung


                I.2.    Radanschluß
                siehe Anlage
                I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
                An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
                eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 917XX-5110A40651:




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                  Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 24.08.2017
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                                                     : Außenseite                              : Innenseite
                Hersteller                           : --                                      : DIEWE
                Radtyp                               : --                                      : D917
                Radausführung                        : --                                      : PCD 5x110
                Radgröße                             : --                                      : 7 J X 17 H2
                Typzeichen                           : KBA 50429                               : --
                Einpreßtiefe                         : --                                      : ET41
                Herstellungsdatum                    : --                                      : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                               : z.B. 05.15
                Herkunftsmerkmal                     : --                                      : MADE IN ITALY
                Gießereikennzeichnung                : --                                      :
                Japan. Prüfwertzeichen               : --                                      : JWL
                Weitere Kennzeichnung                : --                                      :
                Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
                I.4.     Verwendungsbereich
                Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
§ 22 50429*02




                II.      Sonderradprüfung
                Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
                und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                II.1.    Felge
                Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
                Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
                II.3.    Festigkeitsprüfung:
                Ein Festigkeitsnachweis vom Prüflabor Qualilap mit der Gutachtennummer 644-QL15-R01 ver. 1 vom
                16.10.2015 liegt vor.
                III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
                III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
                Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
                Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
                Bedingungen gewährleistet.
                III.2.   Fahrversuche:
                Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
                nicht vor.
                Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
                Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
                ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 4 von 5
                des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
                besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
                Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
                Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
                abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
                III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
                Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
                ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
                IV.      Zusammenfassung:
                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
                Bedenken.
                Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
                Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
                werden, wenn
                - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
                - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
                ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
                - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
                fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
§ 22 50429*02




                Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
                KBA-P00100-10.
                V.       Unterlagen und Anlagen:
                V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
                Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
                ergänzt:
                Anl Hersteller                                      Ausführung                      ET      erstellt am     Allg.
                age                                                                                                         Hinweise
                  1 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL,                    917XX-5110A40651                40      24.08.2017      liegt bei
                               SAAB
                  2 CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL,                     917XX-5110A41651                41      24.08.2017      liegt bei
                               OPEL / VAUXHALL, SAAB
                 13 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT,                       917XX-5112B38571;               38      24.08.2017      liegt bei
                               SEAT, S.A., SKODA,                   917XX-5112B38571
                    VOLKSWAGEN
                  3 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,                  917XX-5112B40571;               40      24.08.2017      liegt bei
                               VOLKSWAGEN                           917XX-5112B40571;
                                                                    917XX-5112B40571;
                                                                    917XX-5112B40571
                     4 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               917XX-5112B43571;               43      24.08.2017      liegt bei
                                VOLKSWAGEN                          917XX-5112B43571;
                                                                    917XX-5112B43571
                     5 AUDI, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,               917XX-5112B47571                47      24.08.2017      liegt bei
                                VOLKSWAGEN
                     6 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                917XX-5112B49571                49      24.08.2017      liegt bei




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2                                 Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                           Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                         Seite: 5 von 5
                  7 AUDI, BMW AG, DAIMLER (D),                      917XX-5112C37666;               37      24.08.2017     liegt bei
                               MERCEDES-BENZ, Nissan                917XX-5112C37666;
                    International S. A.                             917XX-5112C37666
                  8 AUDI                                            917XX-5112B46571                46      24.08.2017     liegt bei
                  9 BMW AG                                          917XX-5112B47667                47      24.08.2017     liegt bei
                 14 SUZUKI, TOYOTA,                                 917XX-5114A45671                45      24.08.2017     liegt bei
                               TOYOTA MOTOR EUROPE
                    NV/SA
                 10 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 917XX-5114A37661;               37      24.08.2017     liegt bei
                               Nissan International S. A.,          917XX-5114A37661
                    RENAULT
                 11 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                 917XX-5114A40661;               40      24.08.2017     liegt bei
                               Nissan International S. A.,          917XX-5114A40661;
                    RENAULT                                         917XX-5114A40661
                 15 CITROEN, HYUNDAI,                               917XX-5114A45671;               45      24.08.2017     liegt bei
                               Hyundai Motor Company,               917XX-5114A45671;
                    HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI                  917XX-5114A45671
                    MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                    EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK),
                    MAZDA, MAZDA J, Mazda Motor
                    Corporation, MITSUBISHI, PEUGEOT
                 12 BMW AG                                          917XX-5120A40726                40      24.08.2017     liegt bei
                V.1.a. Nacharbeitsprofile:
§ 22 50429*02




                s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
                V.2.     Allgemeine Hinweise:
                siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
                V.3.     Technische Unterlagen:
                siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.     Radabdeckung:
                s. Anlage: Radabdeckung




                Schulz

                Sachverständiger

                München, 24.08.2017
                PFE




                                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P00100-10
                                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 1 von 11

                Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 41
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                917XX-5110A41 PCD 5x110                     ohne                        65,1                    680     2150    05/15
                651
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
§ 22 50429*02




                KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17             51G                        Sport, Longitude,
                                                                                                           Limited; Modell "4x4";
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           76S

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 940
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                                 Schrägheck 4-türig;
                                                         215/45R17 91  51J                                 Frontantrieb;
                                                         225/45R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 76S; 76T; AGD;
                                                                                                           DE0
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 85 - 147 215/50R17     51G                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          225/45R17 90W                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74H; AGD; DE0

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
                               e1*98/14*0086*..                                 24J; 24M                 Schrägheck;
                T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0101*..                                 24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24J; 24M; 5DW            915
§ 22 50429*02




                                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                22L; 24J; 24M; 51G
                T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi;
                T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J;      915
                                                                                5EA
                                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                24M; 5DW
                                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                24J; 24M; 51G

                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                       5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       5EA                               721; 725; 73C; 74A
                                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                       5DW
                                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                       51G
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
                COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A
                Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
                Van          e1*2007/46*0129*..
                COMBO-C- K886
                VAN
                Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                Van-CNG
                COMBO-C- L620
                VAN-CNG

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       195/45R17 85                                  Corsa-E; ab
                                                 110 - 152 205/45R17 84         11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                                           215/45R17            11A; 26N; 26P; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                S-D            e1*2001/116*0379*..   141      205/45R17 88      52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                                              215/45R17         51G                      bis
§ 22 50429*02




                                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76T
                S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 110 215/45R17         51G                      Corsa D; bis
                                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                S-D            e1*2001/116*0379*..   110      205/40R17 80W 11A; 54A                     Adam-S;
                                                              205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/40R17 83                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/45R17 87                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         76S

                Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M                      915

                Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                VAN                                                             54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                24M                      915
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 11
                Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                X01Monocab e1*2001/116*0215*..        132     205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;      Nur Meriva OPC;
                                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                R, VECTRA
                                                       225/45R17 91W                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A
                Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      74 - 184 215/50R17     51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                      169 - 184 225/45R17    51G                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50429*02




                VECTRA-A E947/1               125             215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                VECTRA-      E948/1                                             24C; 24M; 51E            12A; 51A; 71C; 71K;
                A-CC                                          215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74A
                                                                                22F; 24C; 24M; 51E
                VECTRA-        E951/1                 150     215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
                A-X                                                             24C                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24C; 631                 721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87         5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17           51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                               e11*2001/116*0235*..
                Z18XE                                         225/45R17 91W                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A
                Z-C            e1*2001/116*0290*..  74 - 90 215/45R17 87        5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    74 - 184 215/50R17          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    74 - 206 225/45R17          51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                             225/45R17 91W                               74A
                Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                Z18XE                                        225/45R17          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/50R17 91                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                                       M+S
                                                       225/45R17                51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17             51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                 74 - 206 225/45R17             51G                      11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74A; 76S

                Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
                AB                                                              24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A
                                                                                24J
                                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                                24J; 24M
                T98MONOC e1*98/14*0110*..           63 - 147 205/50R17 89       11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
                AB
                                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                                              225/45R17 90  11A; 22B; 22N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§ 22 50429*02




                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:    CADILLAC BLS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17                12T; 51G; 52J            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                       225/45R17                12T; 51G                 71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88            11A; 22B                 nur bis
                                                                                                         e4*95/54*0012*03;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A
                900/II         G511                 96 - 136 205/45R17 88       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                900/II         G783                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                CABRIO                                                                                   721; 725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113      215/40R17 87                               ab e4*95/54*0012*04;
                             e4*98/14*0012*..   85 - 151      205/45R17 88  11A; 367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                136 - 151     215/40R17 87W                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                165 - 169     215/45R17     51G                          721; 725; 73C; 74A
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 154     215/50R17         51G                      Kombi; Limousine;
                YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 184     205/50R17         51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                 88 - 206     205/50R17         51G; 52J                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                              215/50R17         51G; 52J                 725; 73C; 74A
                                                              225/45R17         51G
                                                              225/50R17         51G

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                                 110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                                           225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A

                Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17            11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                                24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A
§ 22 50429*02




                YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                      Kombi; Limousine;
                                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Reifenfabrikate verwendet werden.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 50429*02




                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 50429*02




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 974kg.
                5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1000kg.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§ 22 50429*02




                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                     zulässig.
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 50429*02
                Gutachten 366-0173-15-MURD/N2
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
                Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 24.08.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      OPEL
                       Fahrzeugtyp:     S-D
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                       Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                   VA
                             26P                      x = 250             y = 250                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
§ 22 50429*02




                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
						
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