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							Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller                       : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51103865            LK 110                  ohne                        65,1                    720     2250    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17             51G                        Sport, Longitude,
                                                                                           Limited; Modell "4x4";
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FIAT
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/50R17 91           12I                        Frontantrieb;
                                         215/55R17 94           12T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94           11A; 12A; 248              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76S; HB0
334            e3*2007/46*0318*..     100 - 125 215/50R17 91    124                        Allradantrieb;
                                                215/55R17 94    12T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/50R17 94    11A; 12A; 248              51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                           74A; 76S; HB0

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17            51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90         11A; 367                 73C; 74A
A-H/NB       e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17             51G                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17            51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90         11A; 367                 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87          QFA                      Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91          11A; 367                 12K; 51A; 71K; 721;
                                 55 - 177 225/45R17             51G                      73C; 74A
                                 177      205/50R17             51G; 52J
                                          215/45R17 87H         52J
                                          M+S
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      205/50R17             12T; 51G; 52J            Nur Astra OPC; Coupe;
                                          215/45R17 87H         12N; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          M+S
                                          225/45R17             12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87         QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17            51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90         11A; 367                 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                             24C; 24M                     Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,    62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;           10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                             24J; 5EA                     12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          73C; 74A; 915
                                                            24C; 24M; 5DW
                                    141 - 147 215/40R17     10N; 11A; 21B; 22B;
                                                            22L; 24C; 24M; 51G
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
T98/CNG      e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24C;          Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0087*..    60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24C;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24M                          73C; 74A; 915
                                    62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J;
                                                            5EA
                                              215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                            24M; 5DW
                                    141 - 147 215/40R17     10N; 11A; 21B; 22B;
                                                            24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71K; 721;
                                                       5EA                               73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87            11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                               22F; 22G; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                              125 - 150 215/40R17               QE8; 11A; 21B; 21J;      73C; 74A
                                                                22B; 22F; 22G; 24C;
                                                                24D
                                              215/45R17         11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                22F; 22G; 24C; 24D;
                                                                631

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71K; 721;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92  205/45R17 84          51J                      Corsa D; bis
                                 88 - 110 215/45R17             11A; 22M; 51G            e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   110       195/45R17 85     11A; 26P                 Corsa-E; ab
                                     110 - 152 205/45R17 84     11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                               215/45R17        11A; 26N; 26P; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      205/40R17 80W 11A; 54A                     Adam-S;
                                              205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83                               12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87                               73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                24M

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89                                    10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 87           5ET                      51A; 71K; 721; 73C;
BB
                                         215/45R17 91                                    74A
                                         225/45R17 91

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      205/50R17 89                               10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 87      5ET                      51A; 71K; 721; 73C;
B/ V                                          215/45R17 91                               74A
                                              225/45R17 91

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            205/45R17     11A; 22Q; 24M; 51G           Nur Meriva OPC;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17         11A; 22Q; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87      11A; 21M; 22Q; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17     51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                      169 - 184 225/45R17    51G                         729; 73C; 74A; DEB

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87            11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                681; 684                 12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17        11A; 22B; 24J; 24M;      73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   5ET                            10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L                       12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          225/45R17 91W 11A; 22L                    729; 73C; 74A; DEB
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 90 215/45R17 87   5ET                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 206 225/45R17     11A; 22L; 51G               729; 73C; 74A; DEB
                                               225/45R17 91W 11A; 22L

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                          M+S
                                          225/45R17 91W                                  729; 73C; 74A
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W                                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/50R17             51G                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                 74 - 206 225/45R17             51G                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                         76S; DEB

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W        QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               205/50R17 93         QF1                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/45R17 91W        QF1; 5GG                 73C; 74A
                                           225/45R17 91         QF1; 5FI
                                           225/45R17 94         QF1
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93                                   10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                225/45R17 94                                   12A; 51A; 71K; 721;
CNG
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W          QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93           QF1                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 91W          QF1; 5GG                 73C; 74A
                                         225/45R17 91           QF1; 5FI
                                         225/45R17 94           QF1

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N;      73C; 74A
                                                                24C; 24D
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                24C; 24D
T98MONOC e1*98/14*0110*..           63 - 147 205/50R17 89       11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                              225/45R17 90  11A; 21B; 22B; 22N           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88            11A; 22B                 nur bis
900/II       G511                       215/40R17               11A; 22B; 24J; 24M       e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 22L;         ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                              24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87  11A; 21B; 21M; 22B;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             22L; 24J; 24M               73C; 74A
                                     85 - 136 205/45R17 88   11A; 21B; 22B; 22L
                                     85 - 169 225/45R17 91   11A; 21B; 21M; 22B;
                                                             22L; 24J; 24M; 367;
                                                             54A
                                     136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                             24J; 24M
                                               215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
                                                             22L; 24J; 24M
                                     165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                             24J; 24M; 51G
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 154 215/50R17      51G                         Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..   88 - 184 205/50R17      51G                         Frontantrieb;
                                               225/45R17     51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                     88 - 206 205/50R17      51G; 52J                    51A; 71K; 721; 73C;
                                               215/50R17     51G; 52J                    74A; ADT; DEJ

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                           225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; ADT; DEJ

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17            11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..     88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                     Kombi; Limousine;
                                     88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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       einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
     312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm an der
     Vorderachse nicht zulässig
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
HB0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280
     mm (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
Gutachten 366-0047-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
						
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