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							Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
51103865                LK 110                 ohne                        65,1                    720      2250    11/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW413


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17                 51G                       Sport, Longitude,
                                                                                              Limited; Modell "4x4";
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 76S

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW413


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91              124                       Allradantrieb;
                                          215/55R17 94              12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94              11A; 12A; 248             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                              74A; 76S; HB0




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/50R17 91               12I                      Frontantrieb;
                                         215/55R17 94               12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17 94               11A; 12A; 248            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; 76S; HB0

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW417


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/45R17                51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90             11A; 367                 73C; 74A
A-H/NB       e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17                 51G                      Limousine; Stufenheck;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87             QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/45R17                51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90             11A; 367                 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/45R17 87              QFA                      Cabrio; Coupe;
                                 55 - 147 215/45R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91              11A; 367                 12K; 51A; 71K; 721;
                                 55 - 177 225/45R17                 51G                      73C; 74A
                                 177      205/50R17                 51G; 52J
                                          215/45R17 87H             52J
                                          M+S
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      205/50R17                 12T; 51G; 52J            Nur Astra OPC; Coupe;
                                          215/45R17 87H             12N; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          M+S
                                          225/45R17                 12A; 51G                 51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87             QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/45R17                51G                      12K; 51A; 71K; 721;
                                           225/45R17 90             11A; 367                 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87             11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                  24C; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                  24J; 5EA                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 22L;      73C; 74A; 915
                                                                 24C; 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 22L; 24C; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17          11A; 21B; 22B; 24C;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                 24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24M                      73C; 74A; 915
                                     62 - 108 205/40R17 84W      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 5EA
                                              215/40R17 83W      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                 24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17         10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                       5EA                                73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125       215/45R17 87             11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
A                                                                22F; 22G; 24C; 24D       12A; 51A; 71K; 721;
                              125 - 150 215/40R17                QE8; 11A; 21B; 21J;      73C; 74A
                                                                 22B; 22F; 22G; 24C;
                                                                 24D
                                              215/45R17          11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 22G; 24C; 24D;
                                                                 631




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88       11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                         12A; 51A; 71K; 721;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                           73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       195/45R17 85          11A; 26P                 Corsa-E; ab
                                 110 - 152 205/45R17 84          11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                           215/45R17             11A; 26N; 26P; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      205/40R17 80W 11A; 54A                      Adam-S;
                                              205/45R17 84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87                                73C; 74A; 76S
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92 205/45R17 84   51J                           Corsa D; bis
                                     88 - 110 215/45R17     11A; 22M; 51G                 e1*2001/116*0379*29;
                                                                                          2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                 24M

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80       11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                              54A                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/35R17 83       11A; 21B; 22F; 24J;      73C; 74A; 915
                                                                 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89                                     10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA                                 215/45R17 87            5ET                      51A; 71K; 721; 73C;
BB
                                         215/45R17 91                                     74A
                                         225/45R17 91

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      205/50R17 89                                10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB                                       215/45R17 87       5ET                      51A; 71K; 721; 73C;
B/ V                                          215/45R17 91                                74A
                                              225/45R17 91

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17          11A; 22Q; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87       11A; 21M; 22Q; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..        132     205/45R17     11A; 22Q; 24M; 51G            Nur Meriva OPC;
                                              215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                  10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          729; 73C; 74A; ADT
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17     51G                          12A; 51A; 71K; 721;
                                      169 - 184 225/45R17    51G                          729; 73C; 74A; DEB

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87             11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*95/54*0030*..,                                 681; 684                 12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17         11A; 22B; 24J; 24M;      73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                                 631; 681; 684
               e1*98/14*0044*..               225/45R17-90       11A; 22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87   5ET                             10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L                        12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R17 91W 11A; 22L                      729; 73C; 74A; ADT;
                                                                                          DEB




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87            5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/50R17 91W          11A; 22L                 12A; 51A; 71K; 721;
                                 74 - 206 225/45R17              11A; 22L; 51G            729; 73C; 74A; DEB
                                          225/45R17 91W          11A; 22L

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R17 91                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                          M+S
                                          225/45R17 91W                                   729; 73C; 74A; ADT
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/50R17              51G                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                 74 - 206 225/45R17              51G                      721; 729; 73C; 74A;
                                                                                          76S; DEB

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W         QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               205/50R17 93          QF1                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/45R17 91W         QF1; 5GG                 73C; 74A
                                           225/45R17 91          QF1; 5FI
                                           225/45R17 94          QF1
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                 225/45R17 94                                   12A; 51A; 71K; 721;
CNG
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W           QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/50R17 93            QF1                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/45R17 91W           QF1; 5GG                 73C; 74A
                                         225/45R17 91            QF1; 5FI
                                         225/45R17 94            QF1

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/50R17 89             11A; 21B; 22B; 22N       Nur Zafira A OPC und
AB
                                        215/45R17 87W            11A; 22B; 22N            Edition;
                                        225/45R17 90             11A; 21B; 22B; 22N       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..           60 - 108 205/50R17-89        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                               24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 87       11A; 22B; 22F; 22N;      73C; 74A
                                                                 24C; 24D
                                              225/45R17-90       11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                 24C; 24D



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                    Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                            Stand: 22.02.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : DW417


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88                11A; 22B                 nur bis
900/II       G511                       215/40R17                   11A; 22B; 24J; 24M       e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen            Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113 215/40R17 87          11A; 21B; 22B; 22L;           ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17 87  11A; 21B; 21M; 22B;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                               22L; 24J; 24M                 73C; 74A
                                       85 - 136 205/45R17 88   11A; 21B; 22B; 22L
                                       85 - 169 225/45R17 91   11A; 21B; 21M; 22B;
                                                               22L; 24J; 24M; 367;
                                                               54A
                                       136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                               24J; 24M
                                                 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B;
                                                               22L; 24J; 24M
                                       165 - 169 215/45R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                               24J; 24M; 51G
YS3F           e4*2001/116*0065*..     88 - 154 215/50R17      51G                           Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..     88 - 184 205/50R17      51G                           Frontantrieb;
                                                 225/45R17     51G                           10B; 11G; 11H; 12A;
                                       88 - 206 205/50R17      51G; 52J                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                 215/50R17     51G; 52J                      74A; ADT; DEJ

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                     Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                                 Aero;
                                           225/45R17     51G                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                             51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74A; ADT; DEJ

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17                11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                    24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                             721; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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                                                                                                    Seite: 8 von 13
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
YS3EXXXX     e11*96/27*0073*..  88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                           Kombi; Limousine;
                                88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                  Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                          Stand: 22.02.2021
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                                                                                                     Seite: 11 von 13
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R17
                     Hinterachse:                          245/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        215/45R17
                     Hinterachse:                        235/40R17
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
ADT) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 310mm bzw.
     312mm bzw. 314mm bzw. 315mm bzw. 318mm (Dicke 30mm bzw. 28mm bzw. 25mm) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig
DEJ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 344mm
     an der Vorderachse nicht zulässig
HB0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280
     mm (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 16-00121-CC-GBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50797
zu V.1. ANLAGE: 9                                                 Radtyp: D117-1
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 22.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 300                     VA
             26P                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             27F                   x = 300       y = 300             25                HA
             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P00100-10
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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