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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 24 PEUGEOT                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 14.04.2014
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Fahrzeughersteller                         : PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREZHSA40D651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       610     2090    10/09
TREZHSA40D651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZHSA40O651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    04/12
TREZHSA40T651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    01/11
TREZHSA40W651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       610     2090    03/09
TREZHSA40W651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZHSA40Y651         PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZHSA40651          PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       610     2090    03/09
TREZHSA40651          PCD108 ET40              Ø70.1 Ø65.1                 65,1     Kunststoff       638     1995    03/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : L
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 6*RHR*; 6*RHL*; 6*9HZ*; 6*RFJ*; 6*9HY*; 9; 6*6FY*; 6*RFN*;
                                             6*6FZ*
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP3
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*6FY*; 6*6FZ*;
                                             6*9HY*; 6*9HZ*; 9
                                             100 Nm für Typ : L
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 407
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
6*RFJ*       e2*2001/116*0331*.. 80 - 103          205/60R16        51G                       Kombi; Limousine;
6*RFN*       e2*2001/116*0293*..                   215/55R16 93                               10B; 11B; 11G; 11H;
6*RHL*       e2*2001/116*0312*..                   215/60R16 95                               12A; 51A; 71C; 71K;
6*RHR*       e2*2001/116*0297*..                   225/55R16 95                               721; 725; 73C; 74A;
6*6FY*       e2*2001/116*0330*..                                                              74H; 74P; 76U; 4FQ
6*6FZ*       e2*2001/116*0292*..
6*9HY*       e2*2001/116*0336*..
6*9HZ*       e2*2001/116*0296*..




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 24 PEUGEOT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 14.04.2014
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                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 607
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
9            e2*98/14*0199*.. 80 - 116 215/60R16                 51G                       nur bis
                                                                                           e2*98/14*0199*09;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                           74P; 76U; 4FQ

Verkaufsbezeichnung:     308
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
L            e2*2007/46*0405*..     60 - 96   195/55R16 87       12I                       Schrägheck;
                                              195/60R16 89       12A                       Frontantrieb;
                                              205/55R16 91       124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P; 27I        51A; 7CN; 71C; 71K;
                                              225/50R16 92       11A; 12A; 245; 26P; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74H; 74P; 76T; 76U;
                                                                                           77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 24 PEUGEOT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 14.04.2014
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12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 24 PEUGEOT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 14.04.2014
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                                                                                                     Seite: 4 von 5
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N12
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 24 PEUGEOT                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 14.04.2014
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                                                                                                    Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     PEUGEOT
       Fahrzeugtyp:    L
       Genehm.Nr.:     e2*2007/46*0405*..
       Handelsbez.:    308

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 320            y = 260                     VA
             26P                      x = 270            y = 210                     VA
             27B                      x = 290            y = 280                     HA
             27I                      x = 240            y = 230                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 320       y = 260             23                VA
             26N                   x = 320       y = 260              8                VA
             27F                   x = 290       y = 280             21                HA
             27H                   x = 290       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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