Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: 620 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 1t, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
2K, 2KN, 3B, 3BG, 16, 16H M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
7M Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
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Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 128 VW Sharan 195/65R15 A02) bis A10)
N205) EF0)ER1)
195/65R15 M+S
205/60R15
A01) K03)K04)
215/60R15
A01) K03)K04) K49)
225/55R15
A01) K01)K04) T92)
235/55R15
A01) K01)K04) K49)
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0043*.., e1*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 142 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10)
(syncro / 4-Motion) A93)
205/60R15
215/60R15
195/65R15 M+S
A93)
e1*98/14*0043*15E min. 930/970, max. 1170/1080, 5/112/57,0
1190/1160 bei Allrad
Typ: 3BG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0157*.., e1*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 110 Passat, Passat Variant 195/65R15 A02) bis A10)
(4-Motion) A93) E04)
205/60R15
215/60R15
e1*2001/116*0157*12E min. 970/980max. 1190/1060, 1110/1160(1195) bei 5/112/57,1
Allrad
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Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01) A93)K04) E53)E96)
Serienreifen in 15Zoll, außer
Cross) 205/60R15
A01) A93)K03) K04)
215/60R15
A01) K03)K04)
225/55R15
A01) K01)K04)
235/55R15
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 VW Cross Touran 1 195/65R15 M+S A02) bis A10)
A93) E96)EF0)
205/60R15 M+S
A93)
215/60R15 M+S
225/55R15 M+S
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Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf 5 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01) A93)K03)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 205/60R15
A01) K01)
215/60R15
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125 VW Golf 6 195/65R15 A02) bis A10)
A93)N205) EF0)
195/65R15 M+S
A93)W205)
205/60R15
A01) K03)
215/60R15
A01) K01)
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Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Golf 6 Cabrio 195/60R15 A02) bis A10)
A93a) EF0)
195/65R15
205/60R15
A01) K03)
215/55R15
A01) K01)
215/60R15
A01) K01)K64)
225/55R15
A01) K01)K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 103 VW Caddy, Caddy Maxi, 195/60R15 A02) bis A10)
Caddy Life A01) A93)K03) K04) T92) EF0)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 195/65R15
Caddy) A01) A93)K03) K04)
205/60R15
A01) A93)K01) K04)
215/55R15
A01) K01)K04) T89)
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Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 6 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 81 VW Caddy, Caddy Maxi 195/60R15 A02) bis A10)
(Allradantrieb, nicht für A01) A93)K03) K04) EF0)
Ausführungen Cross
Caddy) 195/65R15
A01) A93)K03) K04)
205/60R15
A01) A93)K01) K04)
215/55R15
A01) K01)K04) T89)
225/55R15
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Golf Plus 185/65R15 A02) bis A10)
(außer Ausführung Cross N195) EF0)
Golf)
185/65R15 M+S
W195)
185/70R15
M00)N195)
185/70R15 M+S
M00)W195)
195/65R15
A01) K01)K04)
205/60R15
A01) K01)K04)
215/60R15
A01) K01)K04)
225/55R15
A01) K01)K04) K63)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 7 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Cross Golf 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
A01) K01)
215/60R15
A01) K01)K04)
225/55R15
A01) K01)K04) K63)
Typ: 1KM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Jetta, 195/65R15 A02) bis A10)E04)
Golf 5 Kombi,
Golf 6 Kombi 205/60R15
A01)K03)K63)
215/60R15
A01)K01)K64)
e1*2001/116*0328*25 1100/1080(1110) 5/112/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 103 VW Jetta, Jetta Hybrid 195/65R15 A02) bis A10)
E95)
205/60R15
A01) K04)
215/60R15
A01) K01)K04)
225/55R15
A01) K01)K04)
235/55R15
A01) K01)K04) K13) K21) K22) K28) K63)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 8 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- M00)N195) E90)EF0)
Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01)K04) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 185/70R15 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- M00)N195) E91)EF0)
Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K01)K04) K25) K97)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 9 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A93) E90)EF0)
Hinterachse)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A93)N205) E91)EF0)
Hinterachse)
195/65R15
N205)
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)K04)
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 10 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit A93a) E90)EF0)
Verbundlenkerachse)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K03)K102) K25) K28) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Golf Sportsvan 195/60R15 A02) bis A10)
(Version mit A93a)N205) E91)EF0)
Mehrlenkerachse)
195/60R15 M+S
A93a)
195/65R15
N205)
195/65R15 M+S
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01) K03)
235/55R15
A01) K03)K102) K25) K28) K97)
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 11 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110 VW Jetta (Facelift, ab 195/60R15 A02) bis A10)
Modell 2014) E95a)EF0)
195/65R15
205/60R15
A01) K01)
215/55R15
A01) K01)K04)
215/60R15
A01) K01)K04)
225/55R15
A01) K01)K04)
235/55R15
A01) K01)K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80 VW Cross Caddy 195/60R15 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01) K03)K04) T92)
195/65R15
A01) K03)K04)
205/60R15
215/55R15
A01) K01)K04) T89)
225/55R15
A01) K01)K04) T92)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 12 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 VW Cross Caddy 195/60R15 A02) bis A10)
(Allrad) A01) A93)K03) K04) EF0)
195/65R15
A01) A93)K03) K04)
205/60R15
A01) A93)K03) K04)
215/55R15
A01) K01)K04) T89)
225/55R15
A01) K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Anlage-Nr. : 29a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'VL':
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 14 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 17. u.18. Stelle im Versionenschlüssel
'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 15 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkan¬te bis
Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausaus¬schnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzukleben.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-Q0-015
Anlage-Nr. : 29a
Seite : 16 / 16 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.10.2015
RA-000344-Q0-015-29a~VW-5-112-57-ET40.docx