ABE: 47042
Design:
C 10
Radnummer:
C10 706 40 10
Daten:
7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2
CMS 463/07
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
wir nicht zurück nehmen.
3. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
Schmutz befreit werden.
4. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
5. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
6. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
7. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
8. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
9. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 47042*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 EH2+
Typ: C10 706
Inhaber der ABE CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller: DE - 68789 St. Leon-Rot
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 47042*05
Die ABE-Nr. 47042 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ , Typ
C10 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5
vom 10.11.2011 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 16 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 10.11.2011 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 26.06.2012
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.06.2012
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 47042*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 11-TAAP-3047
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 47 042
366-0017-07-WIRD/N5
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Art: Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ: C10 706
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 706 46 91S R C10 706 40 10 R C10 706 35 09 R
C10 706 40 07 R C10 706 34 16S
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR10 Ø67.1-Ø60.1 108/5 60,1 40 710 2062 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 685 2135 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR11 Ø67.1-Ø63.4 108/5 63,4 40 710 2062 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 695 2090 09/08
R
C10 706 40 07 C10 706 CMS463/06 SR13 Ø67.1-Ø65.1 108/5 65,1 40 710 2062 09/08
R
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR15 Ø72.6-Ø57.1 112/5 57,1 35 655 2098 09/08
R
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR15 Ø72.6-Ø57.1 112/5 57,1 35 670 2060 09/08
R
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 620 2092 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 630 2060 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 660 1960 01/07
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 620 2092 09/08
R
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 630 2060 09/08
R
C10 706 40 60S C10 706 CMS463/01 ohne 112/5 57,1 40 660 1960 09/08
R
C10 706 42 60S C10 706 CMS463/08 ohne 112/5 57,1 42 670 2092 09/08
R
C10 706 42 60S C10 706 CMS463/08 ohne 112/5 57,1 42 680 2060 09/08
R
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 630 2025 04/10
R 7.1
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 SR22RKØ66.45-Ø5 112/5 57,1 46 643 1995 04/10
R 7.1
C10 706 35 09 C10 706 CMS463/05 SR17 Ø72.6-Ø66.6 112/5 66,6 35 670 2060 09/08
R
C10 706 45 62S C10 706 CMS463/04 ohne 112/5 66,6 45 650 1990 09/08
R
C10 706 46 91S C10 706 CMS463/09 ohne 112/5 66,6 46 643 1995 04/10
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 705 2245 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR10 Ø67.1-Ø60.1 114,3/5 60,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR12 Ø67.1-Ø64.1 114,3/5 64,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 SR14 Ø67.1-Ø66.1 114,3/5 66,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 ohne 114,3/5 67,1 40 705 2245 12/08
R
C10 706 40 10 C10 706 CMS463/07 ohne 114,3/5 67,1 40 730 2159 12/08
R
C10 706 20 16S C10 706 CMS463/13 ohne 120/5 72,6 20 710 2105 04/10
C10 706 34 16S C10 706 CMS463/14 ohne 120/5 72,6 34 640 2025 04/10
C10 706 34 16S C10 706 CMS463/14 ohne 120/5 72,6 34 660 1960 04/10
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller :CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Hersteller : CMS Automotive Trading GmbH
68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke : C10
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,3 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 706 35 09 R:
: Außenseite : Innenseite
Hersteller : -- : CMS
Radtyp : -- : C10 706
Radausführung : -- : C10 706 CMS463/05
Radgröße : -- : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen : KBA 47042 : --
Einpreßtiefe : -- : ET35
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung : -- : TS8987 w.w. R
Weitere Kennzeichnung : CMS : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Zwei Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr.RP-003769-B0-233 vom 19.11.2008 und Nr.RP-003769-C0-233
vom 14.01.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0017-07-MURD/N1-TB der TÜV SUED AUTOMOTIVE GMBH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
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III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 RENAULT C10 706 40 07 R 40 10.11.2011 liegt bei
2 FORD, JAGUAR, VOLVO C10 706 40 07 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 07 R
3 VOLVO C10 706 40 07 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 07 R
16 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 706 46 91S R; C10 706 46 10.11.2011 liegt bei
46 91S R
5 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C10 706 40 60S; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
VOLKSWAGEN 40 60S; C10 706 40 60S;
C10 706 40 60S R; C10 706
40 60S R; C10 706 40 60S
R
4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN C10 706 35 09 R; C10 706 35 10.11.2011 liegt bei
35 09 R
6 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA, C10 706 42 60S R; C10 706 42 10.11.2011 liegt bei
VOLKSWAGEN 42 60S R
9 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 706 46 91S R 46 10.11.2011 liegt bei
8 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ C10 706 45 62S R 45 10.11.2011 liegt bei
7 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), C10 706 35 09 R 35 10.11.2011 liegt bei
MERCEDES-BENZ
10 SUZUKI, TOYOTA C10 706 40 10 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
40 10 R
11 HONDA, ROVER C10 706 40 10 R 40 10.11.2011 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+ Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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12 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, C10 706 40 10 R 40 10.11.2011 liegt bei
Nissan International S. A., RENAULT
13 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD C10 706 40 10 R; C10 706 40 10.11.2011 liegt bei
MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR 40 10 R
(CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,
MITSUBISHI, PEUGEOT
15 BMW AG C10 706 34 16S; C10 706 34 10.11.2011 liegt bei
34 16S
14 BMW AG C10 706 20 16S 20 10.11.2011 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Abel
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 10.11.2011
HPS
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:
Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum
Festigkeit RP-003769-B0-233 19.11.2008
Festigkeit RP-003769-C0-233 14.01.2009
Technischer Bericht 366-0017-07-MURD/N1-TB 20.11.2008
Nabenkappe C 020 122-B 07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung C10 706 16.01.2007 1/27.07.2010
Radmutter M12x1,25 D000395-N66 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 D000394-N36 10.12.1997
Radmutter M12x1,5 Schaft 1912132 12.09.2007
Radmutter M14x1,5 M.12.60.28 13.11.1993
Radschraube M12x1,25x28 TP2107-BB50 09.09.1999
Radschraube M12x1,5 TP2107-BB51 01.02.2000
Radschraube M12x1,5x26 TP2095-BB13 09.09.1999
Radschraube M12x1,5x28 D000344-BB10 09.09.1999
Radschraube M14x1,25x28 3714T05 30.07.2007
Radschraube M14x1,5x30 TP2094-BB43 09.09.1999
Radschraube M14x1,5x32 TP2094-BB42 09.09.1999
Radteilzeichnung J 463 001 15.01.2007 B/12.02.2008
Radteilzeichnung J 463 005 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 006 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 009 29.05.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung J 463 014 16.04.2010
Radteilzeichnung J 463 007 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 008 29.05.2008
Radteilzeichnung J 463 013 16.04.2010
Radzeichnung J 463 000 15.01.2007 F/12.02.2008
Zentrierring D 000 251-E_671 11.06.1994 27.03.2003
Zentrierring RK Repetaler 66.45-57.1 04.03.2009
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.11.2011
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Seite: 1 von 1
Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 706 40 C10 706 463/07CMS SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2245 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07CMS SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 705 2245 04/12
10SD
C10 706 40 C10 706 463/07SD SR10 Ø67.1-Ø60.1 60,1 Kunststoff 730 2160 04/12
10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FR; JT; GY
Zubehör : Z 77
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : MZ; EY; NZ; FY
Zubehör : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ; NZ
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig;
225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
742; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 215/55R16 93 Allradantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K;
225/60R16 98 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 92 205/45R16 83 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
NZ e4*2007/46*0155*.. 100 205/45R16 83 11A; 22I; 245 Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 22B; 24J; 248; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 22I; 24J; 270 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 205/60R16 92 Allradantrieb;
215/50R16 90 Frontantrieb;
215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/55R16 87 11A; 24J Stufenheck;
195/60R16 89 11A; 24J Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 57T 742
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 57
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : V2
103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
HE15U(a); R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
104 Nm für Typ : V3
110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 91 2-türig; 4-türig;
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
1
225/50R16 92 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
76U
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/55R16 91 2-türig; 4-türig;
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P
HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16 11A; 21B; 24M; 51G erhöhtes
e11*98/14*0110*..
Anzugsmoment 135
Nm;
Kombi; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/55R16 90 12T erhöhtes
215/55R16 93 12A Anzugsmoment 135
Nm;
225/50R16 92 12A; 57T Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91 ab
215/55R16 93 e11*2001/116*0196*0
5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
225/50R16 92 11A; 21P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W nur bis
205/55R16 90 e11*2001/116*0196*0
4;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
215/50R16 90
215/55R16 93
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes
215/55R16 93 Anzugsmoment 135
Nm;
215/60R16 95 Kombi; Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes
215/55R16 93 Anzugsmoment 135
Nm;
215/60R16 95 Limousine;
225/55R16 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76U
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment 135
Nm;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 740;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M2 e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91 Frontantrieb;
e6*98/14*0083*..
205/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V2 e6*93/81*0029*.. 96 - 140 205/55R16 91 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*..
225/55R16 95 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 725; 73C; 74A; 74P;
225/50R16 92 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
W2 F438 115 - 129 205/45R16-83 11A; 362; 51E; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
W20 e6*93/81*0011*.. 225/45R16-89 11A; 22B; 51E; 57F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R3 e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 95 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0069*..
225/55R16 95 11A; 21B; 21J; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes
215/55R16 93 Anzugsmoment 135
Nm;
Kombi; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A2 e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/65R16 98 2-türig; 4-türig;
e6*98/14*0070*..
215/70R16-99 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R16 100 11A; 367 725; 73C; 74A; 74P
XA G703 94 - 95 215/70R16 24K; 51G 3-türig;
XA1 e4*93/81*0001*.. 235/60R16-100 Schaltgetriebe; 24K Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 215/70R16-99 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12A; 51A; 71K; 721;
225/70R16 102 725; 73C; 74A; 74P;
235/60R16 100 76U
235/70R16 105
245/60R16 102 24O
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 205/60R16 92 erhöhtes
215/55R16 93 Anzugsmoment 135
Nm;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 740; 76U; MAO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 706 40 C10 706 463/07CMS SR12 Ø67.1-Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07SD SR12 Ø67.1-Ø64.1 64,1 Kunststoff 730 2160 04/12
10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
CU1; CU3; CW1; CW3; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4;
RD8; RD9
110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP4;
EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3;
RD1; RD3; ZF1
Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/55R16 89 11A; 22L; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CL9 e6*2001/116*0092*.. 215/55R16 93 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
CN1 e6*2001/116*0096*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 74P;
57T 76U
Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
CM2 e6*2001/116*0094*.. 215/55R16 93 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;
CN2 e6*2001/116*0097*.. 225/50R16 92 11A; 22B; 24J; 24M; 57T 725; 73C; 74A; 74P;
76U
CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Kombi; Frontantrieb;
CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 24J 725; 73C; 74A; 74P;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
SC4
Verkaufsbezeichnung: CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 195/55R16 87 2-türig;
205/50R16 87 11A; 21P; 245 Frontantrieb;
215/45R16 86 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 21P; 245 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/50R16 87 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
CL4 e11*98/14*0166*.. 215/45R16 86 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74P
CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 205/60R16 92 51J Stufenheck;
CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 118 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2 e11*98/14*0174*.. 205/55R16 51G 12A; 51A; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 215/45R16 86 725; 73C; 74A; 74P
EU5 e11*98/14*0158*..
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
EU9 e11*98/14*0189*..
EV1 e11*2001/116*0198*.
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
57T 74P; 76U
FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 725; 729; 73C; 74A;
57T 74P; 76S
FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 205/55R16 11A; 21P; 22I; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 5DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 104 195/55R16 87 11A; 26P ab
FK2 e11*2001/116*0256*.. 195/60R16 89 11A; 26P e11*2001/116*0255*0
7; ab
e11*2001/116*0256*0
7; ab
e11*2001/116*0257*0
6; Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
FK3 e11*2001/116*0257*.. 73 - 110 205/50R16 87W 11A; 26P; 5ET
205/55R16 91 11A; 26P
215/55R16 93 11A; 245; 26B; 26N
225/45R16 89 11A; 26P
225/50R16 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I
FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/55R16 91 nur bis
FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/55R16 93 e11*2001/116*0255*0
6; nur bis
e11*2001/116*0256*0
6; nur bis
e11*2001/116*0257*0
5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/50R16 92 11A; 22I; 24M; 57T
Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/55R16-94 11A; 22B; 22F; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
RD3 e6*98/14*0076*.. 225/60R16-98 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
367 725; 73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 215/65R16 98 11A; 22I ab
225/60R16 98 11A; 22I; 24J e11*98/14*0190*02;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
RD8 e11*98/14*0190*.. 110 205/60R16 92 11A; 24J; 24M nur bis
205/65R16 95 11A; 24J; 24M e11*98/14*0190*01;
215/60R16 95 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 215/65R16 98 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
235/60R16 100 11A; 22B; 24J 725; 73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/50R16 90 12A; 51A; 71K; 721;
BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/55R16 93 725; 73C; 74A; 74P
225/50R16 92 11A; 21P; 24J; 24M
235/50R16 95 11A; 21P; 22I; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 205/60R16-91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
GH2 e6*98/14*0063*.. 12A; 51A; 71K; 721;
GH3 e6*98/14*0067*.. 725; 73C; 74A; 74P
GH4 e6*98/14*0068*..
Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DC2 e6*95/54*0052*.. 140 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
66D 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 205/50R16 11A; 21J; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
BB8 e6*95/54*0038*.. 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 21J; 22B; 24C; 24D; 725; 73C; 74A; 74P
685
Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RA1 e6*93/81*0002*.. 110 205/55R16 91 5GG 10B; 11B; 11G; 11H;
RA3 e6*95/54*0050*.. 215/55R16-91 5GG 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-93 725; 73C; 74A; 74P
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 24M;
5GM; 57F; 57T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 46
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LN e11*96/79*0082*.. 72 - 130 215/65R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
LND e1*98/14*0134*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
75I; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine
unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B.
EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK2
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0256*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK3
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0257*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 9 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HONDA
Fahrzeugtyp: FK1
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*..
Handelsbez.: HONDA CIVIC 5DR
Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 195 y = 320 VA
26B x = 245 y = 370 VA
27I x = 245 y = 360 HA
27B x = 295 y = 410 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 370 8 VA
26J x = 245 y = 370 27 VA
27H x = 295 y = 410 8 HA
27F x = 295 y = 410 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN, Nissan International S. A.,
RENAULT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 706 40 C10 706 463/07CMS SR14 Ø67.1-Ø66.1 66,1 Aluminium 730 2160 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07SD SR14 Ø67.1-Ø66.1 66,1 Aluminium 730 2160 04/12
10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 90
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2007/46*0030*.. 63 - 79 215/60R16 95 11A; 24J Duster;
215/65R16 98 11A; 24J Frontantrieb;
225/60R16 98 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U
SD e2*2007/46*0030*.. 66 - 81 215/60R16 95 Duster;
215/65R16 98 Allradantrieb;
225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 63 - 79 215/60R16 95 11A; 24J Duster;
215/65R16 98 11A; 24J Frontantrieb;
225/60R16 98 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U
SD e2*2001/116*0314*.. 66 - 81 215/60R16 95 Duster;
215/65R16 98 Allradantrieb;
225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN, Nissan International S. A.
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 50
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : A32
108 Nm für Typ : P12; T30; T31
110 Nm für Typ : A33; V10
113 Nm für Typ : J10
118 Nm für Typ : F15
Verkaufsbezeichnung: JUKE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F15 e11*2007/46*0132*.. 81 - 86 205/60R16 92 Schrägheck; 4-türig;
215/55R16 93 Frontantrieb;
215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
225/60R16 98 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: NISSAN ALMERA TINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V10 e9*98/14*0035*.. 78 - 100 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN MAXIMA QX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A32 e1*93/81*0011*.. 103 - 142 225/50R16-92 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16-94 11A; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
A33 e1*98/14*0136*.. 103 - 147 215/55R16 11A; 367; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: NISSAN PRIMERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
P12 e11*98/14*0183*.. 80 - 103 205/55R16 90 Kombi; Stufenheck;
205/60R16 92 Schrägheck;
215/55R16 93 10B; 10S; 11B; 11G;
225/50R16 92 11H; 12A; 51A; 71K;
225/55R16 95 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/65R16 12R; 51G Nissan Qashqai +2
225/60R16 98 12A (lang); Nicht 7-
235/60R16 100 12A Sitzer
Allradantrieb;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T30 e1*98/14*0166*.. 84 - 121 215/65R16 51G Allradantrieb;
225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P
T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/65R16 98 Allradantrieb;
225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 573; 71K;
245/55R16 100 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z; JZ
Zubehör : Z 90
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T
Zubehör : Z 89
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : JZ erhöhtes Anzugsmoment; Z erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : T erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.. 81 - 110 205/55R16 91 12M erhöhtes
205/60R16 92 12M Anzugsmoment 170
Nm;
81 - 127 215/55R16 93 12N Latitude
215/60R16 95 12A; 54F (Stufenheck);
225/50R16 92 12A; 57T Frontantrieb;
225/55R16 95 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
103 195/60R16 12T; 51G 51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
T e2*2001/116*0363*.. 110 205/55R16 91W 51J erhöhtes
205/60R16 51G Anzugsmoment 170
Nm;
110 - 127 215/55R16 93 Coupe; Frontantrieb;
215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 245; 54F 725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: LAGUNA, LATITUDE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T e2*2001/116*0363*.., 81 - 103 195/60R16 51G erhöhtes
e2*2007/46*0012*..
81 - 110 205/55R16 91W 5GG; 51J Anzugsmoment 155
Nm;
205/60R16 51G Kombi; Schrägheck;
81 - 131 215/55R16 93 Frontantrieb;
215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 24M; 5GM 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 96 11A; 24M 725; 73C; 74A; 74P;
225/55R16 95 11A; 24M; 54F 74U; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: MEGANE SCENIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JZ e2*2001/116*0379*.., 63 - 103 205/60R16 92 11A; 22I erhöhtes
e2*2007/46*0011*..
215/55R16 93 11A; 22B Anzugsmoment 130
Nm;
215/60R16 95 11A; 22B Scenic; Grand
225/55R16 95 11A; 22B; 248 Scenic; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
195/60R16 89 51J Anzugsmoment 130
Nm;
205/55R16 91 Schrägheck; 4-türig;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.. 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
195/60R16 89 51J Anzugsmoment 130
Nm;
205/55R16 91 Coupe; 2-türig;
215/55R16 93 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: MEGANE,FLUENCE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z e2*2001/116*0373*.. 78 - 103 205/50R16 91 erhöhtes
205/55R16 91 Anzugsmoment 130
Nm;
215/55R16 93 Cabrio;
225/45R16 89 Frontantrieb;
225/50R16 92 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 74U; 740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 195/55R16 87 51J erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
195/60R16 89 51J Anzugsmoment 130
Nm;
205/55R16 91 11A; 22M Kombi; Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22M; 248; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
Z e2*2001/116*0373*.., 63 - 103 205/55R16 91 erhöhtes
e2*2007/46*0010*..
205/60R16 92 Anzugsmoment 130
Nm;
215/55R16 93 Fluence
215/60R16 95 (Stufenheck); 4-
225/50R16 92 11A; 248; 57T türig; Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
74U; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 10 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeughersteller : CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI
MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI,
PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 706 40 C10 706 463/07CMS ohne 67,1 705 2245 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07CMS ohne 67,1 730 2160 09/08
10CMS
C10 706 40 C10 706 463/07SD ohne 67,1 705 2245 04/12
10SD
C10 706 40 C10 706 463/07SD ohne 67,1 730 2160 04/12
10SD
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: C-CROSSER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 215/70R16 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76S
V***** e2*2001/116*0358*.. 115 - 125 215/70R16 100 erhöhtes
225/65R16 100 Anzugsmoment 145
Nm;
235/60R16 100 Allradantrieb;
245/60R16 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: C4 AIRCROSS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0117*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes
215/70R16 100 Anzugsmoment 145
Nm;
225/60R16 98 11A; 27I Kombi;
225/65R16 100 11A; 27I Allradantrieb;
235/60R16 100 11A; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : ECP
133 Nm für Typ : 1EZ; 1EZR; 1N2; 1N2R
Verkaufsbezeichnung: FORD ESCAPE, MAVERICK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1EZ e4*98/14*0043*.. 91 225/65R16 100 Mit
1EZR e4*98/14*0051*.. 235/60R16 100 Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
145 235/70R16 51G
1N2 e13*2001/116*0093*. 91 - 149 215/70R16 51G Mit
1N2R e13*2001/116*0091*. 225/65R16 100 FGL Radhausverbreiterung
Serie; Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
235/60R16 100 FGL
145 235/70R16 51G
Verkaufsbezeichnung: FORD PROBE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ECP G571 119 - 120 P225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 12K; 51G 51A; 71K; 721; 725;
225/50R16 12A; 51G 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH
107 Nm für Typ : ELH; GDH; MD; VF; YN
110 Nm für Typ : FO; GK; JC; JM; NF; SM; TG; XG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MD e4*2007/46*0254*.. 97 195/55R16 87 11A; 245 Stufenheck;
205/50R16 87 11A; 24J; 26P; 27I Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 245 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 24J; 248; 26P; 27H; 725; 729; 73C; 74A;
27I 74H; 76U
225/50R16 92 11A; 24M; 241; 246; 26N;
26P; 27B; 27H; 57T
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GK e11*98/14*0186*.. 77 - 123 205/55R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
215/50R16 90 11A; 21B; 22B 11H; 12A; 51A; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TG e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 12A; 51A; 71K; 721;
245/55R16 100 11A; 367 725; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SM e11*98/14*0162*.. 82 - 107 215/65R16 98 HAV 10B; 11A; 11B; 11G;
225/60R16 98 HAV 11H; 12A; 51A; 71K;
82 - 127 225/70R16 51G 721; 725; 73C; 74A;
74H; 80J
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NF e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 215/60R16 95 Limousine;
225/55R16 95 Frontantrieb;
235/50R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 76U
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TRAJET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FO e11*98/14*0130*.. 82 - 127 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 215/65R16 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 195/55R16 87 12R Kombi; Schrägheck;
e11*2007/46*0338*..
195/60R16 89 12I 5-türig;
205/50R16 87 11A; 12A; 248 Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 24J; 248 51A; 71K; 721; 725;
225/45R16 89 11A; 12A; 248 729; 73C; 74A; 74H;
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 24J; 244; 76U
247; 26P; 57T
Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Nicht i 30CW
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R16 87 11A; 22M; 24J; 24M; 5ET (Kombi);
205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 21P; 22M; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21P; 22L; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
76U
FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J i 30CW (Kombi);
FDH e11*2001/116*0343*.. 205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
225/50R16 92 11A; 22H; 24C; 24D; 57T 76U
Verkaufsbezeichnung: IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 195/55R16 87 11A; 12M; 24J; 248; 51J Schrägheck 4-türig;
e4*2007/46*0223*..
195/60R16 89 11A; 12M; 24J; 248; 51J Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 12M; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 12M; 24J; 248 51A; 71K; 721; 725;
215/55R16 93 11A; 12M; 21P; 22I; 24M; 729; 73C; 74A; 74H;
241; 246 76U
225/45R16 89 11A; 12R; 24J; 24M
225/50R16 92 11A; 12A; 21P; 22I; 24C;
244; 247; 57T
Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 Frontantrieb;
225/65R16 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 11A; 24J; 248; 260 12A; 51A; 573; 71K;
235/65R16 103 11A; 24J; 248; 260 721; 725; 73C; 74A;
74H; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/55R16 91 12N Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*..
205/60R16 12T; 51G Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 248; 26P; 57T 51A; 71K; 721; 725;
225/55R16 95 11A; 12A; 248; 26P 729; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 11A; 245; 248; 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 195/60R16 89 11A; 245; 248; 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/55R16 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 22I; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 246; 725; 729; 73C; 74A;
247; 270 76U
235/50R16 95 11A; 21P; 22B; 24C; 244;
247; 270
Verkaufsbezeichnung: XG25, XG30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 120 215/55R16-93 11A; 21B; 21L; 22B; 22G nur bis
120 - 141 205/55R16 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; e11*98/14*0109*04;
53V 10B; 11B; 11G; 11H;
134 - 141 215/55R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 12A; 51A; 71K; 721;
631 725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XG e11*98/14*0109*.. 123 - 145 205/60R16 51G ab
e11*98/14*0109*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM
107 Nm für Typ : FG; SL; SLS
108 Nm für Typ : ED; TF
110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD; UP
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FG e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/55R16 91 Frontantrieb;
205/60R16 92 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T 725; 73C; 74A; 76U
225/55R16 95 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Schrägheck);
205/55R16 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22M; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 76U
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Sporty wagon
e4*2007/46*0132*..
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET (Kombi); Cee'd (4-
205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 24M türig Schrägheck);
215/55R16 93 11A; 22M; 24D; 24J Frontantrieb;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76U
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 195/55R16 87 11A; 246; 248 Kombi; Schrägheck;
195/60R16 89 11A; 246; 248 5-türig;
205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 27H Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74A; 76U
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; 26P;
27H
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245; 247;
26B; 26N; 27F
225/50R16 92 11A; 242; 244; 245; 247;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UP e11*98/14*0112*.. 93 215/60R16-95 10B; 11B; 11G; 11H;
93 - 121 215/60R16-99 12A; 51A; 71K; 721;
Reinf
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE e4*2001/116*0100*.. 100 - 121 205/60R16 92 nur bis
215/55R16 93 e4*2001/116*0100*06;
225/50R16 92 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LD e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/60R16 98 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R16 100 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JE e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 215/65R16 51G Allradantrieb;
JES e4*2001/116*0120*.. 235/60R16 24K; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/60R16 92 12M nicht mit Spirit
205/65R16 95 12T Paket; Limousine;
215/55R16 93 12A Stufenheck;
215/60R16 95 12A Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
e4*2007/46*0133*..
205/60R16 92 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 11A; 24J; 248 76S
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SL e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12A; 51A; 573; 71K;
235/60R16 100 721; 725; 729; 73C;
74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/65R16 98 Frontantrieb;
215/70R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12A; 51A; 573; 71K;
235/60R16 100 721; 725; 729; 73C;
74A; 76U
SLS e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 100 12A; 51A; 573; 71K;
235/60R16 100 721; 725; 729; 73C;
74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET Schrägheck);
205/55R16 91 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
215/55R16 93 11A; 22M; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 725; 73C; 74A; 76U
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Sporty wagon
e4*2007/46*0132*..
205/50R16 87 11A; 24J; 24M; 5ET (Kombi); Cee'd (4-
205/55R16 91 11A; 22M; 24J; 24M türig Schrägheck);
215/55R16 93 11A; 22M; 24D; 24J Frontantrieb;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 22M; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76U
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 195/55R16 87 11A; 246; 248 Kombi; Schrägheck;
195/60R16 89 11A; 246; 248 5-türig;
205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26P; 27H Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 12A; 51A; 71K; 721;
27H 725; 73C; 74A; 76U
215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26N; 26P;
27H
225/45R16 89 11A; 242; 244; 245; 247;
26B; 26N; 27F
225/50R16 92 11A; 242; 244; 245; 247;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/65R16 98 Allradantrieb;
215/70R16 100 Frontantrieb;
225/65R16 100 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/60R16 100 11A; 24J; 248; 260 12A; 51A; 573; 71K;
235/65R16 103 11A; 24J; 248; 260 721; 725; 73C; 74A;
74H; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 195/55R16 87 11A; 245; 248; 51J Schrägheck;
e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*.., 195/60R16 89 11A; 245; 248; 51J Frontantrieb;
e4*2007/46*0262*..
205/55R16 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 22I; 24M; 241; 246 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 22I; 241; 244; 246; 725; 729; 73C; 74A;
247; 270 76U
235/50R16 95 11A; 21P; 22B; 24C; 244;
247; 270
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; NC1; NC1E; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 88 - 90 205/55R16 93 nur bis
LWD e1*98/14*0165*.. 215/55R16-93 e1*98/14*0118*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
LW e1*98/14*0118*.. 100 215/60R16 Dieselmotor; 51G nur ab
100 - 104 225/55R16 95 e1*98/14*0118*02;
104 205/55R16 94 Ottomotor 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 96 Ottomotor 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 95 Ottomotor 725; 73C; 74A
225/50R16 96 Ottomotor
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87 11A; 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/45R16 86 11A; 24J; 24M 5 "Roadster Coupe";
215/50R16 90 11A; 22I; 24C; 24D Cabrio;
225/45R16 89 11A; 22I; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; MCU
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE 6 G003 85 - 121 205/50R16-86 nicht Allradlenkung; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 nicht Allradlenkung; 11A; 725; 73C; 74A
24J; 24M; 685
120 - 121 205/50R16-86 Allradlenkung; 11A; 22B
225/45R16-89 Allradlenkung; 11A; 22B;
685
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/45R16 87 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 22B; 24M; 5DW 725; 73C; 74A
96 195/55R16 87 11A; 21B; 22B; 24M; 54F
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 205/45R16 87 11A; 21B; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 11A; 12A; 51A; 71K; 721;
21B; 22B; 24M; 5DW 725; 73C; 74A
96 195/55R16 87 11A; 21B; 22B; 24M; 54F
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 215/70R16 51G Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 225/65R16 100 24K; 51J Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*. 235/60R16 100 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R e13*2001/116*0090*. 145 - 149 235/70R16 24K; 51G; 54F 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86 11A; 22B; 22F; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
G138 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16 631 Vorderachslenkung;
G517 225/50R16-92 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91 11A; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76U
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24J Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Frontantrieb;
242; 245; 248; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA G878 106 205/50R16 51G Schrägheck 4-türig;
215/45R16-85 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
BJ e1*98/14*0094*.. 96 205/45R16 83 11A; 22B Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 215/45R16 86 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16 11A; 22I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92 11A; 21P; 22B; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 76U
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91 11A; 21P; 22I; 24J; 51J Kombi; Frontantrieb;
205/50R16 91 11A; 21P; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 21P; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21B; 22B; 24J; 270 725; 729; 73C; 74A;
225/45R16 93 11A; 21P; 22B; 24J; 270 76U
225/50R16 92 11A; 21B; 22B; 24C; 248;
271
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 225/50R16 92 11A; 22B; 24C; 24D; 57I Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 205/55R16 11A; 22B; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76U
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 11A; 24J; 24M e13*2007/46*1075*01;
205/55R16 91W 11A; 22I; 24J; 24M nur bis
205/60R16 92 11A; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0448*05;
215/55R16 93 11A; 22I; 24C; 24D Schrägheck;
215/60R16 95 11A; 22I; 24C; 24D Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24D; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 11A; 22I; 24J; 248 ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16 11A; 245; 51G; 52J e13*2007/46*1075*02;
205/55R16 91W 11A; 22I; 24J; 248 ab
205/60R16 92 11A; 22I; 24J; 248 e1*2001/116*0448*06;
215/55R16 93 11A; 21P; 22I; 22M; 241; Stufenheck;
246; 248 Schrägheck;
215/60R16 95 11A; 21P; 22I; 22M; 241; Frontantrieb;
246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 12A; 51A; 71K; 721;
246; 248; 57T 725; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 76U
246; 248
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92 11A; 21S; 24J; 24M Kombi; Frontantrieb;
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R16 91 11A; 21S; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R16 92 11A; 21S; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21T; 22I; 24C; 24D 725; 729; 73C; 74A;
215/60R16 95 11A; 21T; 22I; 24C; 24D 76U
225/50R16 92 11A; 21T; 22I; 24C; 24D;
57T
225/55R16 95 11A; 21T; 22I; 24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 205/50R16-86 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck;
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Schrägheck;
GF/GW e1*96/27*0055*.., 685 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0055*.. 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 205/50R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW e1*96/27*0055*.., 225/45R16-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; zul.Achslast; Kombi;
e1*98/14*0055*.. 685 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DIAMOND, MITSUBISHI
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : H60W
108 Nm für Typ : CU0W; NA0W
110 Nm für Typ : CS0; D20; F07W; F10; N50
140 Nm für Typ : CY0 erhöhtes Anzugsmoment
145 Nm für Typ : CWB erhöhtes Anzugsmoment; CW0 erhöhtes
Anzugsmoment; GA0 erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: LANCER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CY0 e1*2001/116*0441*.. 80 - 105 205/55R16 91 erhöhtes
205/60R16 92 Anzugsmoment 140
Nm;
215/55R16 93 11A; 22I Sportback;
225/50R16 92 11A; 22I; 24J Stufenheck;
225/55R16 95 11A; 22I; 24J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76S
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ASX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA0 e1*2007/46*0368*.. 85 - 110 215/65R16 98 12T erhöhtes
225/60R16 98 11A; 12Q; 24J; 248 Anzugsmoment 145
Nm;
225/65R16 100 11A; 12A; 24J; 248 Allradantrieb;
235/60R16 100 11A; 12A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 740; 76U
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI ECLIPSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D20 G229 110 205/50R16-86 11A; 21M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 89 11A; 24M; 362; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16-89 11A; 21M; 24D; 685 725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI GRANDIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA0W e1*2001/116*0269*.. 100 - 121 215/60R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
76U
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI LANCER/LANCER WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CS0 e1*2001/116*0233*.. 72 - 99 195/50R16 84 11A; 22R Frontantrieb;
205/45R16 83 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 22R 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU0W e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI OUTLANDER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CU0W e1*2001/116*0227*.. 100 - 148 215/60R16 51G Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 215/70R16 12T; 51G Reifen mit
CW0 e1*2001/116*0406*.. Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76S
CWB e1*2001/116*0482*.. 103 - 130 215/70R16 100 erhöhtes
CW0 e1*2001/116*0406*.. 225/65R16 100 Anzugsmoment 145
Nm;
235/60R16 100 Allradantrieb;
245/60R16 102 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI SIGMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F07W G365 125 205/55R16 631 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 89 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
F10 F655 130 - 151 205/55R16 MAH Vorderachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: PAJERO PININ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H60W e1*98/14*0123*.. 84 - 95 215/65R16 51G kurzer Radstand;
225/60R16 98 MCG; MCH; 11A langer Radstand;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 98 - 110 205/55R16 91 Nur Space Wagon; 4-
türig; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: SPACE WAGON / RUNNER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
N50 e1*97/27*0103*.. 92 - 110 205/55R16 91 Nur Space Runner; 3-
türig; kurzer
Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 145 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 4007
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 215/70R16 12T; 51G Reifen mit
Schneeketten;
erhöhtes
Anzugsmoment 145
Nm;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74H; 740; 76S
V***** e2*2001/116*0357*.. 115 - 125 215/70R16 100 erhöhtes
225/65R16 100 Anzugsmoment 145
Nm;
235/60R16 100 Allradantrieb;
245/60R16 102 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
740; 76S
Verkaufsbezeichnung: 4008
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B e2*2007/46*0115*.. 84 - 110 215/65R16 98 erhöhtes
215/70R16 100 Anzugsmoment 145
Nm;
225/60R16 98 11A; 27I Kombi;
225/65R16 100 11A; 27I Allradantrieb;
235/60R16 100 11A; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 740; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
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10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22R) Durch Umlegen der hinteren Radhausausschnittkanten um 45 Grad in einem Bereich von ca. 15 cm vor
und hinter der Radmitte und auslaufend bis auf Höhe der Heckschürze ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
"Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-
Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04
fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang
/ Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
53V) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig mit dem Geschwindigkeitssymbol "W".
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-
Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
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74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
80J) Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Hinterachse (Handbremsseile, Steuerleitungen für ABV-
Sensoren, Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifenkombination herzustellen.
FGL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
225/70R15 oder 215/70R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist.
HAV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, wenn die
Reifengröße 215/70R15 serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits
eingetragen ist und die Fahrzeugausführung mit dieser Reifengröße serienmäßig ausgerüstet ist.
MAH) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MCG) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Teile wieder
herzustellen, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z4183123 und Schmutzfänger hinten, falls diese nicht vorhanden
sind.
MCH) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse, z. B. durch MMC Teile-Nr. Z0667899, ist
eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-
Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CITROEN
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0117*..
Handelsbez.: C4 AIRCROSS
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 500 VA
26P x = 270 y = 450 VA
27B x = 320 y = 430 HA
27I x = 270 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 500 14 VA
26N x = 320 y = 500 8 VA
27F x = 320 y = 430 12 HA
27H x = 320 y = 430 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: MD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*..
Handelsbez.: ELANTRA
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 260 y = 315 VA
26P x = 210 y = 265 VA
27B x = 295 y = 360 HA
27I x = 245 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 260 y = 315 8 VA
26J x = 260 y = 315 21 VA
27H x = 295 y = 360 8 HA
27F x = 295 y = 360 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0338*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GDH
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0337*..
Handelsbez.: i 30
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 270 y = 350 VA
26P x = 220 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 350 16 VA
26N x = 270 y = 350 8 VA
27F x = 275 y = 280 24 HA
27H x = 275 y = 280 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: JD
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*..
Handelsbez.: CEE'D
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 350 VA
26P x = 290 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 340 y = 350 27 VA
26N x = 340 y = 350 8 VA
27F x = 250 y = 290 30 HA
27H x = 250 y = 290 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 11 Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 10.10.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: PEUGEOT
Fahrzeugtyp: B
Genehm.Nr.: e2*2007/46*0115*..
Handelsbez.: 4008
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 500 VA
26P x = 270 y = 450 VA
27B x = 320 y = 430 HA
27I x = 270 y = 380 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 320 y = 500 14 VA
26N x = 320 y = 500 8 VA
27F x = 320 y = 430 12 HA
27H x = 320 y = 430 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.