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          ABE: 47042
               Design:
                C 10
            Radnummer:
         C10 706 40 10
                Daten:
       7x16" ET40 LK5/114.3/R67.2
              CMS 463/07
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47042*07



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 EH2+


Typ:                         C10 706



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 47042*07

Die ABE-Nr. 47042 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 16 EH2+ ,
Typ C10 706, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N7
vom 30.08.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 13 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 30.08.2013 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 13.09.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0017-07-WIRD/N7, zur Genehmigung vorgelegt am: 30.08.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47042*07


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           13-TAAP-2704
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 6


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 042
                                           366-0017-07-WIRD/N7

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 7 J X 16 EH2+
Typ:                                      C10 706

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 7.0Jx16 EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Ausführungsvarainte C10 706 40 16S SD kommt neu hinzu.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 706 40 10SD
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-       Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis       loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /      (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl              (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 706 40           C10 706 CMS463/15          ohne                      108/5    63,4      40    730   2160 04/12
56CMS
C10 706 40           C10 706                    ohne                      108/5    63,4      40    730   2160 04/12
56SD                 CMS463/15SD
C10 706 35           C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5    57,1      35    655   2098 09/08
09CMS
C10 706 35           C10 706 CMS463/05          SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5    57,1      35    670   2060 09/08
09CMS
C10 706 35           C10 706                    SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5    57,1      35    655   2098 04/12
09SD                 CMS463/05SD
C10 706 35           C10 706                    SR15 Ø72.6-Ø57.1          112/5    57,1      35    670   2060 04/12
09SD                 CMS463/05SD
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5    57,1      40    620   2098 01/07
CMS
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5    57,1      40    630   2060 01/07
CMS
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5    57,1      40    640   2025 01/07
CMS
C10 706 40 60S       C10 706 CMS463/01          ohne                      112/5    57,1      40    660   1960 01/07
CMS
C10 706 40 60S       C10 706                    ohne                      112/5    57,1      40    620   2098 04/12




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
SD                CMS463/01SD
C10 706 40 60S    C10 706                   ohne                       112/5    57,1      40    630   2060 04/12
SD                CMS463/01SD
C10 706 40 60S    C10 706                   ohne                       112/5    57,1      40    640   2025 04/12
SD                CMS463/01SD
C10 706 40 60S    C10 706                   ohne                       112/5    57,1      40    660   1960 04/12
SD                CMS463/01SD
C10 706 46 91S    C10 706 CMS463/09         SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      46    635   2025 09/08
CMS                                         7.1
C10 706 46 91S    C10 706 CMS463/09         SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      46    645   1995 09/08
CMS                                         7.1
C10 706 46 91S    C10 706                   SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      46    635   2025 04/12
SD                CMS463/09SD               7.1
C10 706 46 91S    C10 706                   SR22RKØ66.45-Ø5            112/5    57,1      46    645   1995 04/12
SD                CMS463/09SD               7.1
C10 706 35        C10 706 CMS463/05         SR17 Ø72.6-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2060 09/08
09CMS
C10 706 35        C10 706                   SR17 Ø72.6-Ø66.6           112/5    66,6      35    670   2060 04/12
09SD              CMS463/05SD
C10 706 45 62S    C10 706 CMS463/04         ohne                       112/5    66,6      45    645   1990 09/08
CMS
C10 706 45 62S    C10 706                   ohne                       112/5    66,6      45    645   1990 04/12
SD                CMS463/04SD
C10 706 46 91S    C10 706 CMS463/09         ohne                       112/5    66,6      46    645   1995 09/08
CMS
C10 706 46 91S    C10 706                   ohne                       112/5    66,6      46    645   1995 04/12
SD                CMS463/09SD
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    705   2245 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    730   2160 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706                   SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    705   2245 04/12
10SD              CMS463/07SD
C10 706 40        C10 706                   SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      40    730   2160 04/12
10SD              CMS463/07SD
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    730   2160 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706                   SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      40    730   2160 04/12
10SD              CMS463/07SD
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    730   2160 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706                   SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      40    730   2160 04/12
10SD              CMS463/07SD
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         ohne                     114,3/5    67,1      40    705   2245 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706 CMS463/07         ohne                     114,3/5    67,1      40    730   2160 09/08
10CMS
C10 706 40        C10 706                   ohne                     114,3/5    67,1      40    705   2245 04/12
10SD              CMS463/07SD
C10 706 40        C10 706                   ohne                     114,3/5    67,1      40    730   2160 04/12
10SD              CMS463/07SD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                                 Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 3 von 6
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14           ohne                      120/5          72,6    34   640   2025 04/10
CMS
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14           ohne                      120/5          72,6    34   650   1989 04/10
CMS
C10 706 34 16S     C10 706 CMS463/14           ohne                      120/5          72,6    34   660   1960 04/10
CMS
C10 706 34 16S     C10 706                     ohne                      120/5          72,6    34   640   2025 04/12
SD                 CMS463/14SD
C10 706 34 16S     C10 706                     ohne                      120/5          72,6    34   650   1989 04/12
SD                 CMS463/14SD
C10 706 34 16S     C10 706                     ohne                      120/5          72,6    34   660   1960 04/12
SD                 CMS463/14SD
C10 706 40 16S     C10 706                     ohne                      120/5          72,6    40   640   2025 05/13
SD                 CMS463/16SD
C10 706 40 16S     C10 706                     ohne                      120/5          72,6    40   660   1960 05/13
SD                 CMS463/16SD
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     : CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 706 40 60S CMS:

                                      : Außenseite                               : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                      : --
Radtyp                                : --                                       : C10 706
Radausführung                         : --                                       : C10 706 CMS463/01
Radgröße                              : --                                       : 7 J X 16 EH2+
Typzeichen                            : KBA 47042                                : --
Einpreßtiefe                          : --                                       : ET40
Herstellungsdatum                     : --                                       : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                    z.B. 01.07




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 30.08.2013
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
Gießereikennzeichnung               : --                                     : CMS w.w. SD
Weitere Kennzeichnung               : --                                     : CMS/463         TS8987
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
Fest.-Tech.-Bericht      366-0017-07-MURD-TB              10.10.2007    TÜV SÜD AUTOMOTIVE
Fest.-Tech.-Bericht      366-0017-07-MURD/N1-TB           20.11.2008    TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH
Fest.-Tech.-Bericht      366-0017-07-WIRD/N6-TB           11.04.2013    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Fest.-Tech.-Bericht      12-0805-A00-V04                  03.07.2013    TÜV PFALZ
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 30.08.2013
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                                                                                                         Seite: 5 von 6
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FORD, JAGUAR, VOLVO                            C10 706 40 56CMS; C10          40       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 40 56SD
     4 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C10 706 46 91S CMS; C10        46       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 46 91S CMS; C10 706
                                                   46 91S SD; C10 706 46 91S
                                                   SD
     3 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,            C10 706 40 60S CMS; C10        40       30.08.2013       liegt bei
       VOLKSWAGEN                                  706 40 60S CMS; C10 706
                                                   40 60S CMS; C10 706 40
                                                   60S CMS; C10 706 40 60S
                                                   SD; C10 706 40 60S SD;
                                                   C10 706 40 60S SD; C10
                                                   706 40 60S SD
     2 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C10 706 35 09CMS; C10          35       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 35 09CMS; C10 706 35
                                                   09SD; C10 706 35 09SD
     6 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                  C10 706 45 62S CMS; C10        45       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 45 62S SD
     7 AUDI, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ            C10 706 46 91S CMS; C10        46       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 46 91S SD
     5 AUDI, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),            C10 706 35 09CMS; C10          35       30.08.2013       liegt bei
       MERCEDES-BENZ                               706 35 09SD
     8 SUZUKI, TOYOTA                              C10 706 40 10CMS; C10          40       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 40 10CMS; C10 706 40
                                                   10SD; C10 706 40 10SD
     9 HONDA, ROVER                                C10 706 40 10CMS; C10          40       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 40 10SD
 10 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 706 40 10CMS; C10          40       30.08.2013       liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT            706 40 10SD
 11 CITROEN, DIAMOND, FORD, FORD                   C10 706 40 10CMS; C10          40       30.08.2013       liegt bei
    MOTOR, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                  706 40 10CMS; C10 706 40
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             10SD; C10 706 40 10SD
    MITSUBISHI, PEUGEOT
 12 BMW AG                                         C10 706 34 16S CMS; C10        34       30.08.2013       liegt bei
                                                   706 34 16S CMS; C10 706
                                                   34 16S CMS; C10 706 34
                                                   16S SD; C10 706 34 16S
                                                   SD; C10 706 34 16S SD




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 16 EH2+                               Radtyp: C10 706
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 6
 13 BMW AG                                         C10 706 40 16S SD; C10         40       30.08.2013      liegt bei
                                                   706 40 16S SD
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Cinibulk

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 30.08.2013
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0017-07-MURD-TB                    10.10.2007
Fest.-Tech.-Bericht                   12-0805-A00-V04                        03.07.2013
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0017-07-WIRD/N6-TB                 11.04.2013
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0017-07-MURD/N1-TB                 20.11.2008
Fest.-Tech.-Bericht                   12-0805-A00-V03                        09.10.2012
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C10 706CMS                             09.10.2012
Radbeschreibung                       C10 706SD                              18.10.2012
Radbeschreibung Anlage                C10 706                                06.08.2013
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radteilzeichnung                      J 463 001_B                            15.01.2007 B/12.02.2008
Radteilzeichnung                      J 463 005                              29.05.2008
Radteilzeichnung                      J 463 009_A                            29.05.2008 A/16.03.2010
Radteilzeichnung                      J 463 004_C                            28.01.2008 C/27.01.2010
Radteilzeichnung                      J 463 007                              29.05.2008
Radteilzeichnung                      J 463 014                              16.04.2010
Radteilzeichnung                      J 463 015                              20.04.2011
Radteilzeichnung                      J 463 002                              15.01.2007
Radteilzeichnung                      J 463 013                              16.04.2010
Radteilzeichnung                      J 463 003_A                            15.01.2007 A/21.02.2007
Radzeichnung CMS                      J 463 000_J                            15.01.2007 J/20.04.2011
Radzeichnung SD Bl.1-2                302-3101051                            08.11.2011 a/24.05.2013
Radzeichnung SD Bl.2-2                302-3101051                            08.11.2011
Zentrierring                          D 000 251-E_671                        26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          66,45mm                                04.03.2009




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                            Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 30.08.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.      zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-      Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)       datum
C10 706 40          C10 706 CMS463/07          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff    705     2245       09/08
10CMS
C10 706 40          C10 706 CMS463/07          SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     730      2160 09/08
10CMS
C10 706 40          C10 706                    SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     705      2245 04/12
10SD                CMS463/07SD
C10 706 40          C10 706                    SR10 Ø67.1-Ø60.1            60,1    Kunststoff     730      2160 04/12
10SD                CMS463/07SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : GY; JT; FR
Zubehör                                    : Z 77
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : EY; FY; NZ; MZ
Zubehör                                    : Z 38
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; MZ; NZ
                                             110 Nm für Typ : JT
                                             140 Nm für Typ : FR
Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88            205/60R16 92                             Allradantrieb;
                                                    215/50R16 90                             Frontantrieb;
                                                    215/55R16 93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99                                       2-türig; 4-türig;
                                          225/70R16 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R16 100                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             742; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                            Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 30.08.2013
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                                                                                                       Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*.. 131                 215/55R16 93                             Allradantrieb;
                                                    215/60R16 95                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                    225/60R16 98                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   205/45R16 83                                           Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
NZ             e4*2007/46*0155*..      100          205/45R16 83    11A; 22I; 245            Frontantrieb;
                                                    205/50R16 87    11A; 22B; 24J; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    270                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/45R16 86    11A; 22I; 24J; 270       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99            205/60R16 92                             Allradantrieb;
                                                    215/50R16 90                             Frontantrieb;
                                                    215/55R16 93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    225/55R16 95                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
GY             e4*2001/116*0124*..     79 - 88      195/55R16 87    11A; 24J                 Stufenheck;
                                                    195/60R16 89    11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                    205/55R16 91    11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/60R16       11A; 24J; 24M; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/55R16 93    11A; 22I; 24C; 24M       725; 73C; 74A; 74P;
                                                    225/50R16 92    11A; 22I; 24C; 24D;      742
                                                                    57T

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 57
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : V2
                                             103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : M2; R3; W 2; W20
                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; E18UM(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                     Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 91                                  erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/50R16 90                                115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                215/55R16 93                                e11*2001/116*0305*13;
1
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 24M            2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   205/55R16 91                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/50R16 90                                115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                215/55R16 93                                e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                 225/50R16 92       11A; 24J; 24M            2-türig; 4-türig;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 97   205/55R16          51G                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
E18UM(a)       e11*2007/46*0672*..                                                        115 Nm; ab
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..                                                        e11*2007/46*0018*05;
                                                                                          ab
                                                                                          e11*2001/116*0305*14;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       195/55R16 87                                erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              205/55R16 91                                115 Nm; bis
                                                                                          e11*2007/46*0018*04;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 205/55R16           11A; 21B; 24M; 51G       erhöhtes
               e11*98/14*0110*..                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                                                                          Limousine;
                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/55R16 90         12T                      erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/55R16 93       12A                      135 Nm; Limousine;
                                              225/50R16 92       12A; 57T                 Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91                                  ab
                                            215/55R16 93                                  e11*2001/116*0196*05;
                                            225/50R16 92         11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76U
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W                               nur bis
                                              205/55R16 90                                e11*2001/116*0196*04;
                                              215/50R16 90                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/55R16 93                                135 Nm; Kombi;
                                              215/60R16 95                                Frontantrieb;
                                              225/55R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76U
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16           12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92                                 erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/55R16 93                                135 Nm; Limousine;
                                              215/60R16 95                                Frontantrieb;
                                              225/55R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16             12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                          135 Nm; Limousine;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/55R16 91                                   Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..              205/60R16             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
V2           e6*93/81*0029*..  96 - 140 205/55R16 91             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
V3             e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/60R16          11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..               225/55R16 95       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R16 92                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                           225/50R16 92                                   76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
W2           F438              115 - 129 205/45R16-83            11A; 362; 51E; 57E       10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            225/45R16-89            11A; 22B; 51E; 57F       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 215/60R16 95          11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e6*98/14*0069*..              225/55R16 95          11A; 21B; 21J; 22B       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      205/60R16 92                                     erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/55R16 93                                135 Nm; Kombi;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          740; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 215/65R16 98                                   2-türig; 4-türig;
             e6*98/14*0070*..              215/70R16-99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R16 98                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/60R16 100         11A; 367                 725; 73C; 74A; 74P
XA           G703                 94 - 95 215/70R16              24K; 51G                 3-türig;
XA1          e4*93/81*0001*..              235/60R16-100         Schaltgetriebe; 24K      Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 215/70R16-99                               bis
                                               225/65R16 100                              e6*2001/116*0105*08;
                                               225/70R16 102                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/60R16 100                              12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/70R16 105                              725; 73C; 74A; 74P;
                                               245/60R16 102 24O                          76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 91 - 108 205/60R16 92                                   erhöhtes
                                                                                          Anzugsmoment
                                              215/55R16 93                                135 Nm; Frontantrieb;
                                              215/60R16 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 740; 76U; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
742) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der
     Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0017-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47042
ANLAGE: 8                                                         Radtyp: C10 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 30.08.2013
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
      beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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